Euthanasie bedeutet übersetzt „der gute Tod“. Es meint also, dass man einem Lebewesen ein schmerzfreies, würdevolles Ende verschafft.
Im Tierschutzgesetz steht, dass man ein Tier ohne einen vernünftigen Grund nicht töten darf. Dieser „vernünftige Grund“ ist somit neben diversen Urteilen die einzige gesetzliche Grundlage, nach der ein Tierarzt entscheiden muss, ob ein Tier sterben sollte oder nicht.
Es gibt Fälle, da kann man das Tier nur einschläfern
Es gibt diese Fälle, da ist alles ganz klar: Zum Beispiel der Mauersegler, der keine Schwungfedern mehr hat und deswegen nie wieder fliegen kann. Oder der Hund mit schwersten Wirbelfrakturen im Halsbereich nach einem Autounfall. Diese Tiere kann man erlösen, ohne dass es einem als Tierarzt tagelang auf der Seele liegt.
Dann gibt es die Fälle, wo man den Besitzern vertrauen muss: Wenn sie einem glaubhaft versichern, dass ihr geliebtes Tier kein lebenswertes Leben mehr führt und die Untersuchung in der Praxis diesen Eindruck bestätigt. Da hilft es, wenn man das Tier schon länger begleitet und es nicht nur einmal im Notdienst gesehen hat. Denn dass alte Tiere den Besitzern einfach lästig oder zu teuer werden und sie sie deshalb einschläfern lassen wollen, gibt es häufiger, als man denkt. Das weiß man, weil viele Menschen das auch frei heraus zugeben.
Jede Entscheidung zum Einschläfern ist ein Einzelfall
Was ein lebenswertes Leben ist, ist individuell ganz unterschiedlich und immer eine Einzelfallentscheidung. So gibt es Tiere mit chronischen Beschwerden, die sich einfach irgendwann aufgeben. Keine Therapie der Welt kann ihnen ihren Lebenswillen zurückgeben. Andere Tiere sind ihren Laborwerten nach eigentlich schon tot, stehen aber fröhlich wedelnd oder mauzend vor einem.

Am traurigsten sind die Situationen, in denen ein eigentlich gesundes Tier aus finanziellen Gründen nicht mehr weiterleben darf. In den meisten Fällen weigert der Tierarzt sich und versucht alles in seiner Macht stehende zu tun, um das Unglück aufzuhalten.
Aber schwarze Schafe gibt es natürlich überall, und unendlich Ressourcen an Mitarbeitern, die die „übrig gebliebenen“ kranken Tiere aufnehmen, stehen einer Praxis auch nicht zur Verfügung. Es ist sehr schwer, mit anzusehen, wenn eine Katze mit einer Fraktur eingeschläfert werden muss, weil sich Herrchen oder Frauchen nicht einmal die Amputation leisten kann.
Ein Tierarzt, der ein Tier unnötig leiden lässt, macht sich strafbar
Das Gegenteil davon sind Tiere von Besitzern, die nicht loslassen können. Denn als Fachmann weiß man, welche Qualen das Tier vor einem grade erleidet. Und das kann einem ganz schön nahe gehen. Tierärzte gehen nicht leichtfertig mit dem Rat zur Euthanasie um. Solltest Du dies einmal erleben, kannst Du Dir sicher sein, dass man Deinem Tier wirklich nicht mehr helfen kann.
Denn ein Tierarzt, der ein Tier unnötig leiden lässt, macht sich ebenso strafbar, wie ein Tierarzt, der ein Tier einschläfert, dem noch geholfen werden kann.
Wenn man noch zweifelt, sollte man sich immer zunächst gegen die Euthanasie entscheiden. Einmal durchgeführt, kann man sie nicht mehr rückgängig machen. Das Tier noch eine Nacht zu beobachten und am nächsten Tag zu entscheiden, geht dagegen in der Regel immer.



