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Versicherungen: Tierhalter sollten nicht am falschen Ende sparen

Ein Biss, ein Kratzer oder ein Autounfall: Unsere Haustiere können schneller große Schäden verursachen, als wir denken. Dann ist es umso mehr wert, gut abgesichert zu sein. Die Experten der Tierschutzorganisation „Tasso e.V.“ raten zu einer ausreichenden Versicherung.

Wenn das Haustier ein Auto zerkratzt, der Hund an der Holztür vom Nachbarn nagt, einen anderen beißt oder einen Autounfall verursacht – für entstandene Schäden wie diese haftet immer der Tierhalter. Selbst wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft oder er noch nicht einmal am Ort des Geschehens war.

Und das kann ganz schön ins Geld gehen: Unter Umständen so sehr, dass der Tierhalter schnell in den finanziellen Ruin getrieben wird. Deshalb sollten Tierhalter niemals am falschen Ende sparen und unbedingt Versicherungen abschließen, rät die Tierschutzorganisation „Tasso e.V.“.

So sind Herrchen oder Frauchen immer gegen Schadensersatzansprüchen Dritter gewappnet. „Die Haftung des Tierhalters regelt §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches“, sagt die für „Tasso“ tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries.

Sie erklärt, warum Versicherungen so wichtig sind: Verursacht das Haustier einen Unfall, bei dem Menschen verletzt oder sogar getötet werden, können enorme Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche entstehen – auch durch Ansprüche von Arbeitgeber oder Krankenversicherung des Geschädigten. Wenn Dein Haustier keine Haftpflichtversicherung hat, haftest Du dafür mit Deinem gesamten privaten Vermögen.

Hunde und andere Haustiere können Schäden verursachen, die von einer Haftpflichtverischerung abgedeckt sind.
Foto: TASSO e.V.

Schutz und Sicherheit für Hunde und größere Tiere

Für Hunde- und Pferdehalter gibt es spezielle Versicherungen. Dabei solltest Du in jedem Fall darauf achten, eine ausreichend hohe Deckungssumme zu vereinbaren. Im Falle eines Falles willst Du schließlich nicht am falschen Ende sparen.

„Viele Tierhalter haben bereits erkannt, wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung ist. Je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird, sind solche Versicherungen ohnehin Pflicht“, erläutert Ann-Kathrin Fries.

Auch für Katzenhalter gilt die gesetzliche Schadensersatzpflicht

Du hast eine Katze? Auch für sie gilt eine gesetzliche Schadensersatzpflicht. Viele Tierhalter unterschätzen, dass selbst die kleinen Samtpfoten große Schäden verursachen können. So kann zum Beispiel ein Katzenbiss in die Hand zu einer Operation samt Krankenhausaufenthalt führen.

Aggressiv: Katze faucht
Foto: pixabay.com/yvonneschmu

Das Landgericht Bielefeld entschied am 21. März 2012 in einem solchen Fall, dass der Katzenhalter neben dem Schadensersatz auch ein Schmerzensgeld zahlen musste (Az. 21 S 38/11).

Im Idealfall sind Schäden durch Katzen oder Kleintiere in Deiner bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mit umfasst – zur Sicherheit solltest Du jedoch diesbezüglich die Versicherungsunterlagen genau prüfen.

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