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Hundeverordnung in Baden-Württemberg

Die Gesetze, die für Hundehalter gelten, variieren von Bundesland zu Bundesland. Wenn Du in Baden-Württemberg mit deinem Vierbeiner spazieren gehen willst, solltest du beispielsweise die geltende Hundeverordnung kennen. Mehr Infos hier!

Amstaff, Dogo Argentino, Pitbull Terrier. Wenn Du diese und weitere Rassen im südwestlichsten Bundesland halten möchtest, solltest Du einige Auflagen kennen. Zuständig für alle Fragen rund um die Hundeverordnung in Baden-Württemberg sind das Innenministerium und das Ministerium Ländlicher Raum. Welche Haltungsbedingungen festgelegt wurden, Ausnahmen und Informationen rund um den Wesenstest kannst Du hier nachlesen.

Listenhunde („Kampfhunde“) in Baden-Württemberg

Kategorie 1

Folgende Hunderassen gelten gemäß der Polizeiverordnung Baden-Württembergs als besonders gefährlich:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • jegliche Kreuzungen mit diesen Rassen

Inwiefern das tatsächlich zutrifft, ist umstritten. Experten merken immer wieder an, dass auch die sogenannten Kampfhunde ebenso treue, friedvolle Gefährten sind wie andere Rassen, wenn Du sie konsequent erziehst und führst. Aufgrund von verschiedenen Zwischenfällen, etwa Beißattacken von Hunden auf Menschen, hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2000 spezielle Auflagen für bestimmte Hunderassen in einer Hundeverordnung festgelegt.

Demnach werden Rassen der Kategorie 1 generell Kampfhundeeigenschaften nachgesagt. Nur mit einer Verhaltensprüfung, auch Wesenstest genannt, können diese widerlegt werden. Dass Dein vierbeiniger Freund kein Kampfhund im Sinne der Verordnung ist, prüfen dann ein Polizeihundeführer und ein Tierarzt, der im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Die Ortspolizeibehörde bestätigt das durch eine amtliche Feststellung.

Kategorie 2

Hier gilt quasi der umgekehrte Fall: Hunde der 2. Kategorie müssen Anhaltspunkte auf gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit in einer entsprechenden Prüfung zeigen, damit sie als Kampfhunde gelten. Die Ortspolizeibehörde stellt das amtlich fest. Alle Rassen dieser Kategorie müssen laut Hundeverordnung in Baden-Württemberg eine Verhaltensprüfung ablegen:

Was bedeutet das? Die Hundehalterverordnung in Baden-Württemberg gilt für Tiere der genannten Rassen, wenn ihre Eigenschaft als „Kampfhunde“ entweder nicht widerlegt (Kategorie 1) oder belegt (Kategorie 2) worden ist.

Kategorie 3

In dieser rasseübergreifenden Kategorie der Hundeverordnung in Baden-Württemberg fallen ALLE Hunde, die mensch- oder tiergefährdendes Verhalten gezeigt haben. Das kann zum Beispiel folgendes sein:

  • Bisse
  • Anspringen auf gefahrdrohende Art
  • Neigung, unkontrolliert Wild zu hetzen oder zu reißen

Diese Hunde werden allgemein als „gefährliche Hunde“ bezeichnet. Du darfst sie ab dem sechsten Monat nur halten, wenn Du die Erlaubnis der zuständigen Ortspolizeibeihörde hast. Außerdem unterliegen Listenhunde der Kategorie 3 in Baden-Württemberg einer Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.

Auflagen und Haltungsbedingungen

Wenn Du einen Listenhund der Kategorie 1 und 2 der Kampfhundeverordnung in BW adoptieren möchtest, solltest Du…

  • eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde haben (gilt nur für Hunde am dem sechsten Lebensmonat).
  • berechtigtes Interesse an der Haltung haben.
  • die nötige Sachkunde besitzen, um mit einem solchen Tier umzugehen.
  • zuverlässig sein (Führungszeugnis).

Für Tiere der Kategorie 1, 2 und 3 gilt außerdem:

  • Kennzeichnungspflicht: Statte Dein Tier mit einer lesbaren Kennzeichnung aus, durch die Du als Halter ermittelt werden kannst. Das ist zum Beispiel eine Tätowierung am Ohr des Tiers. Zudem benötigt Dein Vierbeiner eine Hundemarke am Halsband.
  • Sichere Haltung: Listenhunde aller Kategorien musst Du laut Hundegesetz in Baden-Württemberg so halten, dass sie Menschen, andere Tiere und Sachen nicht gefährden und auch nicht entlaufen können.
  • Maulkorb- und Leinenpflicht: Außerhalb des Grundstücks müssen alle Listenhunde an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Letzteres gilt für Hunde der Kategorie 3 allerdings erst, wenn sie älter als sechs Monate sind.

Wichtig zu wissen: Du solltest immer eine Kopie von Deiner Erlaubnis mitführen, dass Du einen Hund von der Rasseliste in Baden-Württemberg halten darfst, und sie von befugten Personen prüfen lassen. Eine Haltungs- und Führererlaubnis kann in BW von individuellen Auflagen abhängig gemacht werden. Diese bestimmt die zuständige Behörde.

Zucht

Generell dürfen Kampfhunde laut „Kampfhundeverordnungnicht gezüchtet oder gekreuzt werden. „Kampfhunde sind dauerhaft unfruchtbar zu machen; der Nachweis ist der Ortspolizeibehörde vorzulegen“, heißt es darin. Ausnahme: Die Zucht und Kreuzung sind nur mit einem positiven Wesenstest erlaubt, erklärt Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil. Mit dieser Verhaltensprüfung muss die Gefährlichkeit eines Hundes widerlegt werden. In diesem Fall entfalle laut Ackenheil auch die Kastrationspflicht.

Spezialfall Diensthunde

Und noch eine weitere Ausnahme gibt es im Landeshundegesetz in Baden-Württemberg: Die Verordnung gilt nämlich nicht für Diensthunde, die im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden. Das gilt in folgenden Bereichen:

  • Polizeivollzugsdienst
  • Gemeindevollzugsdienst
  • Strafvollzug
  • Bundeswehr
  • Bundesgrenzschutz
  • Zollverwaltung

Spezialfall Wachen und Beschützen

Eigentlich verbietet es die Hundeverordnung Baden-Württembergs, „gefährliche Hunde“ (Kategorie 3) zu gesteigerter Aggressivität beziehungsweise Gefährlichkeit auszubilden. Außer es geht um Wach- oder Schutzzwecke und Du als Antragsteller hast die nötige Sachkunde. Kampfhunde der Kategorie 1 und 2 dürfen überhaupt nicht zu gesteigerter Aggressivität ausgebildet werden.

Meldepflichten

Der zuständigen Ortspolizei musst Du melden, …

  • falls Dein Listenhund entlaufen ist.
  • dass Du Dein Tier an einen neuen Besitzer abgegeben hast (inklusive Name und Anschrift).

Steuern und Versicherung

Jeder Hundebesitzer ist gemäß der Hundeverordnung in Baden-Württemberg verpflichtet, sein Tier beim amtlichen Register anzumelden und Hundesteuer zu zahlen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist für die meisten Rassen freiwillig. Wenn Dein tierischer Begleiter allerdings auf der Kampfhundeliste des Bundeslandes Baden-Württemberg steht oder als aggressiv eingestuft wurde, bist Du verpflichtet, eine Police abzuschließen.

Verhaltensprüfung

Hunde der Kategorie 1 können eine Verhaltensprüfung ablegen, um zu widerlegen, dass eine gesteigerte Gefährlichkeit und die Eigenschaften als „Kampfhund“ vorhanden sind. Zuständig hierfür sind das Landratsamt (Kreispolizeibehörde) oder das Bürgermeisteramt (Stadtkreise).

Hunde der Kategorie 2 müssen eine Verhaltensprüfung ablegen, in der festgestellt wird, ob die Eigenschaften eines Kampfhundes vorhanden sind.

Kosten und Anforderungen

Der Wesenstest kostet 250 Euro. Damit Du ihn durchführen lassen kannst, müssen einige Anforderungen erfüllt sein. Dein Tier muss laut Hundegesetz in Baden-Württemberg…

  • bei der Ortspolizeibehörde angemeldet sein.
  • dauerhaft gekennzeichnet sein.
  • eine wirksame Tollwutimpfung haben.
  • von einem Hundehalter mit der nötigen Sachkunde und Zuverlässigkeit geführt werden.

Was gilt bei Bestehen?

Nach bestandener Verhaltensprüfung gilt der Hund nicht als Kampfhund im Sinne der Baden-Württembergischen Hundeverordnung. Trotzdem gibt es, wie oben bereits ausführlich erwähnt, noch folgendes zu beachten:

  • Du musst Deinen Hund anmelden.
  • Du musst ihn sicher halten, sodass keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Gegenstände von ihm ausgeht.
  • Es gilt eine Leinenpflicht.
  • Eine Hundemarke muss am Halsband angebracht werden, mittels derer der Halter ermittelt werden kann.
  • Dritte dürfen den Hund nur führen, wenn gewährleistet ist, dass sie ihn sicher führen (Sachkunde, Zuverlässigkeit).
  • Die Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung muss mitgeführt werden.

3 Kommentare

  1. Die gefährlichsten Kampfhunde sind unsere Politiker!
    Diese sollten nur noch im Zwinger und angebunden gehalten werden.
    Freilaufende Politiker müssen sofort eingefangen und via Strick und Kremation entsorgt werden.
    Jegliche Fortpflanzung der Rasse Politker hat unterbunden zu werden.
    Begründung:
    Die bodenlose Dummheit dieser vom Menschen abstammenden Rasse darf sich nicht weiter verbreiten, sie ist Rasse- und überlebensgefährdend.

  2. Hallo, ich habe mal eine Frage zu Mini-Bullterriern. Wie ist das bei denen mit der Verhaltensprüfung? Muss man diese bei Mini-Bullterriern machen. Weil viele sagen das sie nicht in die Rassenliste fallen, andere sagen das es ja gewissermaßen schon „Bullterrier“ sind, und dadurch muss Mann mit ihnen die Prüfung machen.
    Könntet ihr mach aufklären.
    Danke

    • Hallo Ulrike, der Miniatur-Bullterrier ist eine eigene, von der FCI anerkannte Rasse (wird also in diesem Sinne nicht den Bullterriern zugeordnet) und steht in Deutschland auf keiner Rasseliste. Demzufolge sollte auch keine Verhaltensprüfung anfallen. Um wirklich auf Nummer sicherzugehen frag am besten in deiner Gemeinde nach, die erhebt auch die Hundesteuer, die von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren kann. Viele Grüße, Hanna vom Deine Tierwelt-Team

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