Wer in Brandenburg lebt und dort einen Hund hält oder sich in Zukunft einen Hund kaufen möchte, der muss die dortige Hundeverordnung kennen und deren Regelungen beachten. Bislang galt in Brandenburg die sogenannten Hundehalteverordnung (HundehV) vom 16. Juni 2004. Folgende Rassen galten demnach als „unwiderleglich gefährlich“ und durften nicht gehalten werden:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
- Leavitt Bulldogge
- sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Nach rund 20 Jahren war es aber Zeit für eine umfassende Modernisierung: Durch die neue Hundehalteverordnung vom 24. Juni 2024 entfällt die Rasseliste. Hunde werden seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr aufgrund ihrer Rasse, sondern aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft.
Ebenfalls neu ist eine Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht. Dazu heißt es: „Ein Hund, der älter als acht Wochen ist, ist auf Kosten der Halterin oder des Halters mit Hilfe eines MikrochipTransponders gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Der Transponder muss in der Codestruktur und im Informationsgehalt dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.“
Darüber hinaus müssen Halterin oder Halter die Haltung des Hundes unverzüglich bei der örtlichen Meldungsbehörde anzeigen. Notwendige Angaben sind hierbei Rasse, Wurfdatum, Farbe des Hundes sowie Mikrochipnummer. Darüber hinaus müssen die Halter auch „etwaige für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände“ mitteilen, sowie Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort und gegenwärtige Anschrift der Halterin oder des Halters.
Zu den „maßgeblichen Umständen“ für die Beurteilung der Gefährlichkeit „zählen auch Feststellungen über die Gefährlichkeit des Hundes und Ordnungsverfügungen anderer örtlicher Ordnungsbehörden, in denen zur Gefährlichkeit des Hundes Auflagen ergangen sind“.
Welche Hunde gelten in Brandenburg als gefährlich?
Mit dem Wegfall der Rasseliste werden Hunde in Brandenburg nicht mehr anhand ihrer Rasse als gefährlich eingestuft, sondern anhand ihres Verhaltens. Um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen, müssen sich Halterinnen und Halter zuvor die Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde einholen.
Als gefährliche Hunde im Sinne der HundehV gelten Hunde, die:
- durch das Ausbilden oder das Abrichten eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen,
- einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz dessen erkennbar artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
- durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen oder
- ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet oder in gefahrdrohender Weise angesprungen haben
Die Behörde prüft die Vorfälle sowie sonstige Hinweise und kann auf Kosten der Halterin oder des Halters ein Veterinäramt oder eine andere geeignete sachverständige Person mit der Begutachtung beauftragen. Wenn bei einem Hund die Gefährlichkeit festgestellt wurde, müssen die Halter unverzüglich eine Erlaubnis zur Haltung beantragen – oder den Hund innerhalb von drei Monaten abgeben.
Wer darf in Brandenburg gefährliche Hunde halten?
Eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde wird ausgestellt, wenn:
- der Halter oder die Halterin volljährig ist
- der Hund mit Mikrochip gekennzeichnet ist
- der Halter oder die Halterin die erforderliche Sachkunde besitzt und
- im Sinne der HundehV zuverlässig ist
- ein berechtigtes Interesse am Halten eines gefährlichen Hundes nachgewiesen werden kann
- eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen ist
Zudem muss der Halter oder die Halterin nachweisen, „dass der Hund artgerecht gehalten wird und die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind, damit von ihm keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgehen“. Sobald sich ein „gefährlicher Hund“ außerhalb des eigenen Grundes befindet, muss er ein Halsband und eine rote Plakette tragen, die darauf hinweist, dass dies ein „gefährlicher Hund“ ist.
Ob als „gefährlich“ eingestuft oder nicht: Jeder Hundehalter in Brandenburg muss körperlich und geistig im Stande sein, den Hund so zu beaufsichtigen, dass weder Menschen noch andere Tiere oder Sachen gefährdet werden. Außerdem muss dieser dafür Sorge tragen, dass der Hund nicht vom eigenen Grundstück entweichen kann.
Leinenpflicht für Hunde in Brandenburg
Die Hundehalterverordnung in Brandenburg legt ebenfalls fest, an welchen öffentlichen Orten Leinenzwang für alle Rassen herrscht. Dazu zählen die folgenden Bereiche:
- Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- Sport- und Campingplätze
- Begrenzte öffentliche Park-, Garten- sowie Grünanlagen
- Einkaufszentren
- Fußgängerzonen
- Verwaltungsgebäude
- Öffentlichen Verkehrsmittel
- Zuwege, Treppenhäuser und gemeinschaftliche Räume von Mehrfamilienhäusern
Auch für die Leine gibt es genaue Vorgaben. Diese muss reißfest sein und darf eine Länge von maximal zwei Metern nicht überschreiten. Ist ein Hund gemäß des Hundegesetzes Brandenburg als gefährlich eingestuft, gilt die Leinenpflicht immer ohne Ausnahme sobald sich Halter und Hund außerhalb des eigenen Grundstücks bewegen. Des Weiteren müssen diese ebenfalls in gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten an der Leine bleiben, solange sie keinen Maulkorb tragen.
Weitere Pflichten für Hundehalter in Brandenburg
In der Hundeverordnung in Brandenburg ist festgelegt, dass Hunde in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden nur dann Zutritt haben, wenn sie einen Maulkorb tragen. Es gilt Maulkorbzwang. Auf Kinderspielplätzen, ausgewiesenen Liegewiesen, in Badeanstalten sowie an öffentlichen Badestellen besteht ein generelles Hundeverbot in Brandenburg.
Listenhunde: Welche Hundegesetze und Hundeverordnungen gelten wo?
Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer: Auflagen für Listenhunde
Hundeverordnung in Baden – Württemberg
Hundeverordnung in Brandenburg
Hundeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern
Hundeverordnung in Niedersachsen
Hundeverordnung in Nordrhein-Westfalen
Hundeverordnung in Rheinland-Pfalz
Hundeverordnung in Sachsen-Anhalt




Hund ist Hund und der Kampfhund läuft nicht am unteren Ende der Leine sondern am oberen…. Ich verstehe nicht wie man jedes Tier über ein Kamm scheren kann… Tun wir das mit Menschen wird man gleich als rassistisch abgestempelt… Sind ja aber nur Tiere mit denen darf man das ja machen… Ich verstehe unsere Gesellschaft einfach nicht…
Es ist doch nicht generell der Hund der gefährlich ist, sonder der Mensch der ihm die Gefährlichkeit antrainiert und fördert. Die potenziellen Hundehalter müssten in eine Liste die bestimmte Rassen nicht halten dürfen, so wird ein Schuh draus. Der Hund tut nur das was der Mensch am anderen ende der Leine ihm beibringt bzw. von ihm fordert.
Letzten Endes ist und bleibt der Hund der beste Freund des Menschen wenn der Mensch ihn auch als Freund und Familienmitglied behandelt, aufzieht und pflegt.
Jetzt mal ehrlich ich bin in Brandenburg und kann mir mein traumhund nich holen weil man meint der wäre gefährlich alle Latten am Zaun habt ihr nich mehr wa. Denkt doch mal im Oberstübchen bisschen nach nen Tier is nicht von Geburt gefährlich das macht der Mensch es kommt auf die Erziehung an den richtig erzogen liebt der pittbull Kinder schmust und is total lieb das sind bessere Familienhunde als irgendso nen Labrador ? Immer diese Vorurteile ich werde mir diesen Hund holen auch wenn ich mich dem Tierschutz verband anschließen muss und bis nach oben gehen muss den auch ne Waffe tötet nicht wenn der Mensch sie nicht benutzt!!!!!! Denkt mal drüber nach
Hallo Linda, ich kann Deinen Ärger gut verstehen, aber wir machen diese Gesetze nicht 😉 Ich habe selbst einen American Staffordshire Terrier. Leider sind vor allem in Brandenburg die Gesetze sehr scharf und am Ende ist der Hund, der beschlagnahmt wird, der Leidtragende. Auch wenn es schade ist, muss man immer in erster Linie an das Wohl des Tieres denken. Liebe Grüße, Hanna
Ich wohne in Brandenburg und bin schon quasi mein fast ganzes Leben lang Hundehalterin. Wo in BB legt man die Sachkundeprüfung ab – also bei welcher Behörde – und was genau beinhaltet sie?