Schockierender Fund in Neubrandenburg: In einer Wohnung auf dem Datzeberg entdeckte ein Nachbar zwei tote Katzen, die laut Einschätzung des Tierschutzvereins vermutlich wochenlang ohne Versorgung lebten und qualvoll verendeten.
Kurt Kadow, Vorsitzender des Neubrandenburger Tierschutzvereins, schildert einen Fall, wie er ihn in seiner gesamten Laufbahn noch nie erlebt hat. Die Umstände, unter denen die Tiere starben, werfen gravierende Fragen nach Verantwortung, Aufsicht und rechtlicher Konsequenz auf.
Katzen harrten wochenlang in Wohnung aus
Laut Angaben des Tierschutzvereins war der Tierhalter kein Unbekannter: Er soll bereits früher durch mangelnde Tierpflege aufgefallen sein. Kadow zufolge sei der Mann häufig in Deutschland unterwegs gewesen und habe sich kaum um seine Katzen gekümmert. Ein Nachbar übernahm zeitweise die Fütterung, wurde jedoch von dieser Aufgabe entbunden – angeblich, weil ein anderer Helfer gefunden worden sei, berichtet der „Nordkurier“.
Wie sich nun zeigt, könnte das eine folgenschwere Fehleinschätzung gewesen sein. Der Nachbar, der noch im Besitz eines Wohnungsschlüssels war, entdeckte die Kadaver schließlich selbst, als er nach der Post sehen wollte. Der Zustand der Tiere zeugte von einem qualvollen Tod – ohne Augen, vermutlich ausgetrocknet, aber noch nicht verwest.
Wohnung verwahrlost – Ermittlungen laufen
Die Wohnung auf dem Datzeberg war laut Tierschutzverein stark verdreckt und von Flöhen befallen. Kadow berichtet, er habe seinen Schutzanzug während des Einsatzes zweimal wechseln müssen, so schlimm sei der Flohbefall gewesen. Den Zustand der Tiere beschrieb er als erschütternd und einmalig in seiner bisherigen Arbeit: Noch nie habe er tote Haustiere aus einer Wohnung bergen müssen.
Der Fall wurde unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet. Auch eine pathologische Untersuchung wurde angeordnet, um die genaue Todesursache zu klären. Erst mit diesen Ergebnissen kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt – möglicherweise greift Paragraf 17, der bei vorsätzlicher Tötung oder Vernachlässigung Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsieht.
Tierschutzverein hätte die Katzen aufgenommen
Besonders tragisch erscheint aus Sicht des Tierschutzvereins, dass das Leiden der Tiere vermeidbar gewesen wäre. Kadow betont, dass für die beiden Katzen im Tierheim theoretisch Platz vorhanden gewesen sei. Ein Anruf, ein Abgeben der Tiere – all das hätte gereicht, um ihr Leben zu retten. Stattdessen sei der Halter seiner Verantwortung nicht nachgekommen und habe die Tiere schlichtweg ihrem Schicksal überlassen.



