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Warum gibt es eine Hundesteuer – aber keine Katzensteuer?

Jährlich spült die Hundesteuer hunderte Millionen von Euro in die öffentlichen Kassen. Trotzdem haben mehrere Gemeinden 2024 den Steuersatz erhöht. Viele Hundebesitzer finden die Steuer ungerecht und fragen sich: Warum werden eigentlich nicht auch Katzenhalter zur Kasse gebeten?

Am 10. Oktober 2023 meldete das „Statistische Bundesamt“ erneut Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer. Rund 414 Millionen Euro spülte die Steuer 2022 in die öffentlichen Kassen. Das entspricht einem Plus von 3,3 Prozent zum Vorjahr. Und es könnte bald noch mehr werden: In diesem Jahr haben viele Gemeinden und Städte die Hundesteuer noch einmal erhöht.

Da die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist, stopfen somit Hundehalter auch Löcher in den zunehmend leerer werdenden Gemeindekassen oder finanzieren politische Versprechen. Seit Jahren schon fordern Tierschutzorganisationen die Gemeinden auf, wenigstens einen Teil der Gelder den städtischen Tierheimen, die seit Jahren an der Belastungsgrenze stehen, zur Verfügung zu stellen.

Angesichts weiterhin steigender Kosten und leerer Kassen dürften viele Stadt-Kämmerer mit großer Aufmerksamkeit die Diskussion im Schweizer Kanton Aargau verfolgt haben. Denn dort kündigte ein Politiker an, sich für die Einführung einer Katzensteuer in dem Kanton starkmachen zu wollen.

Die Hundesteuer in Deutschland kostet Hundehalter mitunter viel Geld.
Foto: unsplash.com/Ibrahim Boran (Symbolbild)

Bei dem Gedanken bekommen die Hüter der deutschen Gemeindekassen glänzende Augen. Denn die circa 15,7 Millionen Samtpfoten in deutschen Haushalten würden den öffentlichen Kassen einen ungeahnten Geldregen bescheren. Auch viele Hundehalter finden es ungerecht, dass sie für ihre Lieblinge eine Steuer zahlen müssen, Katzenbesitzer jedoch nicht. Doch warum gibt es eigentlich eine Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?

Warum gibt es eine Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?

Eigentlich ist die Hundesteuer eine reine Luxussteuer. Im Mittelalter mussten Bauern ihren Lehensherren eine Abgabe, meistens in Form von Getreide, leisten. Die Hunde wurden früher dazu eingesetzt, Haus, Hof und auch das Getreide zu bewachen, sie galten daher als Nutztiere. Wer hingegen einen Vierbeiner rein zum Vergnügen ohne jeglichen Nutzen hielt, leistete sich einen Luxus. Daher die Luxussteuer, die wir heute als Hundesteuer kennen. Sie sollte auch für eine Begrenzung der Hundezahl sorgen.

Katzen sah man eher als nützliche Mäusefänger, die Haus, Hof und Stall vor Ungeziefern befreiten. Daher galt für sie fast überall: kein Luxus und keine Steuer. Nur wenige Gemeinden des Deutschen Reiches erhoben eine Katzensteuer, etwa das Königreich Sachsen. Seit Gründung der Bundesrepublik gibt es jedoch keine Katzensteuer mehr.

Argumente für die Katzensteuer

Heute sind jedoch Katzen wie Hunde vollwertige Familienmitglieder. Daher kommen immer wieder Debatten auf: Hunde- und Katzenbesitzer sollen in Bezug auf eine Steuer für ihren vierbeinigen Liebling auf eine Stufe gestellet werden. Denn im eigentlichen Sinne der Hundesteuer erfüllt auch Miezi heutzutage keinen Nutzen mehr, sondern wird überwiegend zum reinen Vergnügen gehalten und müsste daher als Luxus gelten.

Weitere Argumente für eine Katzensteuer: Nicht nur Hunde verunreinigen städtische Gehwege und Parks, sondern auch frei laufende Katzen. Und denen eilt noch nicht einmal der Besitzer mit einem Kotbeutel hinterher. Dazu kommt, dass viele Naturschützer in den kleinen Räubern eine Gefahr für die Artenvielfalt sehen. Denn Katzen mit Freigang erbeuten nicht nur Mäuse und andere Schädlinge, sondern auch Vögel, Reptilien und weitere, teils seltene Wildtiere. Wäre es daher nicht gerechtfertigt, auch ihre Besitzer für entstandene Schäden zur Kasse zu bitten?

Kleine braune Katze auf einem gepflasterten Weg im Grünen
Foto: unsplash.com/Oscar Fickel (Symbolbild)

Nutzen steht in keinem Verhältnis zum Aufwand

Bisher ist die Einführung einer Katzensteuer auch daran gescheitert, weil der zu erwartende Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag stünde. Denn zunächst einmal müssten Städte und Gemeinden erfassen, wie viele schnurrende Mitbewohner in ihren Einzugsgebieten leben und wem diese gehören. Und circa 15,7 Millionen Minitiger behördlich zu erfassen, bedeutet eine Menge Arbeit für die Mitarbeitenden.

Dann stellt sich die Frage, ob alle Katzen erfasst und besteuert werden müssten oder nur die Freigänger. Doch da diese ohne Besitzer unterwegs sind und damit keiner Person zugeordnet werden können, steht die Erhebung einer Katzensteuer zum Beispiel für das Leipziger Finanzdezernat auf tönernen Füßen: „…fehlende Kontrollmöglichkeit führt zur Rechtswidrigkeit der Steuererhebung.“

Und schließlich stellt sich die Frage, was passiert, wenn Katzenhalter schlicht und einfach die Steuer für ihren kleinen Liebling nicht zahlen können. Die Befürchtung: Manche Besitzer könnten ihre schnurrenden Mitbewohner aussetzen, um die Steuer zu umgehen. Das würde die Situation der Straßenkatzen in Deutschland weiter verschlechtern.

Kastrationspflicht als Alternative

Statt eine pauschale Katzensteuer zu erheben, wählen viele Gemeinden einen anderen Weg. Sie führen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen ein. Schon in über 1.000 deutschen Gemeinden gibt es solche Verordnungen. Das Ziel: die immer weiter wachsende Zahl herrenloser Minitiger einzudämmen.

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