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Schleswig-Holstein plant Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

In Schleswig-Holstein sollen bald alle Freigängerkatzen kastriert werden müssen. Was bedeutet das für Katzenhalter – und für den Tierschutz? Deine Tierwelt gibt Antworten.

Nachdem Niedersachsen bereits im Jahr 2023 für eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Freigänger-Katzen gestimmt hat und sie in Hamburg ab 2026 greifen wird, zieht nun Schleswig-Holstein nach: Der Antrag auf eine Katzenschutzverordnung wurde vom Schleswig-Holsteinischen Landtag einstimmig von allen Fraktionen verabschiedet. Nun muss die Katzenverordnung im Detail erarbeitet und schließlich umgesetzt werden. Doch was bedeutet das für Katzenhalter, Tierheime und den Tierschutz insgesamt, wenn er umgesetzt wird?

In Deutschland leben circa 13 Millionen Hauskatzen – viele davon als Freigänger. Ohne Kastration vermehren sie sich unkontrolliert, was zu einer steigenden Population verwilderter Katzen führt. Diese Tiere kämpfen täglich ums Überleben, leiden unter Krankheiten, Nahrungsmangel und gefährlichen Umweltbedingungen. Für Tierheime bedeutet dies eine stetig wachsende Belastung, denn viele Katzenbabys landen dort, weil sie ohne menschliche Fürsorge nicht überlebensfähig sind.

Kastrationspflicht soll Straßenkatzen-Problem bekämpfen

Nach nur zehn Jahren können aus einer Katze rund 200 Millionen Nachkommen entstehen, wenn der Mensch nicht eingreift, schätzt etwa der Deutsche Tierschutzbund. Tierheime sind diesem rasanten Wachstum hilflos ausgeliefert, denn auch sie können dem immensen Leid der Straßenkatzen keinen Einhalt gebieten.

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Die neue Verordnung soll diesem Problem entgegenwirken. Sie verpflichtet Halter dazu, ihre freilaufenden Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Dadurch wird nicht nur das Leid verwilderter Katzen reduziert, sondern auch die Arbeit der Tierheime erleichtert. In der Vergangenheit hatte es bereits Kastrationaktionen gegeben, bei denen Streuer kostenfrei kastriert wurden. Doch Ende 2023 musste eine dieser Aktionen nach nur zwei Tagen wieder gestoppt werden, weil kein Geld zur Verfügung stand.

Zuvor war jede Kommune selbst verantwortlich, in den wenigsten gab es verpflichtende Vorschriften. Nun soll die neue Regelung landesweit einheitlich sein. Denn vor allem eine flächendeckende Kastration von halterlosen, verwilderten Tieren als auch von Freigängern, die ein Zuhause haben, gilt als Lösung für das stetig wachsende Straßenkatzen-Problem in Deutschland. Zudem sorgt eine Kastration für ausgeglichene, weniger aggressive Tiere – Rolligkeit und Revierkämpfe gehören dann der Vergangenheit an.

Auch der Artenschutz profitiert: Katzen auf Freigang jagen nämlich zum Beispiel Mäuse oder kleine Vögel. Werden die Samtpfoten beim Wildern erwischt, kann das übrigens auch für sie gefährlich werden. Allein 2023 erschossen Jäger in Schleswig-Holstein etwa 2.580 Katzen. Das ist erlaubt, wenn sie sich im Jagdbezirk aufhalten und mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt sind.

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Halter müssen Kastration der Katze selbst zahlen

Eine Kastration kann teuer werden: Die Kosten für den Eingriff können bis zu 200 Euro betragen und dies müssen die Halter selbst tragen. Neben der Kastrationspflicht sollen Freigängerkatzen auch gechippt und registriert werden müssen. Tierschützer begrüßen die Entscheidung des Landtags. Der Deutsche Tierschutzbund fordert aber auch, dass der Beschluss nun schnell umgesetzt wird.

Hamburg hat bereits angekündigt, eine ähnliche Verordnung ab 2026 einzuführen. Schleswig-Holstein könnte nun als Vorbild für weitere Bundesländer dienen. Vielleicht auch für Sachsen? Das ist das einzige Bundesland, das noch keine Katzenschutzverordnung hat.

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