HomeRatgeberFalsch geparkt mit Hund im Auto – darf trotzdem abgeschleppt werden?

Falsch geparkt mit Hund im Auto – darf trotzdem abgeschleppt werden?

Bei kleinen Erledigungen lassen viele Hundebesitzer ihre Tiere im Auto. Was aber, wenn genau dann das Auto abgeschleppt werden muss und vom Besitzer jede Spur fehlt – wandert der Hund dann unschuldig mit in den Autoknast?

Es ist für Hundebesitzer eine Horror-Vorstellung: Schnell noch was erledigen, zum Auto zurückkehren und plötzlich sind Fahrzeug und Hund weg. Abgeschleppt, weil das Fahrzeug nicht rechtmäßig geparkt war. Aber ist es überhaupt erlaubt, das Auto in einem solchen Fall abzuschleppen, wenn noch ein vierbeiniger Passagier darin sitzt?

Mit Tier an Bord gehe das nicht ohne Weiteres, sagt Barbara Felde von der „Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht”: „Keinesfalls darf ein Hund mit einem Auto irgendwohin verbracht werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Hund verspätet gefunden und befreit wird, weil der Halter des Wagens nicht weiß, wo sein Wagen hingeschleppt wurde.”

Hund vorm Abschleppen aus Auto befreien

Das Auto abzuschleppen also unmöglich? Nein. Abschleppen ist weiterhin möglich und zulässig. Die abschleppende Behörde (oder der von der Behörde beauftragte Dritte) darf (und muss) nur den Hund aus dem Auto holen und sicherstellen, bevor es entfernt wird. Die Kosten für das Öffnen des Autos und die eventuell entstandenen Schäden trägt dabei der Halter des Fahrzeugs.

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