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Hunderecht: Diese Gesetze sollte jeder Hundehalter kennen

Als Hundhalter schadet es nicht, seine gesetzlichen Rechte und Pflichten zu kennen. DeineTierwelt gibt Dir einen Überblick über die wichtigsten Gesetze zur Hundehaltung.

1. Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Die Tierschutz-Hundeverordnung legt seit 2001 grundlegende Vorschriften für Hundehalter und -züchter fest. Darin sind etwa allgemeine Anforderung für die Hundehaltung geregelt und was man bei der Pflege, Fütterung oder bei der Hundehaltung im Haus oder im Zwinger beachten muss. Übrigens soll die TierSchHuV 2021 geändert werden: Dann soll Hundehaltern vorgeschrieben werden, mindestens zweimal am Tag für insgesamt mindestens eine Stunde mit ihrem Hund Gassi zu gehen.

2. Hundegebell als Ruhestörung

Wenn ein Hund ständig bellt, kann das als Ruhestörung gelten, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Bei der Beschwerde müssen Nachbarn oft Zeugenaussagen und ein Langzeitprotokoll vorlegen. Ab wann Hundegebell als Ruhestörung gilt, ist bundesweit nicht einheitlich festgelegt. Oft entscheiden die Gerichte im Einzelfall, ob die Lärmbelästigung durch den Hund zumutbar ist.

Hund bellt
Foto: Robert Gramner/unsplash.com (Symbolbild)

In der Vergangenheit wurde etwa Hundbellen während Ruhezeiten oder auch langes Hundebellen am Stück über einen Zeitraum von mehr als einer halben Stunde als unzumutbar angesehen. In solchen Fällen droht den Hundehaltern ein Bußgeld, informiert „Bussgeldkatalog.net“.

3. Hund verletzt Tiere oder Menschen

Als Hundehalter möchte man an solche Situationen natürlich gar nicht denken, trotzdem können sie passieren: Wenn Dein Hund andere Tiere oder sogar Menschen verletzt, hat das strafrechtliche Folgen – so drohen, je nach Schwere der Verletzung und Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Halters, Geldbußen oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Wenn Dein Hund Gegenstände kaputt macht, gilt das als Sachbeschädigung. Generell empfiehlt es sich für solche Fälle, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen – in einigen Bundesländern ist das sogar Pflicht.

Übrigens haften Hundehalter, auch wenn der Hund etwas ausfrisst, während er von Freunden, Verwandten oder Bekannten beaufsichtigt wird – solange sie dies als unentgeltlichen Gefallen tun. Wenn ein Dogsitter allerdings dafür bezahlt wird, auf den Hund aufzupassen, muss er für den entstandenen Schaden einstehen.

4. Ausgaben für den Hund von der Steuer absetzen

Hunde sind teuer, einige Ausgaben kannst Du aber immerhin steuerlich geltend machen. Die Hundesteuer selbst kannst Du zwar nicht absetzen, wenn Du aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen einen Hund besitzt – etwa einen Therapie- oder Polizeihund – musst Du allerdings keine Hundesteuer zahlen. Außerdem erlassen einige Städte die Hundesteuer, wenn die Halter ihre Vierbeiner aus dem Tierheim geholt haben.

Dafür kannst Du die Kosten für die Hunde-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Den Hundefriseur und die Hundebetreuung kannst Du absetzen, wenn die Leistung in Deinen vier Wänden erbracht wurde und Du die Rechnung per Überweisung bezahlt hast. Auch Gassigehen durch einen Dienstleister ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar.

5. Leinenpflicht

Kommunen können bestimmte Bereiche festlegen, in denen Hundehalter ihre Vierbeiner an der Leine führen müssen – daran solltest Du Dich halten, sonst drohen Bußgelder. Wo keine Leinenpflicht gilt, darf Dein Hund auch unangeleint laufen. Aber: Dann muss der Hund immer in Blickweite des Besitzers bleiben, der „ausreichend auf ihn einwirken kann“, informiert „Ein Herz für Tiere“.

Hund an der Lleine
Foto: MabelAmber, pixabay.com

Grundsätzlich müssen Hunde in Rufweite ihres Halters sein und zuverlässig hören. In Tollwut-Sperrbezirken, zur Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sind Hunde generell an der Leine zu führen.

6. Hunde im Familienrecht

Was, wenn sich die „Hundeeltern“ scheiden lassen? In diesem Fall wird der Hund behandelt wie ein Haushaltsgegenstand – auch wenn er seinen Menschen natürlich im Zweifel viel mehr bedeutet. Am einfachsten ist die Situation, wenn der Hund nur einem Ehepartner gehört. Der oder die kann den Vierbeiner dann mitnehmen. Gehört das Tier beiden, können Vermögen, Verhalten und bisher praktizierte Sorge für den Hund entscheiden. Ein Gericht kann auch festlegen, dass ein Ex-Partner Unterhaltszahlungen leisten muss.

7. Hunde im Erbrecht

Im Erbrecht gelten Hunde ebenfalls als Sache. Wenn Du Deine Fellnase im Falle Deines Ablebens gut versorgt wissen willst, solltest Du also im Testament festlegen, wer den Hund erben und versorgen soll. Selbst kann der Hund allerdings nichts erben.

7 Kommentare

  1. Hallo was mich auf den Magen stößt ist am Tag zwei mal Gassi gehen für eine Stunde. Das ist viel zu wähnig. Ich habe ein Golden Retriever, der braucht mehr als eine Stunde am Tag. Wenn neue Gesetze gemacht werden dann sollte man das beachten. Ich kenne Leute die haben ein Hund. Die hätten kein haben dürfen. Da sollen sie drauf achten.
    Hunde brauchen auslauf und Beschäftigung. Ja und Erziehung.

  2. Nur Bestimmungen was man nicht darf…. Man muss mit dem Hund 2stunden am Tag raus . Das ich nicht lache. Ein Hund möchte sich frei bewegen können. Artgerecht .. frei laufen, rumtollen und auch Bellen. Nicht nach Uhrzeit wenn es
    den Menschen recht ist.

    • Ja das finde ich auch auch Tiere haben ein Herz und eine Seele freilaufen und rumtollen gehört einfach zu einem Hund natürlich muss er auch hören wenn man ihn ruft aber es gibt eben auch Menschen die sich unmöglich verhalten und die nur immer auf ihre Rechte pochen wenn ich ganz ruhig mit meinem Hund im Wald spazieren gehe und plötzlich kommt ein Fahrradfahrer an gerast und beschimpft mich das kann ja wohl nicht sein nicht nur Pflichten für die Tierhalter sondern auch Pflichten für die Menschen

  3. Meine 2 Wohnungshunde können auch bei schlechtem Wetter mit mir ins Freie: Dazu brauche ich keine Verordnung! Vielleicht sollte sich die Politik mal besser um Tiertransporte, Massentierhaltung oder die Qualen von Versuchstieren im Labor kümmern. Das wäre dann vielleicht mal ein Schritt in die richtige Richtung!

  4. Ihr seid jung und eure Hunde sicher auch. Aber es gibt auch 80-jährige, die mit ihrem Rollator einen 20-jährigen Hund an der Leine führen. Da ist eine Stunde Gassi gehen eine echte Herausforderung. Es sollte doch vielmehr von Fall zu Fall entschieden werden, was angemessen ist und was nicht. Auch spielen Wetter und Gesundheitszustand eine Rolle. Eine hochtragende Hündin hetze ich bei 35 °C nicht eine Stunde herum oder ein Welpe braucht 15 Mal am Tag 5 Minuten. Die alte Dackeldame, die blind ist und nur noch 3 Zähne hat, schafft beim besten Willen keine ganze Stunde am Tag. Mein Hund dagegen ist mit einer Stunde morgends total unterfordert. Sie läuft mindestens 3 Stunden.
    Also jeder so wie er es schafft!

  5. Immer Hundebesitzer!!! ich habe selber zwei Hunde einen großen Garten und gehe 2-3 mal am Tag spazieren sollte selbstverständlich sein ich Wohne in alleinlage und zahle noch wahnsinnig Hundesteuer . Und was ist mit Hauskatzen die nie nach draußen kommen ihr Leben lang in einer 2 Zimmerwohnung verbringen oder Tropische Vögel und nicht zu vergessen unzählige Reptilien die in Europa überhaupt nichts verloren haben.

  6. Es ist nur noch lachhaft was uns Frau Klöckner vorschreiben will. Sollen sie doch endlich bei der Massentierhaltung und tiertransporten anfangen und Tierquäler härter bestrafen.

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