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Gewerblicher Verkauf

Gewerbliche Nutzung

Du giltst als gewerblicher Verkäufer bzw. gewerbsmäßiger Züchter, wenn Du regelmäßig Tiere züchtest oder mit Tieren bzw. Tierzubehör handelst – also nicht nur gelegentlich ein Tier aus privater Haltung vermittelst.
Das trifft insbesondere zu, wenn Du:

  • mehr als drei zuchtfähige Hündinnen hältst oder mehr als drei Würfe pro Jahr bei Hunden hast,

  • mehr als fünf Katzenwürfe pro Jahr hast,

  • Tiere nicht selbst züchtest, sondern regelmäßig ankaufst und weiterverkaufst,

  • gewerblich mit Zubehör für Tiere handelst.

Bitte beachte, dass Du in diesen Fällen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vom zuständigen Veterinäramt benötigst. Bitte lasse uns diese Erlaubnis zur Prüfung zukommen, bevor Du entsprechende Anzeigen bei uns schaltest.

Impressumspflicht

Für gewerbliche Verkäufe besteht laut Telemediengesetz § 5 eine Impressumspflicht. Auf das Impressum muss durch klar ersichtliche Links direkt hingewiesen werden.

Dein Impressum kannst Du im Bereich Mein Konto → Impressum erstellen bzw. bearbeiten.

Pflichtangaben im Impressum:

  • Vollständiger Name der Firma inkl. Rechtsform, Vor- und Zuname des Vertretungsberechtigten.

  • Anschrift (kein Postfach).

  • E-Mail-Adresse, sowie Telefon- oder Fax-Nummer.

  • Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden).

  • Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden).

  • Sofern das Gewerbe der behördlichen Zulassung bedarf, die Aufsichtsbehörde; soweit zutreffend zur Kammer (z.B. Ärztekammer), gesetzliche Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen.

  • Bei einer Dienstleistung, die einer behördlichen Genehmigung (§ 34 c GewO Gewerbeordnung) bedarf, sind weiter eine vorliegende Genehmigung anzugeben, einschließlich der Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG).

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