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Was passiert, wenn mein Hund einen Einbrecher beißt?

Schilder am Gartenzaun, die vor einem Hund auf dem Grundstück warnen, befreien den Halter vor Haftungsansprüchen im Schadensfall. So denken vermutlich viele Hundehalter. Doch ganz so einfach ist das nicht. Wer haftet wirklich, wenn der Hund zum Beispiel einen Einbrecher beißt?

 Juristische Lage bei Hundebissen

Wer einen Hund hält, der muss sich stets der Gefahr bewusst sein, die von dem Tier ausgeht. Denn der Vierbeiner handele häufig nicht rational oder verantwortungsbewusst.

Im Fachjargon beschreibt der Begriff Gefährdungshaftung diese besondere Situation der Haftungspflicht. Der Begriff besagt, dass vom Hund eine erlaubte Gefahr ausgeht, die im Schadensfall vom Halter getragen werden muss.

Doch wie sieht das aus, wenn Du Hinweis- und Warnschilder am Gartenzaun anbringst, die ausdrücklich auf den freilaufenden Hund aufmerksam machen?

Warnschilder vor dem Hund können helfen

„Warnung vor dem Hund“ oder „Hier wache ich“ sind klassische Hinweisschilder, die in ganz Deutschland an Gartenzäunen zu finden sind. Sie alle sollen Besuchern verständlich machen, dass sich ein Hund auf dem Grundstück befindet und Vorsicht geboten ist.

Doch leider helfen diese Schilder dem Halter im Schadensfall meist nicht weiter. Denn häufig werden Tafeln lediglich als Hinweis und nicht als ausdrückliche Warnung bewertet, weshalb dem Besucher, der gebissen wurde, keine Mitschuld zukommt. In der Regel muss der Halter also stets selbst für die Schäden, die sein Hund verursacht, haften.

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Polizeihund beißt ins Bein
Foto: Adobe Stock/Семен Саливанчук (Symbolfoto)

Ausnahmefälle bei Einbrechern

Das Gesetz gilt auch für den Fall, dass ein Einbrecher auf dem Grundstück von dem Hund gebissen wird. Auch dann muss der Halter zunächst für das Verhalten seines Vierbeiners haften und der Einbrecher hat grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz.

Doch wie bei allen juristischen Themen, kommt es immer auf die Einzelheiten der Situation an. Verschafft sich der Einbrecher zum Beispiel Eintritt in die verschlossene Wohnung und wird dort gebissen, kann ihn eine Mitschuld treffen. Auch Warnschilder werden vor Gericht unterschiedlich bewertet.

„Vorsicht, bissiger Hund“

Weist ein Schild beispielsweise ausdrücklich auf einen besonders aggressiven Hund hin, ist die Mitschuld des Einbrechers möglicherweise eingeschränkt. Allgemein lässt sich aber sagen, dass ein Hundehalter auch trotz Warnschild für das Verhalten seines Hundes verantwortlich ist.

 

53 Kommentare

  1. Dann geh ich recht in der annahme das ein Einbrecher der in mein Haus einbricht und von meinem Hund deshalb gebissen wird nur ne Teilschuld bekommt und ich die den Einbrecher nicht eingeladen hat bei mir einzubrechen dafür Bestraft werde weil mein Hund sehr wohl von gut und böse unterscheiden kann, na bravo kann man ja nur stolz sein in Deutschland Bürgerin zu sein!

  2. Ich empfimde sowas als Witz. Demnächst kriegt ein Einbrecher noch eine Belohnung wegen der Mühe die Wirksamkeit eines Schutzhundes zi testen.

  3. Meiner Meinung nach ist das totaler Blödsinn.
    Wenn sich jemand unerlaubt Zutritt zu meinem Haus/Wohnung verschafft also quasi einbricht und von meinem Hund gebissen wird (ist ja schon nen Grund sich einen Hund anzuschaffen so als Wachhund) hat dieser selber Schuld.

  4. Wenn ein Hund einen Einbrecher beißt, kann diesen eine Mischung treffen?????

    Unfassbar!!! Der Hund ist im Recht!!! Keine Diskussion nötig!!!! Unfassbar!!!!

  5. Hier wird wieder Mal der Täter geschützt.
    Wozu ein Wachhund, wenn der Zuschauer sein soll?

  6. Hallo, auf meinem gut eingezäunten Grundstück lasse ich meinen Hund, in manchen Ländern als gefährlich eingestuft, frei laufen. Im Bereich der Eingangstür nicht zu übersehen ist ein Hinweisschild „Vorsicht freilaufender Hund“ mit Abbildung der Rasse installiert, mit den Nachbaren und Freunden hat er keine Probleme. Für den Hund habe ich eine Tierhaftpflicht- Versicherung abgeschlossen. Was passiert bei einem „ungebetenen Besuch“, wenn der Hund ihn verletzt?
    Der Hund läuft nicht umsonst frei rum, es hat kein ungebetener Gast etwas auf meinem Grundstück zu suchen!
    Mfg

  7. Typisch deutsche Gesetze. Einbrecher werden auch noch geschützt wenn sie eine Straftat begehen. Schütze ich mein Haus und meine Familie durch einen Hund vor Einbrechern, werde ich möglicherweise bestraft und zu Schadenersatz verklagt.

  8. Finde ich Schwachsinn. Wozu sind sonst WACH- Hunde da???? Völlig absurd die Rechtslage. Ganz erlich. Hab 2 Rottweiler und wenn irgendein Einbrecher auf mein Grundstück kommt, mir meine wertvollen Dinge klauen will und dann meinen 2 Rottweiler kommen und Ihn zerfleischen (was passieren kann wenn der Einbrecher sich erheblich wert) bekomme ich eine saftige Geldstrafe oder sogar wegen Mord im Knast???

  9. Das ist doch krank. Da will mich jemand bestehlen und begeht Hausfriedensbruch, evtl. Sachbeschädigung, Einbruch etc und unsere Hunde verteidigen ihr Heim und ich als Halter soll dann Schadensersatz bezahlen, wenn er gebissen wird??? Da würde ich bis ans obere Gericht gehen. Hunde sind die besten Alarmanlagen, das bestätigt gar die Polizei…

  10. Diese Regelung bzw. gesetzliche Grundlage finde ich stark überarbeitungsbedürftig, wenn es sich um Einbrecher handelt. Diese dringen unbefugt ein. Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigungen und eventuell sogar Körperverletzung des Bestzers und dieser darf sich nicht wehren? Ein Hund kann Gegenwehr und Verteidigung sein. Es ist das selbst gewählte Risiko des Einbrechers.

  11. Nur das ich das richtig verstehe. Ein Mensch, der sich ungerechtfertigter Weise, Zugang zu meiner wohnung verschafft und dann gebissen wird, „könnte“ eine Mitschuld haben? Warnschilder sind nur ein Hinweis? Tut mir leid, aber wenn es Warnschilder gibt und diese nur als freundlicher Hinweis gedeutet werden, oder sich jemand unbefugt Zutritt verschafft und dann gebissen wird ist selber Schuld. Nichts mit möglicher mitschuld. Eine Warnung ist eine Warnung, punkt. wenn ich Baustellenschilder ignoriere, auf das Gelände gehen und zu Schaden kommen ist es auch meine eigene Schuld.

  12. Die Gerichtsbarkeit dieses Landes lässt den Bürger in vielen Fällen nur mit Kopfschütteln zurück. Wenn jemand in mein Haus einbricht und von meinem Hund verletzt wird, dann müsste der Hund dafür eine Auszeichnung bekommen und der Einbrecher selbstverständlich seinen körperlichen Schaden zu verantworten zu haben.

  13. Es kann doch nicht sein wenn ein Schild angebracht ist, hat keine fremde Person auf dem Grundstück was verloren. Meine Meinung!

  14. Das ist doch echt unglaublich wenn ein Einbrecher auf meinem Grund und Boden von meinem Hund gebießen wird ich dafür auch noch haften muss. Das muss aber schnell geändert werden das kann nicht sein.

  15. Wer einbricht hat selber Schuld!!! Der Hund bewacht in der Nacht die Herde und tagsüber sein Revier!!! Solang kein Rudelführer ( Mensch) daheim ist! Jeder Einbrecher hat selber Schuld!!!

  16. Es ist im Grunde jedem selbst überlassen ob er Warnhinweise annimmt oder nicht, wie im Straßenverkehr Warnhinweise für Verkehrssicherheit vorhandenen sind, einfach Ignorieren und Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern?
    Ein Witz.

  17. Was soll der Schei*, wenn jemand mein Grundstück und Haus unbefugt sich Zutritt verschaft und mir Schaden zufügen will, ist er selbst Schuld, wenn er gebissen wird!!!

  18. Also lasse ich jeden Einbrecher rein und gebe meinem Hund vorher noch ein paar Tabletten das er ruhig bleibt. Überlegt mal solch sinnlose Gesetze.

  19. Habe mir schon immer gedacht das Deutsche Gesetze nicht für die Betroffenen gemacht sind.

  20. Und wie ist es, wie beim oberen Bild, mit Polizeihunden im Einsatz, wenn eine Person von einem Polizeihund gebissen wird?

  21. Das ist wieder mal Deutscher Schwachsinn wo der Täter geschützt wird ! Wenn mein Hund einen Passanten oder Besucher attackiert ist das ok aber wenn sich jemand widerrechtlich Zutritt verschafft in der Absicht eine Straftat zu verüben und der Hund seine Familie und deren Eigentum schützt ist Er der Straftäter? Da braucht man sich nicht Wundern warum der Respekt vor der Polizei und unserem Rechtssystem verloren geht wo die TÄTER geschützt und der Bürger der sich vor dem schützt bestraft wird !

  22. Das heißt das arbeitende, ehrliche Menschen die hart für ihr Heim bezahlt haben, Steuern zahlen sich nicht schützen dürfen? Obwohl Schilder die zusätzlich zur schriftlichen Warnung auch ein Bild des Hundes (für Analphabeten) beinhalten an ersichtlichen Stellen angebracht wurden von niederträchtigen, arbeitscheuen, hab gierigen, faulen Zweibeiner verklagt werden können? Ja aber hallo wo sind wir den das ist wirklich abartig! Kein Mensch hat das Recht in böser Absicht, uneingeladen einen fremden Grund zu betreten! Es ist nicht nur der Hund es kann auch ein Umbau etc. sein! Da werden Schilder gekauft um darauf hinzuweisen und dann ist der ehrliche steuerzahlende Besitzer des Eigenheims der Dumme! Naja so ist es scheinbar in einem sogenannten Rechtsstaat! Jeder Verbrecher hat mehr Rechte als das Opfer! Super!!!

  23. Das Gesetz find ich absolut blödsinnig, es kann doch nicht sein das wenn man ein eigenes Grundstück hat wo ein Hund frei laufen kann. Was eingezäunt ist und mit Warnschilder versehen ist so das es jedem bewusst sein muss das dort ein frei laufender Hund auch ist. Das der Einbrecher dies alles ignoriert und eine Straftat begehen möchte und dennoch abgesichert ist wenn er gebissen wird?
    Man schützt den Täter und das Opfer muss die Rechnung zahlen, verkehrte Welt.

  24. Was für ein Schwachsinn für was hat man den einen Hund der bewachen soll!?
    Bekomme ich in meinen eigenen vier Wänden auch eine mitschuld wenn eingebrochen wird und ich dem Täter schade weil ich meine Familie und mein hab und gut beschützen will!?

    Ein Hund gehört in vielen Fällen zu Familie
    Da diese Rudeltiere sind ist dieses Verhalten mehr als nur berechtigt weil der Mensch den Hund genau so beschützen würde!!!

  25. Sollte ein Einbrecher von meinem Hund(zu recht) gebissen werden, hatte er lediglich Glück das ich Ihn nicht erwischt habe. Wir müssen aufhören Tätern zu Opfern zu machen. Das ist schlecht für die Gesellschaft.

  26. Ein Einbrecher hat nichts in Haus und Garten zu suchen. Genau deswegen wird ja auch gewarnt. Wenn Warnschilder und Hinweise egal sind bekomme ich wohl kaum Ärger wenn ich mich an diese Hinweise nicht halte.
    EINBRECHER UND SCHMERZENSGELD…..
    Der soll mit seinem Arsch draußen bleiben dann wird dieser wohl kaum gebissen.

  27. Wofür hat man dann einen Wachhund , wenn ein Angreifer oder Einbrecher auch noch Recht bekommt. Was haben wir für Gesetze. Kein Wunder das im Ausland über uns gelacht wird.

  28. Sorry aber das gesetz muss überarbeitet werden bei einbruch in wohnung oder gehöft hat der einbrecher keinen anspruch egal ob es eine anzeigen tafel gibt oder gab .den der täter begab sich aus freien stücken in die gefahr.

  29. Das ist krank !!
    Wenn einer bei mir einbricht um mich zu berauben oder mir selber Schaden zuzufügen ist selber Schuld wenn er von meinem Hund angegriffen wird.
    Ich habe das Recht auf Unversehrtheit und Schutz von Eigentum.
    Es war die freie Entscheidung des Einbrechers in mein Eigentum einzusteigen.
    Somit betritt er meinen Grund und Boden ohne Erlaubnis.
    Und er betritt das Revier von meinem Hund .
    Und der beschützt sein Rudel.
    Einbruch ist nicht umsonst eine Kapitalstraftat.
    Und mein Hund wehrt nur einen Angriff auf meinen Besitz und Privatsphäre ab.

  30. Was für ein Quatsch wenn ein Einbrecher sich Zugang zu meiner Wohnung oder Haus verschafft begeht er eine Straftat und ist selbst schuld wenn er gebissen wird, ich habe ihn ja nicht eingeladen bei mir einzubrechen somit ist er meiner Meinung nach selbst schuld, schließlich habe ich das Recht mein Eigentum zu schützen.
    Wenn der Hund natürlich jemanden anders beist ist das klar das ich haften muss.

  31. Die Rechtssprechung in Deutschland gleicht mittlerweile einem Kasperletheater. Ich muss wahrscheinlich einem Einbrecher auch Kaffee und Kuchen servieren und ihm beim Raustragen der geklauten Sachen behilflich sein und mich bei ihm entschuldigen, wenn er nichts Passendes bei mir findet….

  32. Armes Deutschland!
    Wer mein Grund und Boden widerrechtlich betritt, muss mit den Folgen rechnen!
    So und nicht anders sollte die Rechtsprechung aussehen!
    Keine Haftung des Halteŕ oder ähnliches!

  33. Genau. Da werden die lieben Einbrecher auch noch belohnt wenn sie sich unerlaubten Zutritt zu meinem Grundstück verschaffen und in mein Haus eindringen.
    Wir Hundehalter werden somit bestraft wenn unser Hund sein Zuhause und seine Familie beschützt. Wenn sich jemand Zutritt zu einem Grundstück oder Haus verschafft an dem klar und deutlich sichtbar eine Warnung vor einem Hund hängt, müsste sich dieser Mensch bewusst sein das er sich einer möglichen Gefahr aussetzt!!!!!
    Tut er es trotzdem, muss er mit den Folgen Leben.

  34. Wenn ich einem Einbrecher aufs Maul schlage muss ich auch vermutlich die Zähne bezahlen, in was für einem Land leben wir.

  35. So etwas ist unmöglich der hund soll ja aufpassen und Einbrecher vertreiben wenn der hund dann beißt selbst schuld .

  36. Ist in Deutschland ganz klar geregelt.
    Der Hundehalter bekommt 3 Jahre ohne Bewährung, Hund wird eingeschläfert und der Einbrecher bekommt eine Tapferkeitsmedalie mit lebenslangem Schmerzensgeld…

  37. Wie verkehrt ist diese Welt!
    Es wird eingebrochen und der Hund schützt seine Familie und ist dann auch noch der Böse.

  38. Wozu hat man dann in Deutschland einen Wachhund. Ist es also besser sich beklauen zu lassen .

  39. Falls meine vorschreiben sich noch nicht zurecht aufregen: wenn ein Einbrecher MEINE morsch Leiter klaut und damit bei mir einbricht, eine Sprosse bricht in er sich verletzt trage ich ebenfalls eine MITSCHULD!!!!

  40. Dieses Gesetz ist nicht vom Bürger aus gemacht sonderm von Politikern die nie gelernt haben nachzudenken. Lang ist es her. Das sollte dringend überarbeitet werden. Mein Hund darf das trotzdem. wenn jemand in mein Haus oder auf dem Grundstück ohne meine Genehmigung eingedrungen ist. Zur Not, helfe ich ihm dabei und dann wird es Notwehr. Versprochen.

  41. Das ist ja für Diebe schon eine Einladung wenn ich nicht klauen kann dann werde ich einfach Schadensersatz und Schmerzensgeld beantragen ich finde das ist eine große Frechheit das muss unbedingt überarbeitet werden diese Gesetze.

  42. Letztlich müssen sich Hundehaftpflichtversicherung und Hausratversicherung einigen.
    Letztere wird froh sein, daß der Täter gefaßt ist und sie sich bei dem Täter für den Schaden schadlos halten kann.

  43. Tja, das was man wählt bekommt man auch. Wir sind selber schuld, wir wollen es nicht anderst.

  44. es ist zwar schon estwas her, aber egal. ich finde das sowas von schwachsinig. ich bin der meinung das ich auch ohne warnung, jedes recht habe mich vor einbrechern zu schützen, ob mit oder ohne hund. wenn ich den einbrecher eine bratpfanne auf den kopf haue, werde ich warscheinlich auch bestrafft, da ich mir erlaubt habe mich zu wehren. wenn ich einen hund habe über nimmt der nur die funktion der bratpfanne. ich bring dach drausen kein warnschild an, damit der einbrecher gewarnt ist und ein messer oder eine pistole mitbringt, damit eine gegenwehr nicht möglich ist und mein hund, ich oder beide tot sind

  45. Das ist typisch deutsche Rechtsprechung. Der Täter wird oft besser behandelt als das Opfer. Zumindest wenn es sich um Privatpersonen handelt. Wird z. B. ein flüchtender oder angreifender Täter von einem Polizeihund gebissen ist das völlig in Ordnung. Als Privatperson dagegen wird man bestraft, wenn sein Hund den Besitzer oder dessen Gut verteidigt. Und genau aus diesem Grund ist Deutschland ein Eldorado für Kriminelle. Denn nur hier werden Straftäter nicht selten für den Versuch eine Straftat zu begehen noch belohnt. Wirst Du z. B. auf der Straße körperlich angegriffen und verteidigst dich nicht gemäß der Gesetze, die Du natürlich in allen Einzelheiten wissen und befolgen musst, bist Du der jenige der bestraft wird.

  46. Dringende Aufforderung an den Gesetzgeber !!!!
    Überprüft Eure Einstellung in der Sache oder gesteht öffentlich für jeden Wähler lesbar, dass Ihr Freunde von Einbrechern seid und von diesen bezahlt werdet !!!

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