HomeRatgeberKatze oder Hund angefahren – wer die Tierarztkosten?

Katze oder Hund angefahren – wer die Tierarztkosten?

Fast 30 Millionen Säugetiere kommen jährlich durch den Verkehr in Europa um. Darunter dürften etliche Haustiere sein – auch wenn es dazu keine offizielle Statistik gibt. Doch wer kommt eigentlich für Schäden und Tierarztkosten auf, wenn ein Hund oder eine Katze angefahren wurde? Hier kommt die Antwort.

Der Fall sorgte vor wenigen Tagen für Aufsehen: Ex-Finanzminister Christian Lindner hat auf einem Restaurantparkplatz in Berlin einen Hund überfahren. Der Norfolk Terrier verstarb wenig später. So tragisch der Vorfall ist – er ist längst kein Einzelfall. Hunderttausende Haustiere sind jedes Jahr in Verkehrsunfälle verwickelt. Im schlimmsten Fall enden diese tödlich für das Tier.

Was hat das für rechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Autofahrer? „Wer aus Versehen ein tötet, macht sich nicht strafbar. Und es ist auch kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, erklärt Alena Lagmöller aus der „ARD“-Rechtsredaktion. Es sei aber möglich, dass der Halter den Wert des Tieres ersetzt bekomme.

In Christian Lindners Fall kommt hinzu: Sollte der überfahrene Terrier wie von Zeugen berichtet tatsächlich nicht angeleint gewesen sein, könne es sein, dass das Herrchen eine Mitschuld treffe.

Katze oder Hund angefahren – was tun?

Grundsätzlich gibt es keine Meldepflicht für Unfälle mit Haustieren in Deutschland. Und: Wer ein Haustier, das einen Besitzer hat, überfährt und danach Gas gibt, begeht keine Fahrerflucht. Aber: Wenn das angefahrene Tier unnötige Qualen erleiden muss, kann es Tierquälerei sein, wenn nicht gehandelt wird. Und die kann laut Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden.

Dazu kommen diverse mögliche Bußgelder, zum Beispiel:

  • „Sie hielten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht unverzüglich an“ – 30 Euro
  • „Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den Verkehr“ – 30 Euro
  • „Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend kenntlich“ – 10 Euro

Kurz: Für Autofahrer gibt es eine ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu rufen. Ist das Tier verletzt, sollten sie die Polizei rufen. Die Beamten verständigen dann einen Tierarzt. Er entscheidet, ob das Tier eingeschläfert werden muss.

Ganz wichtig: Auch wenn das Tier schwerstverletzt ist – selbst „erlösen“ darf es niemand. Diese Entscheidung darf nur der Tierarzt treffen.

Katze beim Tierarzt mit Spritze in der Hand
Foto: pexels.com/Gustavo Fring (Symbolfoto)

Katze oder Hund angefahren – Halter zahlt Tierarztkosten

Aber wer zahlt nun die Kosten für den Tierarzt, wenn ein Hund oder eine Katze angefahren wurde? Diese Frage ist im Prinzip einfach zu beantworten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht unter §833: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Heißt: Der Tierhalter muss zahlen. Und zwar doppelt: Zum einen die Tierarztkosten – und zum anderen alle Kosten, die durch den Unfall entstehen, also beispielsweise die Reparatur des Autos.

Daher ist eine entsprechende Versicherung wichtig. Bei Hunden ist es eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, bei Katzen ist es die Haftpflichtversicherung des Halters.

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Und: Den Fahrer kann eine Teilschuld am Unfall treffen, wenn er gegen die geltenden Verkehrsregeln verstößt und zum Beispiel das Tempolimit missachtet hat. So verurteilte das OLG Hamm zum Beispiel einen Autofahrer zu 75 Prozent der Kosten – in dem Fall hatte sich ein Hund losgerissen und wurde von einem zu schnell fahrenden Auto (100 Stundenkilometer statt der erlaubten 50 Stundenkilometer) angefahren.

Angefahrenes Haustier gefunden – was nun?

Wenn Du ein angefahrenes Haustier findest oder selbst einen Hund oder eine Katze angefahren hast, gilt: Ruhe bewahren. Betroffene sollten zuerst die Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt. Also: Warnblinker an und Warndreieck aufstellen.

Wenn vorhanden: Breite eine Decke aus und lege das angefahrene Tier vorsichtig darauf. Ist das Tier bei Bewusstsein, halte es mit einer Hand an der Nackenhaut fest und lege die andere Hand unter das Tier. So vermeidest Du Abwehrreaktionen des Tieres. Und die sind durchaus möglich – das Tier hat Schmerzen und ist vermutlich in Panik.

Ist das Tier ohne Bewusstsein? Dann greifst Du am besten mit beiden Hände unter den Körper des Tieres. Achte dabei darauf, den Kopf zu stützen und leg das Tier vorsichtig auf die Decke.

Erste Hilfe Kurs Hund
Foto: Arbeiter Samariter Hund

Bei Hunden und Katzen gilt auch die ABC-Regel

  • Airway, also Atemwege: Schau ins Maul, entferne falls notwendig Fremdkörper. Ziehe dazu die Zunge zwischen den Zähnen nach außen.
  • Breathing = beatmen: Du kannst das Tier auch durch eine Mund-zu-Nase-Technik beatmen. Dazu ziehst Du die Zunge zwischen den Zähnen nach außen und hältst die Schnauze geschlossen. Zum eigenen „Schutz“ kannst Du auch ein leichtes Tuch darüber halten. Zur Beatmung sind 8 bis 12 Atemzüge pro Minute ausreichend. Ob die Beatmung erfolgreich war, siehst Du, wenn sich der Brustkorb hebt und senkt.
  • Circulation = Kreislauf: Schlägt das Herz des Tieres nicht mehr, musst Du sofort mit einer Herzdruckmassage mit einem Rhythmus von 60 bis 80 Kompressionen pro Minute beginnen. Nach 30 Kompressionen kannst Du das Tier ein- bis zweimal beatmen. Bei kleineren Hunde und Katzen kannst Du den Brustkorb mit einer Hand komprimieren, bei größeren Hunden in Seitenlage auf einem ebenen und stabilen Untergrund.

Um im Notfall richtig reagieren zu können, gibt es Erste Hilfe-Kurse für Hunde – zum Beispiel vom Arbeiter-Samariter-Bund. Ganz wichtig: Rufen Sie die Polizei. Die Beamten können die Adresse des nächstgelegenen diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik herauszusuchen.

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Und wer zahlt den Tierarzt?

Viele Tierärzte behandeln verletzte Fundtiere kostenlos. Aber: Dazu sind sie nicht verpflichtet. Wer zahlt also dann? Die Antwort: Die Tierarztrechnung geht grundsätzlich an den Menschen, der das Tier zum Tierarzt bringt. Wenn Du also eine angefahrene Katze oder einen verletzten Hund zum Arzt bringst, bekommst Du dafür auch erst einmal die Rechnung.

Aber: Der Halter des Tieres schuldet dem Finder einen sogenannten Aufwendungsersatz. Schließlich liegt die Behandlung im Interesse des Halters. Und dieser Verantwortung kann er sich nicht entziehen. Diese gesetzlicher Pflicht des Eigentümers ergibt sich aus § 2 Nr. 1 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB (Garantenpflicht des Eigentümers). Im Prinzip muss der Retter also erst einmal in Vorkasse treten und kann dann das Geld vom Besitzer zurückfordern.

Ist das Tier ein Fundtier, ist es anders geregelt: In den meisten Fällen hat die Stadt oder die Kommune, in der das Tier angefahren worden ist, einen Pauschalvertrag zur Fundtieraufnahme mit dem Tierschutzverein geschlossen. Dann kann der Tierarzt, seine Rechnung direkt dem Tierheim oder der Kommune stellen, wenn kein privater Eigentümer festgestellt werden kann. In diesem Fall muss der Finder die Kosten nicht selbst tragen. Ganz wichtig: Dafür muss der Fund des Tieres unverzüglich bei der Polizei oder der Gemeindeverwaltung melden – wenn möglich noch vor dem Behandlungsbeginn!

Straßenhund
Foto: Designfoto/Pixabay (Symbolfoto)

Und wer zahlt bei Streunern?

Es kann sein, dass die Stadt beziehungsweise Kommune die Kosten nicht übernehmen will – sie beruft sich dann auf die Gesetzeslage bei herrenlosen Tieren. Dazu gehören Wildtiere – bei diesen übernimmt die Gemeinde in der Regel die Behandlungskosten nämlich nicht.

Aber auch Hunde und Katzen können als herrenlos gelten, wenn es sich um Streuner handelt. Die Frage, wann ein Hund oder eine Katze als Streuner gilt, wird von Gerichten je nach Einzelfall beantwortet. Dabei wird zum Beispiel auch auf das Verhalten der Tiere geachtet. Denn: Als herrenlose Tiere könnten nur sogenannte Wildlinge angesehen werden. Das sind, so zum Beispiel das Verwaltungsgericht Koblenz, eigenständig lebende Tiere, die sich durch scheues, zurückgezogenes Verhalten auszeichnen und sich meist auch nicht anfassen lassen (Az.: 2 K 533/17.KO).

Heißt: Könnte die Katze oder der Hund ein Streuner sein, ist es sinnvoll, neben der Polizei auch den zuständigen Tierschutzverein zu informieren. Geben die Mitarbeiter die Anweisung, das Tier zum Tierarzt zu bringen, solltest Du auch die Kostenfrage vorab klären.

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