Eine 29-jährige Halterin aus Bayern ließ ihren schwer kranken Kater nicht behandeln, obwohl eine Tierklinik dringend dazu riet. Die erforderliche Therapie lehnte sie aus Kostengründen ab. Der Kater verstarb nur zwei Tage später an den unbehandelten Folgen eines schmerzhaften Harnröhrenverschlusses.
Das Amtsgericht Augsburg sprach jetzt ein deutliches Urteil aus. Die Tierärzte hatten der Frau nicht nur die dramatischen Schmerzen des Tieres erklärt, sondern auch darauf hingewiesen, dass ein Nichtstun tödlich enden würde. Dennoch entschied sich die Frau bewusst gegen eine Behandlung und sogar gegen die Übergabe des Katers an ein Tierheim – obwohl dieser dort kostenfrei hätte behandelt werden können.
Urteil wegen Tierquälerei: 2.800 Euro Geldstrafe nach Tod des Katers
Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Katzenhalterin jetzt zu 80 Tagessätzen à 35 Euro – insgesamt 2.800 Euro Strafe wegen Tierquälerei. Laut Gericht hatte sie durch ihre Entscheidung dem Tier erhebliche Leiden zugemutet. Die Anklage legte dar, dass sie den Kater Felix im Juni 2024 in eine Tierklinik gebracht hatte, weil er offensichtlich starke Schmerzen hatte und nicht mehr fressen wollte, berichtet das „RND“.
Die Tierärzte diagnostizierten einen akuten Harnröhrenverschluss, der dringend hätte behandelt werden müssen. Trotz der eindringlichen Aufklärung durch das Klinikpersonal und dem Hinweis auf den drohenden Tod des Katers lehnte die Frau eine Behandlung aus Kostengründen jedoch ab. Auch ein Angebot, das Tier dem Tierheim zu überlassen, das die medizinische Versorgung übernommen hätte, schlug sie aus. Zwei Tage später verstarb Felix qualvoll. Die Frau zeigte sich vor Gericht nicht geständig, das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Wenn Kosten wichtiger sind als Tierwohl
Der Fall zeigt ein leider häufiges Problem im Tierschutz auf: Die Verantwortung für ein Tier endet nicht mit Kauf und Fütterung von Hund, Katze und Co. Wer ein Haustier hält, ist rechtlich und moralisch verpflichtet, für dessen Gesundheit zu sorgen. Die Gerichte sehen es als Tierquälerei an, wenn ein Tier unnötig leidet, weil medizinische Hilfe verweigert wird. Im aktuellen Fall wurde dieser Grundsatz konsequent angewendet.

Alternativen, wie die kostenfreie Abgabe in Tierheimen oder Ratenzahlungsmodelle bei Tierkliniken, werden oft nicht einmal in Betracht gezogen. Dabei ist das bewusste Unterlassen von Hilfe kein Kavaliersdelikt, sondern kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Tod des Katers hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden können. Die Halterin trägt laut Urteil die volle Verantwortung dafür.




