Bis Ende Juli jeden Jahres heißt es: Die Steuererklärung fürs Vorjahr muss abgegeben werden. So ist spätestens am 31. Juli 2025 die Steuererklärung für 2024 fällig – zumindest, wenn Du Deine Steuererklärung selber machst.
Wer ein Haustier hat, sollte sich im Vorfeld genau informieren. Denn einige Ausgaben, die Halter von Hunden, Katzen oder anderen Haustieren haben, lassen sich tatsächlich von der Steuer absetzen.
Haustiere: Was in die Steuererklärung gehört
Unsere tierischen Mitbewohner geben uns viel Liebe und Vertrauen, kosten uns aber nicht nur (sehr gut investierte) Zeit, sondern auch Geld über die Anschaffung hinaus. Zum Glück gibt es diverse Möglichkeiten, das Finanzamt an diesen Kosten zu beteiligen. Wir zeigen Dir, welche Ausgaben für Deinen tierischen Mitbewohner in Deine Steuerklärung gehören.
Tierhaftpflichtversicherung
Wie die eigenen Haftpflichtversicherung gehört auch die Tierhaftpflichtversicherung zu den privaten Versicherungen. Die Kosten dafür können daher in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Die Höchstgrenze liegt für Angestellte und Beamte bei 1.900 Euro pro Jahr – für Selbstständige und Freiberufler bei 2.800 Euro pro Jahr.
Fell- und Krallenpflege
Auch an diesen Kosten beteiligt sich das Finanzamt. Aber nur, wenn der Beauty-Salon zu Dir nach Hause kommt. Denn dann können die Kosten dafür als „haushaltsnahe Dienstleistung“ in der Steuererklärung angegeben werden.
Tiersitter
Die Rechnung eines professionellen Tiersitters, der entweder zum Gassi-Gehen kommt oder sich um die Verpflegung Deines vierbeinigen Lieblings während Deines Urlaubes kümmert, lässt sich ebenso als „haushaltsnahe Dienstleistung“ absetzen. Die Kosten für eine Tierpension sind dagegen nicht absetzbar. Genauso wenig wie Material oder Futter.
Hundetrainer
An den Kosten für Erziehungsmaßnahmen durch einen Trainer beteiligt sich das Finanzamt auch. Wichtig hierbei: Das Training muss in den eigenen vier Wänden oder im eigenen Garten stattfinden.
Weitere „haushaltsnahe Dienstleistung“
Legst Du Dir zum Beispiel einen Gartenteich für Deine Goldfische an, kannst Du die Arbeitskosten, den Arbeitslohn sowie die Maschinenkosten zu 20 Prozent, maximal aber 1.200 Euro, in Deiner Steuererklärung angeben. Auch das Anbringen eines Katzenschutzgitters am Balkon oder die Katzenklappe an der Haustür lassen absetzen. Ebenso wie der Bau eines Kaninchenstalls oder einer Vogel-Voliere.
Somit können Steuerzahler 20 Prozent der angefallenen Kosten für Haustiere als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend machen: Laut Paragraf 35a des Einkommenssteuergesetzes bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Wichtig dabei ist, dass das Finanzamt ausschließlich Rechnungen von angemeldeten Dienstleistern oder Handwerksbetrieben anerkennt. Gibst Du zum Beispiel einem Nachbarn oder einem Freund zehn Euro fürs Gassi-Gehen oder 100 Euro für die Mithilfe beim Bau von Bunnys neuem Zuhause, wird das Finanzamt diese Kosten in Deiner Steuererklärung mit Sicherheit streichen. Bitte beachte außerdem, dass Du die Rechnung, die Du von der Steuer absetzen möchtest, immer per Überweisung bezahlst.
Gewerbliche sowie berufliche Tierhaltung
Die Anschaffungskosten und die Kosten für die Hundesteuer, Tierarztbesuche, Medikamente oder für Operationen sind für Deinen tierischen Liebling in der Regel nicht absetzbar.
Hältst Du jedoch als Gewerbetreibender ein Haustier, kannst Du alle Kosten der Tierhaltung als betriebliche Ausgabe (Arbeitsmittel) in Deiner Steuererklärung geltend machen. Hierzu zählen zum Beispiel Pflege, Tierarzt, Futter, Hundesteuer, Leine und Versicherungen. Wachhunde einer Sicherheitsgesellschaft, Jagd-Hunde, Vorsteh-Hunde, Hütehunde von Schäfern oder Therapiehunde von therapeutisch tätigen Selbstständigen gehören in diese Kategorie.
Aber auch angestellte Arbeitnehmer können beruflich genutzte Tiere bei den „Werbungskosten“ in der Steuererklärung geltend machen. Ein gutes Beispiel dafür sind Schul- oder Therapiehunde. Diese speziell ausgebildeten Hunde werden an Schulen im Rahmen von tiergestützter Pädagogik eingesetzt.
Setzt zum Beispiel ein Lehrer seinen Hund an zwei bis drei Tagen als Schulhund ein, kann er seit 2021 50 Prozent der Kosten für seine Fellnase als „Werbungskosten“ bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in der Steuererklärung geltend machen.
Auch die Kosten für die Ausbildung zum Schulhund erkennt das Finanzamt in voller Höhe an. In diese Kategorie der beruflich genutzten Haustiere fallen zum Beispiel auch Polizeihunde von diensthundeführenden Polizisten.

Auch blinde Arbeitnehmer können die Ausgaben für die Haltung ihres Blindenhundes als „Werbungskosten“ geltend machen. Liegt hingegen eine Behinderung anderer Art vor, werden die Aufwendungen für einen Assistenzhund häufig mit dem „Behindertenpauschbetrag“ abgegolten.
Jetzt kennst Du verschiedene Möglichkeiten, das Finanzamt an Deinem aufregenden Leben mit einem tierischen Mitbewohner finanziell zu beteiligen. Bist Du Dir aber weiter unsicher, helfen Dir gerne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe-Vereine. Das hat zwei Vorteile.
Erstens: Sobald diese Profis mit an Bord sind, verlängert sich Deine Abgabefrist. Und zweitens: Die Kosten dafür kannst Du als „Werbungskosten“ oder als „Betriebsausgaben“ ebenfalls in Deiner Steuererklärung absetzen…




