Der Halter eines Hundes ist verplichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese muss eine Mindestversicherungshöhe von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden beinhalten.
Welche Hunde gelten in Thüringen als „gefährliche Hunde“?
Als gefährliche Hunde gelten im Sinne des Gesetzes diese, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstest im Einzelfall als gefährlich festgelegt wurden, weil sie:
- von Natur aus eine, über das natürliche Maß hinausgehende, Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere vergleichbare Eigenschaften festgestellt wurden.
- einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah.
- ein Tier gebissen hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein oder einen Artgenossen trotz dessen offensichtlich erkennbarer, arttypischer Unterwerfungsgestik gebissen und schwer verletzt hat.
- das Tier wiederholt in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen oder ein anderes aggressives Verhalten gezeigt hat, welches nicht zum eigen Schutz dient.
- das der Hund durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er Vieh, Katzen oder Hunde sowie Wild hetzt oder reißt.
Sollte ein Hund aufgrund dieser Punkte von der Behörde als gefährlich eingestuft worden sein, kann dies durch einen Wesenstest widerlegt werden. Der kann allerdings frühestens neun Monate nach der Einstufung erfolgen. Widerspruch und Einklage gegen die Einstufung haben keine aufschiebende Wirkung.
Hundegesetz in Thüringen:
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung durch Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 12.02.2018
Zuständigkeit: Ministerium für Inneres und Kommunales
Listenhunde: Welche Hundegesetze und Hundeverordnungen gelten wo?
Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer: Auflagen für Listenhunde
Hundeverordnung in Baden – Württemberg
Hundeverordnung in Brandenburg
Hundeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern
Hundeverordnung in Niedersachsen
Hundeverordnung in Nordrhein-Westfalen
Hundeverordnung in Rheinland-Pfalz
Hundeverordnung in Sachsen-Anhalt



