HomeNewsUnglück in Neukölln: Hund stürzt aus 4. Stock – tot!

Unglück in Neukölln: Hund stürzt aus 4. Stock – tot!

In Berlin-Neukölln kam es vor wenigen Tagen zu einem tragischen Vorfall: Ein Hund stürzte aus dem vierten Stock eines Wohnhauses auf der Hermannstraße und verstarb noch am Unfallort. Trotz der mysteriösen Umstände nahm die Polizei keine Ermittlungen auf.

Laut Augenzeugenberichten waren die Halter des Hundes nach dem Sturz aus dem vierten Stock unmittelbar vor Ort. Eine zufällig vorbeikommende Tierärztin konnte nur noch den Tod des Vierbeiners feststellen. Die Polizei wurde hinzugezogen, sah jedoch keinen Anlass für weitere Untersuchungen.

„Es handelte sich hier um einen Unfall, daher wurden seitens der Polizei Berlin keine Ermittlungen aufgenommen“, erklärte eine Sprecherin der Polizei auf Nachfrage der „Berliner Morgenpost“. Zeugenaussagen und der Austausch mit den Haltern hätten keinen Hinweis auf ein Verbrechen gegeben.

Warum ermittelt die Polizei nicht?

Direkt nach dem Sturz habe unter den Haltern und weiteren Passanten auf dem Gehweg der belebten Hermannstraße in Berlin kurzzeitig eine aufgeheizte Stimmung geherrscht. Der Grund dafür ist unklar. Die alarmierten Polizisten nahmen den Fall im Anschluss auf und entschieden, dass keine Ermittlungen notwendig seien, da es sich beim Tod des Hundes augenscheinlich um einen Unfall handele.

Weil Tiere im deutschen Rechtssystem oft wie Gegenstände behandelt werden, ist ein Todesermittlungsverfahren wie bei Menschen nicht zwingend vorgeschrieben. Tatsächlich legt Paragraf 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches jedoch fest, dass Tiere „keine Sachen“ sind, sondern als „fühlende Mitgeschöpfe“ besonderen Schutz genießen. Gleichzeitig heißt es jedoch im Gesetz, dass auf Tiere die „für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden“ sind. Es liegt somit im Ermessen der Polizei und der Justiz, ob Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung bestehen.

Tierschutzgesetz bietet rechtliche Grundlage

Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen“. Bei Verdacht auf Tierquälerei oder fahrlässiges Handeln könnten die Behörden also durchaus aktiv werden. Im vorliegenden Fall kamen die Beamten jedoch zu dem Schluss, dass es sich um einen tragischen Unfall gehandelt habe.

Tierschutzorganisationen kritisieren hingegen immer wieder, dass solche Fälle nicht konsequent verfolgt würden. In ähnlichen Vorfällen in der Vergangenheit wurde die mangelnde Sensibilität der Ermittlungsbehörden gegenüber dem Leid von Tieren bemängelt. Unklar bleibt nun, wie es genau zu dem Sturz kam. War das Fenster offen? Hat sich der Hund erschrocken oder wurde er möglicherweise doch gestoßen? Diese Fragen werden ohne eine polizeiliche Untersuchung wohl unbeantwortet bleiben.

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