HomeNewsTierheilpraktiker schläfert Hund ein – Tierarzt übt scharfe Kritik

Tierheilpraktiker schläfert Hund ein – Tierarzt übt scharfe Kritik

In Bielefeld steht ein Tierheilpraktiker vor Gericht, weil er einen Hund eingeschläfert haben soll. Tierarzt Ralph Rückert meldet sich in einem Blogbeitrag zu Wort und macht unmissverständlich klar, warum der Vorfall ein absolutes No-Go ist.

In Bielefeld sorgt ein Fall von mutmaßlicher Tierquälerei für große Aufmerksamkeit. Ein Tierheilpraktiker soll einen kranken Familienhund per Injektion getötet haben. Welche Substanz dabei zum Einsatz kam, ist nicht klar. Nach Aussage der Halter soll das Tier beim Sterben gelitten haben.

Der Vorfall wird nun vor Gericht verhandelt. Während die Ermittlungen laufen, hat Tierarzt Ralph Rückert in seinem Blog deutliche Worte gefunden. Er erklärt, warum Tierheilpraktiker rechtlich niemals Tiere einschläfern dürfen – und warum solche Fälle ein Risiko für Tierhalter darstellen.

Kritik von Tierarzt Ralph Rückert

In seinem Blogbeitrag stellt Rückert klar, dass Tierheilpraktiker keine staatliche Ausbildung durchlaufen und keinerlei Qualifikationen nachweisen müssen. Jeder könne sich diesen Titel ohne Prüfung zulegen. Für Tierbesitzer sei deshalb nicht erkennbar, welche Kenntnisse tatsächlich vorhanden sind. Das könne gefährliche Folgen haben.

Der Tierarzt betont, dass das Einschläfern von Tieren ausschließlich approbierten Tierärzten erlaubt ist. Grundlage sei das Tierschutzgesetz, das umfangreiche Fachkenntnisse sowie Zugang zu zugelassenen Medikamenten vorschreibt. Tierheilpraktiker hätten diesen Zugang nicht. Rückert spricht von einer „Schnapsidee“, ihnen eine Euthanasie anzuvertrauen.

Großer Unterschied: Tierheilpraktiker – Tierarzt

Um klarzumachen, welch großer Unterschied zwischen einem Tierarzt und einem Tierheilpraktiker besteht, beschreibt Rückert den Weg in den Tierarztberuf: Ein Studium von mindestens elf Semestern, ein Staatsexamen und die Approbation seien Voraussetzung. Erst dann dürften Tierärzte offiziell praktizieren. Demgegenüber stünden Tierheilpraktiker, deren Ausbildung keinerlei staatlichen Vorgaben unterliege.

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Während Veterinäre unter strenger Aufsicht Prüfungen absolvieren und Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten, gebe es bei Tierheilpraktikern große Unterschiede in Kursdauer und Qualität. Rückert warnt, dass deren oft vergebene „Diplome“ Tierbesitzern Professionalität vorgaukeln könnten, die es faktisch nicht gebe.

Rechtliche Lage

Das Tierschutzgesetz schreibe vor, dass ein Wirbeltier nur unter wirksamer Schmerzausschaltung getötet werden dürfe. Dazu seien Medikamente nötig, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und allein Tierärzten zugänglich seien. Für Laien oder Heilpraktiker gebe es keinen legalen Weg, diese zu beschaffen und einzusetzen.

Für Rückert steht daher außer Frage: Jeder Fall, in dem ein Haustier durch unqualifiziertes Handeln unnötig leidet, sei einer zu viel. Ob es sich um einen Ausnahmefall oder ein verbreitetes Missverständnis handele, müsse gesellschaftlich diskutiert werden. Seine Botschaft ist eindeutig – nur Tierärzte dürfen Euthanasien durchführen.

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