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Tier von Mähroboter verletzt: Wer muss die OP zahlen?

Ein Mähroboter kann nicht nur frisch gesäte Blumen zerstören, sondern auch Haustiere verletzen – mit dramatischen Folgen. Wer zahlt, wenn die Fellnase in die Klingen gerät? Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil erklärt, wann Halter Anspruch auf Schadenersatz haben und welche Kosten übernommen werden.

Voll automatisch und hochmodern: Mähroboter sind praktisch und sparen Zeit, doch für Tiere können sie gefährlich werden. Vor allem Wildtiere schätzen die Gefahr zu spät ein oder sind schlichtweg zu langsam, um den Klingen rechtzeitig auszuweichen.

Immer wieder kommt es zu Unfällen, bei denen Katzen, Hunde oder auch Wildtiere wie Igel verletzt werden. Aber wer trägt eigentlich die hohen Tierarztkosten, wenn ein solches Unglück passiert?

Klare Rechtslage: Betreiber haftet

„Grundsätzlich gilt hier § 823 Abs. 1 BGB – die Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil auf Nachfrage von Deine Tierwelt.

Das bedeutet: „Wer ein Tier schuldhaft verletzt, muss die Behandlungskosten ersetzen. Betreibt jemand einen Mähroboter, liegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bei ihm. Er muss dafür sorgen, dass vom Gerät keine Gefahren ausgehen.“

Kommt es zu einem Unfall, haftet in der Regel der Besitzer oder Nutzer des Roboters – und zwar auch dann, wenn die Kosten für OP, Nachsorge oder Pflege den materiellen Wert des Tieres übersteigen. Der Bundesgerichtshof stellte 2014 klar, dass Tiere als Lebewesen behandelt werden und ihre Heilbehandlungskosten erstattungsfähig sind“, so der Rechtsanwalt.

Krankenversicherung fürs Tier kann einspringen

Hat der Tierhalter eine Kranken- oder OP-Versicherung für seinen Vierbeiner abgeschlossen, übernimmt diese zunächst die Kosten. – Der Halter kann sich das Geld aber später beim Verursacher zurückholen (§ 86 VVG).

Neben den unmittelbaren Behandlungskosten umfasst der Schadensersatz auch Folgekosten wie Transporte, Nachbehandlungen, Verdienstausfall oder sogar einen nicht angetretenen Urlaub. Die Liste der ersatzfähigen Positionen ist lang – denn rechtlich geht es darum, den ursprünglichen Zustand des Tieres so gut wie möglich wiederherzustellen.

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Nachtbetrieb von Mährobotern: Gefahr für Wildtiere

Besonders problematisch ist der Betrieb von Mährobotern in der Nacht – dann sind viele Tiere, vor allem Igel und Wildtiere, aktiv. Ein bundesweites Verbot gibt es nicht, einzelne Städte und Kommunen können aber entsprechende Satzungen erlassen.

Doch „wer trotz eines Nachtfahrverbots mäht, handelt schuldhaft“, so Anwalt Ackenheil, „ordnungsrechtlich kann ein Verstoß gemäß § 18 Tierschutzgesetz als eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.“

Ob tagsüber oder nachts – die Verantwortung für den sicheren Betrieb des Mähroboters trägt immer der Besitzer. Passiert ein Unfall, muss er für sämtliche Tierarztkosten und Folgeschäden aufkommen. Eine Tierkrankenversicherung kann kurzfristig helfen, ersetzt aber nicht die Pflicht, Gefahren zu vermeiden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seinen Mähroboter nie unbeaufsichtigt laufen lassen – schon gar nicht bei Dämmerung oder in der Nacht. Denn im Ernstfall wird es nicht nur für Tiere gefährlich, sondern auch für den Geldbeutel.

Über unseren Gastautor

Rechtsanwalt Andreas Ackenheil ist Gründer der Ackenheil Anwaltskanzlei, eine der führenden Kanzleien für Tierrecht und Pferderecht. Seit 20 Jahren vertritt und berät er mit seinem 14-köpfigen Team deutschlandweit bei allen Rechtsstreitigkeiten rund ums Tier – insbesondere rund um Hunde und Pferde.
Der Rechtsanwalt ist spezialisiert auf die Verfahren der Gefährlichkeitsfeststellung nach einem Hundevorfall, der so genannten Einstufung als gefährlicher Hund nach einem Vorfall oder nach der Hunderasse gemäß den jeweiligen Landeshundegesetzen. Als Experte für die behördlichen Auflagen zur Hundehaltung nach einem Hundebiss- oder sonstigen Hundevorfall veröffentlichte er das Fachbuch: „Problemfall Hund“. Nach dem Motto „Nur wer seine Recht kennt, kann sich wehren“ veröffentlichte er den Rechtsratgeber „Das Recht rund um das Haustier“. Für Deine Tierwelt schreibt er Gastbeiträge zu Tierrechts-Themen.

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