Gewerbliche Nutzung
Du giltst als gewerblicher Verkäufer bzw. gewerbsmäßiger Züchter, wenn Du regelmäßig Tiere züchtest oder mit Tieren bzw. Tierzubehör handelst – also nicht nur gelegentlich ein Tier aus privater Haltung vermittelst.
Das trifft insbesondere zu, wenn Du:
mehr als drei zuchtfähige Hündinnen hältst oder mehr als drei Würfe pro Jahr bei Hunden hast,
mehr als fünf Katzenwürfe pro Jahr hast,
Tiere nicht selbst züchtest, sondern regelmäßig ankaufst und weiterverkaufst,
gewerblich mit Zubehör für Tiere handelst.
Bitte beachte, dass Du in diesen Fällen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vom zuständigen Veterinäramt benötigst. Bitte lasse uns diese Erlaubnis zur Prüfung zukommen, bevor Du entsprechende Anzeigen bei uns schaltest.
Impressumspflicht
Für gewerbliche Verkäufe besteht laut Telemediengesetz § 5 eine Impressumspflicht. Auf das Impressum muss durch klar ersichtliche Links direkt hingewiesen werden.
Dein Impressum kannst Du im Bereich Mein Konto → Impressum erstellen bzw. bearbeiten.
Pflichtangaben im Impressum:
Vollständiger Name der Firma inkl. Rechtsform, Vor- und Zuname des Vertretungsberechtigten.
Anschrift (kein Postfach).
E-Mail-Adresse, sowie Telefon- oder Fax-Nummer.
Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.
Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden).
Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden).
Sofern das Gewerbe der behördlichen Zulassung bedarf, die Aufsichtsbehörde; soweit zutreffend zur Kammer (z.B. Ärztekammer), gesetzliche Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen.
Bei einer Dienstleistung, die einer behördlichen Genehmigung (§ 34 c GewO Gewerbeordnung) bedarf, sind weiter eine vorliegende Genehmigung anzugeben, einschließlich der Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG).
