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Was passiert, wenn ich meine Tierarztrechnung nicht bezahlen kann?

Tierhalter wissen: Der Besuch beim Tierarzt kann teuer werden. Da kostet einen die Gesundheit des Haustiers schnell mehrere Tausend Euro. Aber nicht jeder Tierhalter kann so eine hohe Tierarztrechnung bezahlen. Was passiert in solchen Fällen?

Auch wenn die Preise steigen: Impfungen, Wurmkuren oder Vorsorgeuntersuchungen – solche Routineleistungen beim Tierarzt kosten oft nicht die Welt und sind für viele Tierhalter bezahlbar. Anders sieht es aber aus, wenn ein Tier bei einem Unfall verletzt wird oder schwer erkrankt. Dann steigt die Tierarztrechnung dank langwieriger Behandlung oder Operationen schnell in ungeahnte Höhen.

Wer für diesen Fall keinen ausreichenden Notgroschen eingeplant hat, kommt vielleicht in finanzielle Engpässe. Deshalb ist es nicht ungewöhnlich, dass Tierhalter sich früher oder später die Frage stellen: Wie soll ich meine Tierarztrechnung bezahlen? Und was passiert, wenn ich es nicht tue?

Tierarztrechnung in Raten zahlen

Viele Tierarztpraxen vereinbaren eine Ratenzahlung mit Kunden, die die volle Summe nicht direkt bezahlen können. Vorher solltest Du aber unbedingt abklären, ob eine Ratenzahlung möglich ist – denn das bietet nicht jede Praxis an.

Wer finanziell schlecht aufgestellt ist, kann sich außerdem um Hilfsangebote bemühen. Diese gibt es zum Beispiel von Tierschutzvereinen.

Wenn die Behandlung schon erfolgt ist und Kunden die Tierarztrechnung nicht bezahlen, beginnt ein Mahnverfahren – wie auch in anderen Fällen, in denen Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Das läuft entweder über die Praxis oder Tierklinik selbst oder über einen externen Finanzdienstleister.

Wegen unbezahlter Tierarztrechnung vor Gericht

Im schlimmsten Fall kann das Nichtbezahlen der Rechnungen aber auch als Betrugsversuch gewertet werden und vor Gericht landen. Wer eigentlich weiß, dass er sich die Kosten für eine Behandlung nicht leisten kann, aber sein Tier trotzdem operieren oder behandeln lässt, riskiert ein Gerichtsverfahren.

Ängstlicher Hund beim Tierarzt
Foto: Envato Elements (Symbolfoto)

Der Tierarzt darf den Hund einbehalten

Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2002 zeigt, dass Tierkliniken und Tierärzte Hunde auch einbehalten dürfen, wenn die Besitzer die Rechnung nicht bezahlen – dann wird der Hund zum Gegenstand des Zurück­behaltungs­rechts gemäß Paragraph 273 Abs. 1 BGB. Grundlage des Falls war ein Vorfall im Jahr 2001, bei dem ein Züchter nicht für die Kosten der Operation seines Boxers aufkommen wollte.

Das Landgericht Mainz entschied zugunsten des Tierarztes, wonach dieser den Hund einbehalten durfte. Ausnahmen hierfür sieht das Gericht nur, wenn der Hund durch das Einbehalten etwa an Vereinsamung, seelischem oder organischem Schmerz leidet oder der Vierbeiner besonders auf den Halter fixiert ist.

Tierversicherungen sinnvoll

Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, sollten sich Tierhalter ihrer Verpflichtungen bewusst sein. Dazu gehört auch, für die medizinische Versorgung eines Haustieres zu sorgen. Denn: Wer seinem Tier (etwa durch das Vorenthalten von Vorsorgeuntersuchungen oder tierärztlichen Behandlungen) Schaden zufügt, verstößt nämlich gegen das Tierschutzgesetz.

Familie mit Golden Retriever beim Tierarzt
Foto: unsplash+/Getty Images (Symbolfoto)

Der Abschluss einer Kranken- oder OP-Versicherung für Tiere ist für Halter am sinnvollsten. Denn Geld zurücklegen reicht bei umfangreichen Operationen oft nicht aus. Je nach gebuchtem Tarif übernimmt die Versicherung von Cleos Welt die Behandlungs- oder OP-Kosten zu einem bestimmten Teil. Besonders eine OP-Versicherung für Hunde ist für viele Halter attraktiv, weil dafür niedrigere Monatsbeiträge fällig werden und gleichzeitig die oftmals happigen OP-Kosten abgedeckt sind.

Dabei ist allerdings wichtig zu wissen, dass nicht alle Tierarztpraxen oder Tierkliniken direkt mit den Versicherungen abrechnen. Oft müssen die Tierhalter deshalb in Vorkasse gehen und die Tierarztrechnung bei der Versicherung einreichen.

2 Kommentare

  1. Leider sind die Versicherungen meist nur bis 10 Jahre des Tieres und danach leider nicht mehr versichert. Wenn die Tiere alt sind ist keine mehr zuständig wenn es dann teuer wird.

  2. Mein Hund hatte einen Tumor am Lidrand und wurde unter Vollnarkose operiert. Wir haben eine OP Versicherung, die weigert sich, die OP Kosten zu übernehmen. Mit der Begründung : der Eingriff hätte auch ohne Narkose oder unter Lokalanästhesie erfolgen können. Was hilft mir da eine Versicherung.

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