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Verbote / Einschränkungen von Anzeigen

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Tier- und Artenschutz-Organisationen haben wir beschlossen, dass einige Rassen und Tiere mit bestimmten Rassemerkmalen bei uns aus Tierschutzgründen nicht mehr angeboten werden dürfen.

Hier möchten wir zum besseren Verständnis etwas näher auf die wichtigsten Verbote eingehen. Eine vollständige Übersicht findest Du hier: https://kleinanzeigen.deine-tierwelt.de/infopoint/inhalte_von_anzeigen.php

Allgemein

  • Tiere mit kupiertem Schwanz oder kupierten Ohren​

    Laut §6 Abs. 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes ist es in Deutschland verboten, Hunde zu kupieren. So ist es auch auf unserer Plattform nicht gestattet, kupierte Tiere, die in Deutschland geboren wurden, zum Verkauf anzubieten, kupierte Elterntiere zu zeigen oder die Ohren von Welpen hochzuhalten, um zu zeigen, wie dieser kupiert aussehen würde.

  • Jegliche Art von Nacktzüchtungen​

    Laut §11b des Deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tiere so zu züchten, dass hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.. Durch gezielte Nacktzüchtungen sind die Tiere in in verschiedenen Bereichen (z. B. Gesundheit, Orientierung) eingeschränkt.

  • Abgabe trächtiger Tiere​

    Tragende Tiere benötigen einen besonderen Schutz. Eine Vermittlung während der Trächtigkeit übt massiven Stress aus – dies wollen wir den werdenden Müttern ersparen.

  • Abgabe von Mast- oder Schlachttieren​

    Deine Tierwelt ist eine Plattform, auf der Tiere in liebevolle Hände vermittelt werden. Das Inserieren von Mast- oder Schlachttieren ist demnach nicht im Sinne unseres Leitbildes.

  • Versand lebender Tiere​

    Um den Tieren Stress zu ersparen, ist jeglicher Versand von lebenden Tieren untersagt.

  • Verstöße gegen §11b des Deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG)

    Laut §11b des Deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tiere so zu züchten, dass hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Deswegen akzeptieren wir natürlich keine Anzeigen, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

  • Lebende Futtertiere​

    Bereits seit einiger Zeit akzeptieren wir keine Anzeigen mehr, in denen Wildtiere oder Exoten angeboten werden. Dem folgt auch ein Verkaufsverbot für Futtertiere. Denn nur Wildtiere und Exoten benötigen Lebendfutter für eine artgerechte Haltung.

  • Anzeigen, die im Auftrag aufgegeben werden​

    Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen keine Anzeigen im Auftrag für andere Personen aufgegeben werden. Die Person, die eine Anzeige inserieren möchte, muss sich bitte auf deine-tierwelt.de registrieren und die Anzeige unter eigenem Namen aufgeben.

Hunde

  • Abgabe von Hunden ohne Mikrochip​

    Ein Mikrochip beinhaltet wichtige Informationen über einen Hund, deren Abstammung und den*die Besitzer*in. Um die Herkunft der Hunde nachvollziehen zu können, haben wir uns dazu entschieden, dass wir auf unserer Plattform nur noch Hunde gestattet, die bei der Abgabe mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind.

  • Teacup-Rassen​

    Selbst die professionelle Zucht von Teacup-Welpen kann zu zahlreichen gesundheitlichen Problemen der Tiere - etwa Herzdefekte, Kreislaufschwäche und Trachealkollaps - mit entsprechend verbundenen Schmerzen führen. Die internationale Dachorganisation von Hundezuchtverbänden, die Fédération Cynologique Internationale (FCI), hat die Rasse aus diesem Grund bis heute nicht anerkannt; zahlreiche Tierschützer sprechen sich für ein generelles Zuchtverbot aus, weil es sich um eine Qualzucht handele. Somit ist es bei uns nur gestattet, Welpen anzubieten, die aus einer Verpaarung stammen, in der die Elterntiere beide mindestens 2 Kilogramm wiegen.

  • Exotic/Pocket Bully​

    Laut §11 b des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tiere zu züchten, denen "erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten". Selbst die professionelle Zucht von derartigen Züchtungen kann zu zahlreichen gesundheitlichen Problemen der Tiere - wie beispielsweise akute Atembeschwerden, Gelenkproblemen und -deformationen - mit entsprechend verbundenen Schmerzen und Leid führen.

  • American Bully​

    Aufgrund einer unsicheren Gesetzeslage sowie unterschiedlichen Bestimmungen in den Bundesländern, haben wir uns dazu entschieden, American Bullys grundsätzlich als Kreuzungen zwischen Listenhunden zu behandeln, um Tierleid zu verhindern.

  • Klassischer Mops und Englische Bullogge​

    Der Mops und die Englische Bulldogge sind mit ihren rassetypischen Aussehen die bekanntesten Beispiele einer Qualzucht. Die runde Schädelform mit hervorquellenden Augen (Exophaltmus) und einer flachen Nase, welche mit einer Verkürzung der Kiefer- und Nasenknochen einhergeht, wird Brachyzephalie genannt. Die gesundheitlichen Schäden des brachyzephalen Syndroms sind gravierend für den Hund: Es kommt zu Schwergeburten, Gehirntumoren, Atembeschwerden bis hin zum Sauerstoffmangel und Erstickungsanfällen, Schluckbeschwerden, Kreislaufzusammenbrüchen, einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung, Zahnfehlstellungen, Zahnschmerzen und Zahnverlust durch die Oberkieferverkürzung sowie zur Austrocknung und Pigmentierung der Hornhaut oder sogar Blindheit durch die stark hervortretenden und somit schlecht geschützten Augen. Zudem leiden Möpse und Englische Bulldoggen häufig unter einer genetisch bedingten Fehlentwicklung des Hüftgelenks, der Hüftgelenksdysplasie (HD). Durch diese werden sie stark in ihrer Bewegung eingeschränkt und müssen schlimme Schmerzen ertragen.

Katzen

  • Scottish Fold und Scottish Straight​

    Scottish Fold Katzen weisen einen schweren Gen-Defekt auf, der die Erb-Krankheit Osteochondrodysplasie (OCD) auslöst. Dadurch leiden die Tiere ein Leben lang unter schmerzhaften, degenerativen Gelenkserkrankungen - am häufigsten sichtbar durch die Schädigung des Ohrknorpels, also an den "Faltohren". Dies führt zu einem schmerzhaften und oft nur sehr kurzen Leben.

  • Kurzschwänzige und schwanzlose Katzenrassen​

    Mit der Schwanzlosigkeit bzw. Kurzschwänzigkeit können - je nach Schwanzlänge - unterschiedlich ausgeprägte Fehlbildungen in der Hinterhand auftreten. Durch den Schwanzstummel werden zudem artentypische Fortbewegungsabläufe wie das Springen, das Balancieren oder das Klettern beeinträchtigt und die Katzen leiden meist unter einen gekrümmten Rücken. Weiter ist durch den fehlenden Schwanz die Kommunikation wie beispielsweise das Schwanzwedeln gestört.

  • Wildkatzen-Hybriden aus der Generation F1 bis F4​

    Wildtiere und Exoten haben hohe Haltungsanforderungen. Viele Käufer*innen sind sich dessen vorher nicht bewusst und letztlich mit der artgerechten Haltung überfordert. Deshalb landen jedes Jahr etliche Wildtiere und Exoten in Tierheimen oder werden ausgesetzt. Außerdem fördert der Handel mit Wildtieren und Exoten auch das illegale Einfangen und den Schmuggel dieser Tierarten aus den Herkunftsländern. Deshalb haben wir uns - auch im Sinne des Tier- und Artenschutzes - zu diesem konsequenten Schritt, einem kompletten Verbot aller Wildtiere und Exoten, entschieden. Dazu gehören auch Wildkatzen-Hybriden der Generationen F1 bis einschließlich F4.

  • Kater und Katzen mit ausgeprägter Brachyzephalie („Peke-Face“)​

    Als "Peke-Face"-Katzen bezeichnet man Katzen, bei denen die Nasenlinie fast auf der Linie des oberen Augenlids liegt. Sie haben eine sehr ausgeprägte Nasenfalte und einen stark verkürzten bis nicht vorhandenen Nasenrücken. Diese Deformation hat leider zahlreiche gesundheitliche und schmerzhafte Beeinträchtigungen zur Folge. So müssen die Tiere beispielsweise massive Atembeschwerden bis hin zu Erstickungsanfällen und Ohnmacht erleiden. Augenprobleme und Zahnprobleme sind weitere von zahlreichen Einschränkungen. Die "Peke-Face"-Katzen leiden unter einer besonders starken Form der Brachycephalie. Laut eines Gutachtens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gilt diese deswegen als verbotene Qualzucht. In dem Gutachten werden den Zuchtverbänden Untersuchungen betroffener Tiere, Zuchteinschränkungen und geänderte Zuchtstandards empfohlen.

Kleintiere

  • Kaninchen mit Schlappohren, Angora- und Rexkaninchen​

    Selbst die professionelle Zucht von Kaninchen mit Schlappohren, Angorakaninchen und Rexkaninchen kann zu zahlreichen gesundheitlichen Problemen der Tiere - etwa Augenreizungen, Fliegenmadenbefall, Haarballen im Magen, eingeschränktes Hör- und Kommunikationsvermögen, Wunden an den Ohren oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen durch angezüchtete Fell- und Tasthaarveränderungen - mit entsprechend verbundenen Schmerzen führen.

  • Kaninchen unter 12 Wochen​

    In den ersten Wochen nach der Geburt sind Kaninchen besonders empfindlich und benötigen die Nähe und Pflege ihrer Mutter. Eine frühzeitige Trennung kann zu gesundheitlichen Problemen und Verhaltensstörungen führen.

Vögel

  • Handaufzuchten​

    Nach §2 des deutschen Tierschutzgesetzes muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und untergebracht werden. Auch in einem Gutachten des BMELV wird herausgestellt, dass "Jungvögel so aufgezogen werden sollten, dass sie artgeprägt sind". Dies ist bei einer nicht-gerechtfertigten Handaufzucht leider nicht der Fall, da die Tiere keine Möglichkeit zur Entwicklung des artspezifischen Sozialverhaltens haben und die Handaufzucht somit zu einer Fehlprägung führen kann.

Wildtiere und Exoten

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit dem International Fund for Animal Welfare (IFAW) haben wir ein Verkaufsverbot von jeglichen Exoten, Wildtieren und Korallen in unserem Tiermarkt entschieden. Wildtiere und Exoten haben hohe Haltungsanforderungen - und viele Käufer sind sich dessen vorher nicht bewusst und letztlich mit der artgerechten Haltung überfordert. Deshalb landen jedes Jahr etliche Wildtiere und Exoten in Tierheimen oder werden ausgesetzt. Außerdem fördert der Handel mit Wildtieren, Exoten und Korallen auch das illegale Einfangen und den Schmuggel dieser Tierarten aus den Herkunftsländern.

Geschützte Tierarten

Anzeigen, in denen Tierarten, die international durch das Washingtoner Artenschutz-Abkommen (CITES) (Anhang I und II) geschützt sind, akzeptieren wir auch dann nicht mehr, wenn eine Vermarktungsgenehmigung vorliegt. Des Weiteren dürfen auch keine Riesenschlangen oder Königspythons mehr inseriert werden, egal ob sie aktuell Handelsbeschränkungen unterliegen oder nicht.

Das CITES -Abkommen umfasst aktuell ungefähr 29.000 Pflanzenarten und 5.000 Tierarten und dient "dem Schutz von Tieren und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt". Handel mit Exemplaren einer durch das Abkommen geschützten Art darf nur dann stattfinden, wenn sich dieser als unschädlich für den Erhalt der Art erwiesen hat.

Der Grad der Schutzbedürftigkeit einer Art ist in den Anhängen der CITES-Liste (I, II und III) geregelt. In der EU-Artenschutzverordnung (Nr. 338/97) entspricht das den Anhängen EU A, EU B, EU C und EU D:

  • EU Anhang A (Anhang I): Hier gelistete Arten sind vom Aussterben bedroht. Der internationale Handel mit diesen Arte ist generell verboten.

  • EU Anhang B (Anhang II): umfasst Arten, die potenziell vom Aussterben bedroht sind. Daher unterliegen sie einem kontrollierten Handel. Außerdem sind hier Arten gelistet, die den bedrohten Arten ähneln. Dadurch soll eine effizientere Kontrolle ermöglicht werden.

  • EU Anhang C (Anhang III): Arten, die in Anhang C gelistet sind, sind innerhalb eines Landes bedroht. Um die Ausrottung zu verhindern, ist die Zusammenarbeit mit anderen Parteien erforderlich. Der internationale Handel ist kontrolliert erlaubt.

  • EU-Anhang D: Anhang D gilt nur in der Europäischen Union und umfasst Arten, bei denen der Umfang der Einfuhren in die EU eine Überwachung rechtfertigt

Eine vollständige Liste aller CITES-geschützten Arten findest Du hier: https://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html bzw. https://cites.org/eng/app/appendices.php

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