Das Amtsgericht Bad Iburg hat einen Hundehalter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann Dutzende Hunde in einem leerstehenden Haus auf sich allein gestellt zurückgelassen.
Für ihn gilt zudem ein lebenslanges Tierhalteverbot. Im Prozess schilderte der Angeklagte, dass er nach dem Tod seiner Mutter deren Tiere übernommen habe, aber mit der Verantwortung völlig überfordert gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft forderte sogar eine noch höhere Strafe für den Mann. Die Verteidigung plädierte auf Bewährung.
Verurteilung wegen massiver Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
Die Ermittlungen hatten ergeben, dass sich insgesamt 46 Hunde (zuvor war von 47 Hunden die Rede) in dem verwahrlosten Haus in Bad Iburg, Niedersachsen, befanden. Sie lebten ohne ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser, viele in einem desolaten Gesundheitszustand. Einige Tiere waren stark abgemagert, andere litten unter verfilztem Fell, entzündeten Augen und Zähnen. Der Fußboden war mit Kot, Urin und Dreck bedeckt.
Laut Gericht konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es zuvor sogar noch mehr Tiere in dem Haus gegeben habe. Das Veterinäramt berichtete, dass sich mehrere Hunde von Tapetenresten, Möbelstücken oder sogar vom Kot anderer Tiere ernährt hatten. Einige konnten aufgrund der jahrelangen Vernachlässigung kaum noch laufen. Besonders betroffen machten die Bilder von trächtigen Hündinnen, die ebenfalls in dem Haus entdeckt wurden. Für zwei Tiere kam die Rettung zu spät, sie mussten eingeschläfert werden.
Tierschützer demonstrierten vor dem Gericht
Bereits vor Beginn der Verhandlung hatten sich zahlreiche Tierschützer vor dem Amtsgericht versammelt, um auf das Leid der Tiere aufmerksam zu machen. Mit Schildern und Transparenten forderten sie härtere Konsequenzen für Tierquäler. Eine Organisatorin erklärte, man wolle ein sichtbares Zeichen setzen und deutlich machen, dass Tierleid nicht ohne Folgen bleiben dürfe, berichtet „NDR“.
Slogans wie „Keine Gnade mit denen, die keine Gnade kennen“ waren auf Plakaten zu lesen. Die Demonstrierenden machten klar, dass der Fall für sie stellvertretend für viele andere steht. Sie fordern die Politik auf, Gesetze zum Schutz von Tieren konsequenter umzusetzen und Strafen zu verschärfen. Im Fall des Halters aus Bad Iburg griff das Gericht hart durch.
Rettung und Vermittlung der Hunde
Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung hatte das Veterinäramt im Februar 2025 die Hunde entdeckt und beschlagnahmt. Mehrere Tierheime in der Region sowie die Tierschutzorganisation „Gut Aiderbichl“ nahmen die Tiere auf und begannen, sie medizinisch zu versorgen. Laut den Helfern war deutlich, dass die Hunde bereits seit vielen Monaten keine angemessene Pflege mehr erhalten hatten.
Rund die Hälfte der geretteten Tiere konnte bis zum Mai in neue Familien vermittelt werden. 24 Hunde fanden ein Zuhause, in dem sie nun versorgt und liebevoll betreut werden. Andere werden noch in Tierheimen aufgepäppelt und warten auf ihre Chance. Auch für sie soll hoffentlich bald ein besseres Leben beginnen.




