HomeNewsNur Verwarnung: 20-Jähriger erwürgte Katze

Nur Verwarnung: 20-Jähriger erwürgte Katze

Ein junger Mann aus Wilster hat vor Gericht gestanden, die Katze seiner Schwester erwürgt zu haben. Das Tier starb vermutlich an den Folgen des Stresses. Trotz der Schwere der Tat erhielt der 20-Jährige aus einem bestimmten Grund nur eine Verwarnung.

Im Sommer 2024 kam es in Wilster zu einer grausamen Tat: Nach einer Familienfeier würgte ein damals 18-Jähriger die Katze seiner Schwester. Nun musste sich der junge Mann vor dem Amtsgericht Itzehoe verantworten. Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte er seine Schuld ein – und erhielt ein ungewöhnlich mildes Urteil.

Die Richterin verwarnte den 20-Jährigen und ordnete an, dass er sich einer stationären Diagnostik stellen müsse. Hintergrund ist eine ältere Autismus-Diagnose. Kommt der Verurteilte der Weisung nicht nach, droht ihm eine Freiheitsstrafe.

Katze im Badezimmer erwürgt

In der Nacht auf den 14. Juli 2024 kehrte der junge Mann gemeinsam mit seiner Mutter von einer Familienfeier zurück. Während die Mutter zu Bett ging, verlor der Sohn im Badezimmer offenbar die Fassung. Er schnappte sich eine der dort untergebrachten Katzen seiner Schwester und würgte sie so heftig, dass sie einige Stunden später durch den verursachten Stress verstarb, berichtet die „SHZ“.

Bei seiner Aussage vor Gericht in Schleswig-Holstein zeigte sich der Angeklagte einsichtig, verweigerte aber nähere Angaben zu den Motiven. Er sprach lediglich von einer „sehr schweren Zeit“. Bereits vor einigen Jahren war bei ihm eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostiziert worden. Immer wieder habe er mit aggressiven Ausbrüchen zu kämpfen, was auch das Familienleben belastet habe.

Gericht setzt auf Hilfe statt Härte

Das Gericht entschied, den jungen Mann nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Angesichts seiner persönlichen Vorgeschichte erhielt er lediglich eine Verwarnung. Verbunden war dies mit der Auflage, sich in einer Klinik stationär untersuchen zu lassen. Eine neue Diagnose soll den Weg für weitere Hilfsmaßnahmen öffnen.

Katze schläft.
Foto: unsplash.com/Samuel Schroth (Symbolfoto)

Da seine frühere Diagnose nicht mehr für staatliche Hilfen anerkannt wird, fehlen aktuell nämlich passende Unterstützungsangebote. Eine erneute stationäre Untersuchung soll nun Klarheit schaffen. Die Richterin stellte klar, dass es sich um eine letzte Chance handle. Sollte der Angeklagte der Weisung nicht nachkommen, drohe ein vierwöchiger Arrest.

Eine Autismus-Diagnose bedeutet aber keinesfalls automatisch, dass Betroffene aggressives Verhalten an den Tag legen und zu Tierquälern werden. Die neurologische Entwicklungsstörung ist äußerst komplex und kann sich in ganz unterschiedlichen Formen äußern.

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