Wenn eine Beziehung zerbricht, geraten nicht selten materielle Fragen in den Fokus. In diesem Fall ging es jedoch nicht um Möbel oder Geld, sondern um einen Hund. Die Liebe zum Tier überdauerte die Partnerschaft – und führte die Beteiligten schließlich vor Gericht.
Im Zentrum des Streits: Boxerrüde Bruno, den sich ein Paar 2020 gemeinsam angeschafft hatte. Nach der Trennung im Jahr 2024 blieb das Tier zunächst beim Ex-Partner. Als dieser den Hund an die Züchterin, von der das Paar die Fellnase gekauft hatte, zurückgab, setzte seine Ex-Freundin alles daran, Bruno wiederzubekommen.
Mann nimmt Hund nach Trennung mit: Frau klagt auf Rückgabe
Die Klägerin, eine Frau aus Thüringen, machte vor dem Amtsgericht Neubrandenburg geltend, dass sie Miteigentümerin des Rüden sei und damit ein Recht auf dessen Rückgabe habe. Der Hund sei im Juni 2020 gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten bei einer Züchterin im Kreis Mecklenburgische Seenplatte abgeholt worden, berichtet der „Nordkurier“. Die Frau sei die treibende Kraft für den Hundekauf gewesen und habe die meiste Hundeerfahrung mitgebracht.
Nach dem Ende der Beziehung habe der Mann Bruno zunächst behalten und die Frau aus der gemeinsamen Wohnung ausgeschlossen. Später übergab er das Tier ohne ihr Wissen an die Züchterin zurück. Für die Klägerin ein nicht hinnehmbarer Verlust: Ihr Herz hänge noch immer an dem Tier, so ihr Argument vor Gericht.
Gericht sieht Herausgabepflicht – Zweifel an Kaufvertrag
Die Richterin entschied nun zugunsten der Klägerin: Als Miteigentümerin habe sie Anspruch auf die Rückgabe des Hundes. Ein von ihrem Ex-Partner vorgelegter Kaufvertrag, der ihn als alleinigen Käufer ausweise, sei erst im Verlauf des Rechtsstreits präsentiert worden und wirke fragwürdig. Auch Zubehör und Unterlagen rund um Bruno müssen jetzt zurückgegeben werden, darunter Ahnentafel, Hundebett (Affiliate-Link), Leinen (Affiliate-Link) und sogar Geburtsparty-Accessoires.

Das Gericht stellte damit klar: Tierliebe und rechtliches Eigentum enden nicht automatisch mit dem Ende einer Beziehung und ein Hund ist kein beliebig übertragbares Besitzstück. Paare sollten, auch wenn es unangenehm erscheint, bereits bei der Anschaffung einer Fellnase darüber reden, wer das Tier im Fall einer Trennung behält.



