Du kennst bestimmt die Situation: Du musst kurzfristig einen Termin wahrnehmen und Dein pelziger Mitbewohner muss in dieser Zeit betreut werden, weil er nicht alleine gelassen werden kann (warum auch immer).
Wie gut, wenn Du dann auf jemanden zurückgreifen kannst, der Zeit und Lust hat, sich um Deine Fellnase zu kümmern. Große Sorgen machst Du Dir nicht, da Du ja für den Fall der Fälle durch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung optimal geschützt bist. Weißt Du aber, dass Du beispielsweise in Niedersachsen mit Deiner Bitte möglicherweise in Konflikt mit dem Gesetz geraten könntest?
Sachkundenachweis für Hundehaltung: Wer braucht ihn?
Denn in einigen Teilen Deutschlands ist für Hundehalter der sogenannte Sachkundenachweis vorgeschrieben. Dieser Nachweis bestätigt, dass die Hundebesitzer über das Wissen und die Fähigkeit verfügen, ihre Fellnasen verantwortungsvoll zu halten. Ob der Sachkundenachweis notwendig ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und im jeweiligen Landeshundegesetz festgehalten.
Zum Halten eines Listenhundes ist der Nachweis in allen Bundesländern außer in Bremen Voraussetzung. Wer beruflich als Tiersitter arbeiten möchte, benötigt gemäß § 11 des Deutschen Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung. Diese Erlaubnis erteilt das für Dich zuständige Veterinäramt unter Vorlage entsprechender Nachweise. Auch wenn die Nachweise wiederum zwischen den Bundesländern, den Städten, den Bezirken und sogar den Stadtteilen variieren, wird in der Regel der Sachkundenachweis als Beweis dafür verlangt, dass Du weißt, wie mit den Fellnasen umzugehen ist.
Unterschiedliche Pflichten in den Bundesländern
Wohnst Du in Niedersachsen und bittest im Freundeskreis um ein kurzes „Fellnasen-Sitten“, musst Du besonders vorsichtig sein. Denn in diesem Bundesland ist gemäß „§ 3 NHundG“ nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für alle Ersthundemamas und-Papas notwendig. Hier musst Du als Halter den Nachweis ablegen und trägst dann die Verantwortung für Familienmitglieder und für Dritte, die zum Beispiel auf Deine Fellnase aufpassen oder mit ihr spazieren gehen. Als Hunde-Mama oder Papa bist Du also dazu verpflichtet zu prüfen, ob Du es zu verantworten kannst, einer anderen Person Dein pelziges Familienmitglied zu überlassen.
In Nordrhein-Westfalen ist dagegen eine Bescheinigung zum Halten von sogenannten 20/40-Hunden vorgeschrieben. Darunter versteht das Hundegesetz Nordrhein-Westfalen Fellnasen, die ausgewachsen mindestens 20 Kilogramm schwer oder mindestens 40 Zentimeter groß sind. Ausgenommen von der Bescheinigung sind Hundehalten, die schon seit mindestens drei Jahren große Hunde gehalten haben und bis dahin kein „behördlicher“ Vorfall geschehen ist.

Sachkundenachweis: Keine allgemeine bundesweite Pflicht
In allen anderen Bundesländern gibt es bisher keine allgemeine Pflicht für den Sachkundenachweis, außer für Listenhunde, für als gefährlich geltende Vierbeiner oder für Fellnasen, von denen bereits in der Vergangenheit eine Gefahr ausgegangen ist. Das Vorzeigen des Nachweises kann in Berlin und Hamburg den vierbeinigen Freund in bestimmten Bereichen von der Leinenpflicht befreien.
Wie die Regularien gemäß Hundegesetz in den einzelnen Bundesländern festgelegt sind, erfährst Du in dieser detaillierten und praktischen Übersicht.
Sachkundenachweis in Theorie und Praxis
Beim Sachkundenachweis wird in erster Linie die Sachkunde des Hundehalters auf die Probe gestellt. Der Fokus liegt hier auf der theoretischen Prüfung. Bei der Prüfung zum Sachkundenachweis handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test. Aus den Teilbereichen A (Hundeerziehung), B (medizinische Grundlagen) und C (rechtliche Grundlagen) müssen insgesamt etwa 30 Fragen beantwortet werden. Wie viele davon richtig sein müssen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Die Theorieprüfung musst Du vor der Anschaffung des Vierbeiners bestehen. Wiederholen kannst Du sie in der Regel, beliebig oft. Es gibt allerdings eine Anmeldegebühr. In. Niedersachsen kannst Du mit je rund 50 Euro an der Theorie- und Praxisprüfung teilnehmen. Durchgeführt wird die Prüfung an prüfungsfähigen Hundeschulen und Tierarztpraxen. Dort kannst Du Dich auch vorab vorbereiten lassen und Dir Übungsmaterial holen.
Das Land Niedersachsen hat hier eine Liste mit hilfreicher Literatur wie beispielsweise das Buch „VDH-Hundeführerschein“ sowie Beispielfragen und hier eine Liste zugelassener Prüfer verlinkt. Außerdem gibt es verschiedene Apps, mit denen Du üben kannst. Der „Deutsche Verband der Gebrauchshundsportvereine“ (DVG) empfiehlt zum Beispiel die Seite „Büffeln.net“, von der es auch eine App gibt. Informiere Dich außerdem, welche sonstigen Prüfungen anerkannt werden. So müssen zum Beispiel Tierpfleger mit bestandener Abschlussprüfung nicht zusätzlich einen Sachkundenachweis machen.
So läuft die Praxis-Prüfung ab
Nach der theoretischen Sachkundeprüfung erfolgt innerhalb eines Jahres der praktische Teil. Es bietet sich natürlich an, diesen Teil zusammen mit Deiner Fellnase zu absolvieren, das ist aber keine Vorschrift. Du kannst Dir dafür auch einen Hund von einem Familienmitglied, Freund oder Bekannten „ausleihen“. Bei der praktischen Prüfung beobachtet und bewertet ein Prüfer kritisch das Verhalten Deines vierbeinigen Freundes in verschiedenen Alltagssituationen.
Die Hunde-Sachkunde-Prüfung findet draußen statt. Am ehesten bietet sich ein Spaziergang an, um die Reaktion der Fellnase auf große Menschenmassen, andere Hunde, Fahrradfahrer und Autos beobachten zu können. Wichtig für Dich als Besitzer ist es dabei, dass Du Deinen Vierbeiner genau einschätzt und vorausschauend handelst, um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Wie Deine Fellnase an der Leine bei Fuß geht und auf Deine Kommandos hört, sagt viel über Deine Erziehung aus und wird ebenfalls von dem Prüfer zur Kenntnis genommen.
Die bestandene Prüfung dient dann als Nachweis der Sachkunde für Hundehalter, für professionelle Hundetrainer und für Gewerbetreibende nach § 11 des Deutschen Tierschutzgesetzes.
Sachkundenachweis und Hundeführerschein
Der Sachkundenachweis ist nicht mit dem Hundeführerschein zu verwechseln. Um den Hundeführerschein zu erhalten, muss zuerst eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der auch als Gehorsamsprüfung bezeichnet wird und deutlich anspruchsvoller ist als der praktische Teil des Sachkundenachweises. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der praktische Teil mit dem eigenen Vierbeiner absolviert werden muss.
Der Fokus beim Hundeführerschein liegt klar auf dem praktischen Teil. Hier musst Du beweisen, dass Du genau weißt, wie Du Dich im Alltag und in Gefahrensituationen mit Deinem vierbeinigen Freund zu verhalten hast. Außerdem darf in keinem Moment eine Gefahr von Deiner Fellnase ausgehen.

Der Theorieteil besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen rund um das Thema Fellnase. Fünf Teilbereiche zu den Themen Haltung, Erziehung und dem Verhalten von Hunden müssen einzeln für sich bestanden werden. Insgesamt müssen 26 der 35 Fragen richtig beantwortet werden.
Der Hundeführerschein wird in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg bereits als Sachkundenachweis anerkannt. Für welche Hundearten der Hundeführerschein obligatorisch ist, variiert auch von Bundesland zu Bundesland.
Den Hundeführerschein kannst Du bei Verbänden, Vereinen und Klubs wie dem „VDH“, „Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.“ (BHV), „Bundesverband zertifizierter Hundetrainer“ (BVZ) und „Internationaler Berufsverband der Hundetrainer:innen & Hundeunternehmer:innen e.V.“ (IBH) erwerben. Auch der „D.O.Q.-Test 2.0“ der „Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V.“ (TAG-H) ist eine bekannte Art des Hundeführerscheins. Mehr Infos findest Du unter „Hundeführerschein-Sachkundenachweis.de“.
Auch der Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil hat hier eine ausführliche Übersicht zum Hundeführerschein, Sachkundenachweis und den einzelnen Bundesländern zusammengestellt.

Freiwilliger Sachkundenachweis ist durchaus sinnvoll
Auch wenn Du in einem Bundesland lebst, in dem die Sachkundeprüfung für Deine Fellnase laut Hundegesetz nicht erforderlich ist, ist es trotzdem sinnvoll, die Prüfung zum Sachkundenachweis abzulegen. Denn durch die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung zeigst Du Verantwortungsbereitschaft im Umgang mit Deinem vierbeinigen Freund. Zusätzlich erhältst Du noch mehr Verständnis und das entsprechende Wissen über die Bedürfnisse und das Verhalten Deiner Fellnase.
Ein umfangreiches Wissen zu den Bereichen wie Hundeerziehung, Gesundheit, Pflege, Sozialverhalten oder Fortpflanzung Deines pelzigen Freundes trägt zudem dazu bei, das Risiko von Zwischenfällen zu verringern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Vierbeiner damit zu stärken.



