HomeTierschutzKeine Ausnahme für Limburg: Tauben dürfen nicht getötet werden

Keine Ausnahme für Limburg: Tauben dürfen nicht getötet werden

Die Stadt Limburg plante, 200 Tauben einzufangen und zu töten. Doch die Naturschutzbehörde hat den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt. Nun muss die Stadt neue tierschutzkonforme Wege finden, um die Taubenpopulation zu regulieren.

Die Stadt Limburg wollte rund 200 Stadttauben töten lassen, um die wachsende Population einzudämmen. Grundlage dafür war ein Stadtverordnetenbeschluss, den Bürger per Entscheid bestätigten. Geplant war die Tötung per Genickbruch, ein Vorgehen, das für hitzige Diskussionen sorgte.

Doch nun hat die Untere Naturschutzbehörde dem Vorhaben einen Riegel vorgeschoben. Die notwendige Ausnahmegenehmigung zum Einfangen und Töten der Tauben wurde verweigert. Der Schutzstatus der Tiere als Wildtiere nach Bundesartenschutzverordnung lässt solche Maßnahmen nicht ohne Weiteres zu.

Stadt scheitert mit Antrag bei der Naturschutzbehörde

Die Stadt Limburg hatte geplant, ab dem 22. April Tauben mit Fallen zu fangen und anschließend zu töten. Grundlage war ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, den ein Bürgerentscheid bestätigt hatte. Die Stadt wollte prüfen lassen, ob dafür überhaupt eine Sondergenehmigung nötig sei – oder diese alternativ beantragen, berichtet „ZDF heute“.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg kam jetzt zu einem klaren Urteil: Eine Ausnahmegenehmigung sei erforderlich, da Stadttauben unter die Bundesartenschutzverordnung fielen. Diese Genehmigung sei aber nicht erteilt worden, da die Stadt keine erheblichen gemeinwirtschaftlichen Schäden nachweisen konnte.

Politischer Wille gegen geltendes Artenschutzrecht

Der Plan zur Dezimierung der Tauben hatte zuvor eine breite Debatte ausgelöst. Insbesondere das angedachte Tötungsverfahren per Genickbruch stieß bei Tierschützern auf scharfe Kritik. Dennoch hatten sich die Limburger Bürger mehrheitlich für die Maßnahme ausgesprochen. Die Stadt sah sich dadurch in ihrem Vorgehen bestätigt.

Eine Taube sitzt an einer Wasserschale
Foto: unsplash.com/Vivek Doshi (Symbolfoto)

Doch der rechtliche Rahmen ließ diesen Spielraum nicht zu. Denn das hessische Umweltministerium hatte kurz vor Umsetzung des Vorhabens einen früheren Erlass aufgehoben, der Tauben in Städten als nicht wildlebend einstufte. Nun gelten sie wieder als geschützte Wildtiere – mit entsprechenden Konsequenzen für städtische Maßnahmen.

Tierschützer begrüßen Entscheidung der Behörde

Tierschutzorganisationen hatten sich früh gegen die Tötungspläne ausgesprochen. „Peta“ äußerte sich erleichtert über die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde. Die Organisation fordert jetzt ein weitergehendes Umdenken in der Stadtpolitik und appelliert an ein gemeinsames Vorgehen mit lokaler Taubenhilfe. Als Beispiel nennen die Tierrechtler das sogenannte Augsburger Modell, bei dem kontrollierte Taubenschläge mit Eieraustausch zur Reduktion der Population eingesetzt werden.

Diese Methode gelte als tierfreundlich und effektiv. Zudem müsse Limburg laut Tierschutzseite auch die Ursachen bekämpfen – etwa Taubenwettflüge oder Auflässe bei Hochzeiten. Die Ablehnung der Genehmigung bedeutet nicht nur das Aus für die Tötungspläne – sie stellt die Stadt Limburg auch vor die Herausforderung, einen neuen Umgang mit der „Taubenproblematik“ zu finden.

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