Ein grausamer Wiederholungsfall erschüttert Frankfurt (Oder): Ein Mann, dem längst ein Tierhalteverbot auferlegt wurde, hat erneut Katzenbabys in seine Gewalt gebracht – mit tödlichem Ausgang. Mindestens ein Kätzchen ist tot, zwei weitere wurden schwer verletzt geborgen. Die Behörden stehen unter Druck.
Der Täter hatte über ein Onlineportal Zugang zu den Tieren erhalten. Nur zwei Tage nach der Übergabe meldete er eines der Tiere als tot – angeblich nach einem Bad. Die anderen Kitten wiesen massive Misshandlungen auf. Tierschutzorganisationen und Experten fordern entschlossenes Handeln.
Trotz Tierhalteverbot: Schwer verletzte Katzenbabys – ein Kitten tot
Am 1. Mai 2025 übernahm der Mann vier junge Katzenbabys von einer privaten Halterin, die über ein Internetportal nach einem neuen Zuhause für die Tiere suchte. Bereits zwei Tage später informierte er sie, dass er die Tiere gebadet habe und eines dabei gestorben sei. Die Frau reagierte sofort und alarmierte die Behörden, berichtet die Tierrechtsorganisation „Peta“.
Bei einer Kontrolle, bei der auch Mitarbeiter des „Tierheims am See“ in Eisenhüttenstadt, Brandenburg, anwesend waren, wurden zwei überlebende, aber schwer verletzte Kitten sichergestellt. Ein weiteres Tier ist seither verschwunden. Trotz eines bestehenden Tierhalteverbots war es dem Mann erneut gelungen, Tiere in seine Obhut zu bringen.
„Peta“ fordert Haftstrafe für Wiederholungstäter
Die Organisation „Peta Deutschland“ hat Strafanzeige gegen den Mann erstattet und fordert seine sofortige Ingewahrsamnahme. „Die Katzenbabys müssen in diesen zwei Tagen schrecklichstes Leid erfahren haben und waren dem Täter völlig schutzlos ausgesetzt“, so Jana Hoger, Tierpsychologin bei „Peta“. Die Organisation sieht in dem Täter nicht nur eine Gefahr für Tiere, sondern auch für die Gemeinheit.
Der Fall zeige erneut eine eklatante Lücke im Vollzug des Tierschutzgesetzes: Trotz früherer Fälle und eines ausgesprochenen Halteverbots hatte der Mann Zugang zu neuen Tieren. Jana Feister, Leiterin des „Tierheims am See“, warnt daher eindringlich: „Bitte gebt niemals an Fremde eure Tiere ab. Ihr könnt nicht wissen, wer wirklich dahinter steckt, was mit euren Tieren passiert oder wo sie landen.“ Die beiden überlebenden Kitten befinden sich derzeit in tierärztlicher Behandlung. Eines der Tiere ist schwer traumatisiert, das andere weist deutliche Spuren körperlicher Misshandlung auf.
Wer verhängt und kontrolliert Tierhaltungsverbote?
Wer Tierquälerei oder Vernachlässigung beobachtet oder Hinweise darauf hat, wendet sich am besten an das örtliche Vetrinäramt, Ordnungsamt oder die Polizei. Wie eine solche Meldung genau abläuft, erklären wir hier. Tierhalteverbote werden bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz von in der Regel von der zuständigen Ordnungsbehörde wie dem Veterinäramt, Ordnungsamt oder Kreisverwaltungsreferat verhängt. Aber auch ein Gericht kann ein strafrechtliches Verbot verhängen.
Ein Ende 2022 angestrebtes bundesweites Tierquäler-Register wurde bisher noch immer nicht eingeführt. Das ist ein Problem, denn ziehen die Tierquäler um, können sie an ihrem neuen Wohnort gegebenenfalls unbemerkt erneut Tiere in ihre Gewalt bringen. „Ohne ein zentrales Register fehlt den Behörden eine einheitliche Datenbank, um Tierhaltungsverbote länderübergreifend zu überwachen und zu verfolgen“, mahnt die Tierrechtsorganisation „Peta“ in ihrem Tierrechtsblog.
Immer noch kein bundesweites Tierquäler-Register
Außerdem fordern die Tierschützer konsequentere Strafen – die auch im Tierschutzgesetz festgeschrieben sein müssten – sowie eine bessere Ausbildung im Tierschutzstrafrecht und einen verbesserten Austausch zwischen den zuständigen Instanzen wie Staatsanwaltschaft, Polizei und Veterinärämtern.
Eine EU-weite Rückverfolgbarkeits- und Registrierungpflicht für Hunde und Katzen – auch aus privater Hand – würde in solchen Fällen ebenfalls helfen, um zu wissen, welchen Weg die Tiere zurücklegen und in wessen Obhut sie sich befinden.



