HomeNewsMann beißt Hund ins Ohr – Prozess in Hessen endet ohne Strafe

Mann beißt Hund ins Ohr – Prozess in Hessen endet ohne Strafe

In Hessen stand ein 35-Jähriger vor Gericht, weil er einer Bulldogge ins Ohr gebissen haben soll. Auf einer Grillparty wollte er so scheinbar seine Ansichten über die Hundeerziehung demonstrieren. Im Prozess bestritt der Mann die Tat jedoch und wurde nicht verurteilt.

Vor dem Amtsgericht Dieburg wurde ein ungewöhnlicher Fall verhandelt: Ein 35-jähriger Mann soll eine französische Bulldogge namens Carlos ins Ohr gebissen haben. Der Vorfall soll sich bereits vor rund zwei Jahren auf einer Grillparty ereignet haben.

Die Besitzer des Hundes berichteten, der Angeklagte habe seine Theorie zur Hundeerziehung in die Tat umgesetzt. Eine Tierärztin bestätigte im Prozess festgestellte Verletzungen beim Hund. Doch der Beschuldigte beteuerte, er habe den Hund niemals gebissen. Stattdessen habe er selbst einen Biss ins Gesicht erlitten – bis heute fehle ihm ein Stück Nase.

Bulldogge ins Ohr gebissen?

Nach Darstellung der Hundebesitzer habe der Mann aus Hessen erklärt, man müsse Hunden ins Ohr beißen, um sie gefügig zu machen. Anschließend habe er bei Bulldogge Carlos tatsächlich zugebissen. Am nächsten Tag musste der Vierbeiner einem Tierarzt vorgestellt werden. Dort wurden Schwellungen und Quetschungen festgestellt, die eine Schmerzbehandlung nötig machten, berichtet der „Spiegel“.

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Der Angeklagte stellte den Vorfall jedoch völlig anders dar. Er habe den Hund lediglich mit den Fingern ins Ohr gezwickt. Daraufhin habe Carlos ihn heftig in die Nase gebissen. Laut eigener Aussage fehle ihm bis heute ein Stück davon. Eine Verurteilung blieb aus, weil das Gericht nicht sicher war, ob der Französischen Bulldogge erhebliche Schmerzen zugefügt worden waren.

Wichtiger Hinweis
Französische Bulldoggen gelten als Qualzuchten. Grund dafür sind ihre angezüchteten verkürzten Schnauzen. Durch sie können die Tiere schlechter atmen. Aber auch die Temperaturregulation ist bei der Rasse häufig gestört, da die Abgabe von Wärme über die Nase beeinträchtigt ist. Deshalb hecheln die Hunde eigentlich ständig – so vermeiden sie eine Überhitzung. Daher laufen kurzschnäuzige Hunde wie die Französische Bulldogge bei hohen Temperaturen Gefahr, einen Hitzeschlag zu erleiden.

Urteil ohne Strafe, aber mit deutlicher Mahnung

Das Gericht sprach den Angeklagten schließlich frei. Entscheidend war, dass sich nicht zweifelsfrei feststellen ließ, ob der Hund tatsächlich gebissen wurde und wie stark die Schmerzen waren. Trotzdem fand die Richterin klare Worte: Ein solches Verhalten sei nicht akzeptabel und habe mit verantwortungsvollem Umgang mit Tieren nichts zu tun.

Französische Bulldogge.
Foto: unsplash.com/ Graham Holtshausen (Symbolfoto)

Damit endete das Verfahren zwar ohne Strafe, doch der Fall sorgt weiterhin für Diskussionen. Während die Besitzer überzeugt sind, dass Carlos misshandelt wurde, bleibt die Sicht des Angeklagten eine andere. Sicher ist nur: Hund und Mensch trugen Verletzungen davon und der Prozess zeigt, wie schwer Tierquälerei im Detail nachzuweisen ist.

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