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Was musst Du tun, wenn Du ein ausgesetztes Tier findest?

Tiere sind keine Geschenke – und dennoch landen sie nach wie vor unterm Weihnachtsbaum. Weil viele von ihnen direkt nach dem Fest oder spätestens im folgenden Sommer ausgesetzt werden, haben Deutschlands Tierheime ein Vermittlungsstopp erlassen. „Peta“ zufolge werden zwischen 50.000 und 80.000 Haustiere alleine im jeden Sommer, Hunderte direkt nach dem Weihnachtsfest ausgesetzt. Was tun, wenn Du eines von ihnen findest?

Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder andere Nagetiere werden oft weit von ihrem Zuhause entfernt in der Natur ausgesetzt – und das ist oftmals ein Todesurteil: Ein Leben in Freiheit und die damit verbundenen Gefahren kennen die Haustiere nicht. Deshalb verhungern viele von ihnen, werden überfahren oder von anderen Tieren gefressen.

Kaninchen im Gras.

Gefundene Tiere nicht einfach behalten

Wenn Dir ein Tier zuläuft, darfst Du es allerdings nicht einfach behalten. Du musst das Tier im zuständigen Tierheim oder bei der Polizei abgeben, wenn Du den Besitzer nicht kennst. Diese Stellen nehmen dann Deine Personalien auf – und Du hast Deine Anzeigepflicht erfüllt.

Tiere, die bei der Polizei abgegeben werden, kommen in das zuständige Tierheim. Das erklärt die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“: Wenn Tierhalter einen Verlust melden, werden sie deshalb an das Tierheim verwiesen, wo sie ihr Tier oft schnell finden.

Gestreifte Katze schaut in die Kamera.

Du hast Dein Herz an ein Tier verloren, das Du gefunden hast? Das Gesetz besagt, dass Du sechs Monate warten musst, ob der eigentliche Besitzer nicht doch noch auftaucht, bevor Du das Tier behalten darfst. Oft kannst Du das Tier aber schon während der Wartezeit bei Dir aufnehmen. Wird der Besitzer allerdings innerhalb dieser sechs Monate ermittelt, musst Du das Tier wieder abgeben.

Was tun, wenn Du einen ausgesetzten Hund findest?

Du siehst einen einsamen Hund und vermutest, dass er ausgesetzt worden sein könnte? „Peta“ gibt Tipps, wie Du in diesem Fall am besten vorgehen kannst:
  1. Beobachte einen Moment lang, ob wirklich kein Besitzer zurückkehrt.
  2. Rufe die Polizei oder informieren das örtliche Tierheim. Warte gerne in der Nähe des Hundes, bis Hilfe kommt.
  3. Stelle dem Hund etwas Wasser hin, vermutlich hat er bereits seit längerem nichts getrunken.
  4. Fasse den Hund nicht an. Er ist wahrscheinlich verängstigt und hat vielleicht körperliche Schmerzen. Wenn Du den Hund streichelst, könntest Du ihn unnötig stressen und riskierst, gebissen zu werden.
  5. Sprich aus einigen Metern Entfernung sanft und ruhig mit dem Hund. Mit einer vertrauensvollen Stimme kannst du ihn oftmals mehr beruhigen als durch Streicheleinheiten.
  6. Und: Nimm den Hund nicht einfach mit!

Wer Tiere aussetzt, macht sich strafbar

Laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes ist das Aussetzen von Tieren verboten und kann sogar den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden, informiert „Peta“.

 

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