Erst die Netflix-Doku „Tiger King“, dann der Fund von Löwenbaby Lea bei einem Unfall auf der A5 – Themen rund um die Privathaltung von Großkatzen waren im vergangenen Jahr präsent wie nie.
Dabei ist das Problem schon seit Jahren bekannt – vor allem in den USA: Dort sollen bis zu 20.000 Löwen, Tiger und andere Großkatzen im Privatbesitz leben. Ein lukratives Geschäft, bei dem die Tiere für Selfies posieren, als Maskottchen herhalten oder Party-Gäste unterhalten müssen.
Angefacht wird die Faszination durch Fernsehauftritt oder Instagramfotos von Stars wie Justin Bieber. Für die Menschen, die die Tiere streicheln oder fotografieren wollen, dauert das Vergnügen nur einen kurzen Moment. Dabei können Löwen und Tiger bis zu 20 Jahre alt werden – ein Leben, das sie oft in großer Qual verbringen.
Die Tiger und Löwen leben oft alles andere als artgerecht
„Diese Tigerbabies werden ihren Müttern Tage nach der Geburt weggenommen, damit sie sich an Menschen gewöhnen“, erzählt Tammy Thies, Gründerin einer Wildkatzen-Auffangstation, gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. „In der Wildnis würden sie zwei Jahre bei ihrer Mutter bleiben.“ Damit die Tiere brav bleiben, setzt man sie unter Drogen oder schüchtert sie mit Schlägen ein. Vielen werden Zähne und Krallen gezogen, die meisten leben in viel zu engen Käfigen und leiden daher irgendwann an Arthritis.
Wenn man von Großkatzenbesitzern in den USA liest und hört – nicht zuletzt vom skurrilen Joe Exotic, der durch „Tiger King“ auch bei uns berühmt wurde –, fällt es schwer sich, ähnliche Szenarien in Deutschland vorzustellen.
Allerdings wäre es möglich.
Denn: Auch hierzulande dürfen Privatpersonen exotische Tiere halten.
Auch Tiger.
Eine einheitliche Gesetzeslage gibt es dazu in Deutschland nämlich nicht. Nur das Washingtoner Artenschutzabkommen reglementiert die Haltung: So sind etwa bestimmte Papiere für geschützte Tierarten erforderlich. Zudem braucht man für die Haltung von Großkatzen eine Genehmigung.
Haltung von Großkatzen in Deutschland kaum rechtlich geregelt
Wie „Deutschlandfunk Nova“ berichtet, müssen Halter exotischer Tiere nur in neun Bundesländern einen Nachweis über ihre Eignung erbringen. In Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Baden-Württemberg gebe es solche Gesetze nicht.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat lediglich ein bundesweites Säugetiergutachten, in dem auch Anforderungen zur Haltung von Großkatzen stehen, veröffentlich. Das sind allerdings nur Richtlinien, die von den einzelnen Kommunen unterschiedlich streng ausgelegt werden können.
Darin steht etwa, dass ein Löwe oder Tiger ein mindestens 200 Quadratmeter großes Außengehege braucht. Dieses muss zeitlich in zwei mindestens halb so große Einzelgehege unterteilbar sein. Außerdem brauchen die meisten Arten (mit Ausnahme des Sibirischen Tigers) im Winter Rückzugsmöglichkeiten in ein Innengehege.
Tiger und Löwen als Statussymbol
Nicht nur aufgrund des großen Geheges kostet die Haltung von Löwen und Tigern viel Geld. Für ein einzelnes Tier können Züchter in Europa Preise von bis zu 12.000 Euro verlangen. Hinzu kommen die laufenden Kosten für Tierarzt, eventuell einen Tierpfleger und 20 bis 30 Kilo Futter pro Woche. Macht noch einmal 40.000 bis 50.000 Euro im Jahr, rechnet Experte Florian Eiserlo dem „Spiegel“ vor.
Bereits im vergangenen Jahr hat DeineTierwelt mit dem Leiter der „Vier Pfoten“-Großkatzenstation in Deutschland gesprochen. In einer Folge unseres Interview-Podcasts „Pet-Talks: Klartext“ erklärt der Biologe, dass Großkatzen-Halter gerne damit prahlen, sich die exotischen Tiere leisten zu können. Die Tiger und Löwen werden zu Statussymbolen, zu Dingen degradiert. Vor allem weiße Tiger sind beliebt.
Wie viele Großkatzen aktuell in Deutschland leben, sei schwer einzuschätzen, so Eiserlo. Alleine in Zoos und Zirkussen in Europa leben schätzungsweise rund 3.500 Löwen und Tiger. Die Dunkelziffer derjenigen Tiger, die von Privatleuten gehalten würden, sei aber extrem hoch. Oftmals gebe es noch nicht einmal genaue Datenbanken, die das dokumentieren.



