Tierhalter wissen: Der Besuch beim Tierarzt kann teuer werden. Während viele nicht zögern, die Behandlungskosten für ihre eigenen Lieblinge auf sich zu nehmen, ist die Bereitschaft bei herrenlosen oder ausgebüxten Katzen vielleicht geringer – und nicht immer ist klar, wer in diesen Fällen den Tierarzt zahlen muss.
Generell gilt: Wenn ein Fundtier vom Tierarzt oder der Tierärztin behandelt werden muss, begleichen eigentlich die jeweiligen Kommunen beziehungsweise Städte die entstandenen Kosten. Wenn dann die Besitzer des Tiers ermittelt werden können oder diese sich melden, holen sich die Gemeinden dann das Geld zurück.
Verwilderte Katzen können allerdings eine Besonderheit darstellen und als Wildtiere betrachtet werden. Und dann kann es sein, dass der Finder oder die Finderin der Straßenkatze manchmal auf den Kosten sitzen bleibt.
Gemeinde und Kommunen erstatten Tierarztkosten nur bei Fundtieren
Damit die Stadt oder Gemeinde die Behandlungskosten trägt, muss es sich bei der Katze nämlich um ein Fundtier handeln. Das untermauert etwa auch ein Urteil des Verwaltungsgericht Gießen aus dem Jahr 2016: Damals klagte eine Katzenliebhaberin Tierarztkosten in Höhe von 1.215,59 Euro gegen die Stadt Alsfeld ein. Zuvor hatte sie sechs Katzen auf einem verlassenen Hof eingefangen und die Tiere zum Behandeln, Kastrieren und Chippen ins Tierheim gebracht.

Das Gericht entschied aber: Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht nur, wenn es sich um Fundtiere handelt. Das treffe bei Katzen etwa dann zu, wenn sie „an einem für Katzen ungewöhnlichen Ort oder einem fremden Ort oder in hilfloser Lage vorgefunden“ werden. Heißt: Straßenkatzen oder andere Streuner gelten nicht automatisch als Fundtiere.
Verletzte Straßenkatze gefunden? Das ist zu tun!
„Daher sollte unbedingt vor der Behandlung mit der Praxis geklärt werden, wer die Kosten trägt“, rät Sven Fraaß vom Hamburger Tierschutzverein. „Wenn ein Tier akut in Lebensgefahr schwebt, zeigen sich aber viele Praxen kulant, falls es auch keine grundlegenden Absprachen mit Behörden oder Tierschutzvereinen gibt.“
Schwebt die Straßenkatze nicht in Lebensgefahr, sollte aber trotzdem behandelt werden, sollten Finderinnen und Finder den Kontakt zu örtlichen Tierschutzvereinen oder Tierheimen suchen. In Hamburg zum Beispiel übernimmt der Tierschutzverein auch die finanzielle Verantwortung für Straßenkatzen.
Wer eine verletzte freilebende Katze findet, sollte diese dem Verein melden und bringen. Dann würden die Tierärztinnen und Tierärzte die Tiere behandeln, so Sven Fraaß. Diese Regelung mache die Behandlung von frei lebenden Katzen einfacher – „und vor allem billiger“.
Nicht selten passiere es allerdings, dass Tierhalter versuchen würden, den Einsatz der Tierschützer auszunutzen. Die Masche: Die Besitzer geben sich als Finder aus und bringen die vermeintlich freilebende Katze zum Tierschutzverein. „Wenn wir merken, dass sich eine Katze anfassen lässt und der angebliche Finder sie zurückhaben möchte, muss er auch die Kosten tragen.“ Andernfalls komme die Katze in die Vermittlung.



