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Hund bei Flug verloren: Entschädigung wie für Reisegepäck

Es ist die Horrorvorstellung vieler Hundehalter: mit dem Hund in den Urlaub fliegen – und dann geht er unterwegs verloren. 2019 ist genau das einer Frau beim Flug von Buenos Aires nach Barcelona passiert. Jetzt urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu dem Fall.

Eigentlich wollte die Frau im Oktober 2019 mit ihrer Mutter und ihrer Hündin von Argentinien nach Spanien fliegen. Doch auf dem Weg zum Flugzeug befreite sich die Hündin aus der Transportbox. Sie konnte nicht wieder eingefangen werden.

Als Entschädigung verlangte die Hundehalterin von der Airline Iberia 5.000 Euro. Das wollte die Airline nicht zahlen – auch wenn sie die Haftung und das Recht auf Entschädigung anerkannte. Nur: Für aufgegebenes Reisegepäck gibt es einen vorgesehenen Höchstbetrag. Und der gelte auch für Haustiere, so die Airline.

Gilt ein Hund als Reisegepäck?

Die Haustierhalterin zog vor ein spanisches Gericht, das sich nun an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wandte. Er sollte die Frage klären, ob mit den Reisenden beförderte Haustiere vom Begriff „Reisegepäck“ im Sinne des Übereinkommens von Montreal ausgenommen sind.

Nein, entschied der EuGH am Donnerstag (Aktenzeichen Rs. C-218/24). Zwar beziehe sich der Begriff „Reisegepäck“ gewöhnlich auf Gegenstände, das lasse aber nicht den Schluss zu, dass Haustiere nicht unter diesen Begriff fallen.

Flugzeug der Airline Iberia.
Foto: unsplash.com/Wolfgang Weiser (Symbolfoto)

Zum Hintergrund: Das Übereinkommen von Montreal regelt die internationale Beförderung auf dem Luftweg von Gütern sowie von Personen und Reisegepäck. Der Begriff „Personen“ beziehe sich auf den Begriff „Reisende“; ein Haustier könne nicht einem „Reisenden“ gleichgestellt werden. Daher falle ein Haustier unter den Begriff „Reisegepäck“. Für den Schadensersatz, der durch den Verlust dieses Tiers entstanden ist, gelte folglich die für Reisegepäck vorgesehenen Haftungsregelung.

Finales Urteil steht noch aus

Bedeutet im Klartext: Statt der von der Hundehalterin geforderten 5.000 Euro muss Iberia vermutlich maximal 1.700 Euro zahlen – der Höchstsatz für den Verlust von aufgegebenem Reisegepäck. Das Urteil des spanischen Gerichts steht allerdings noch aus.

Reisende haben die Möglichkeit, beim Aufgeben des Reisegepäcks – oder des Haustiers – einen höheren Betrag festzulegen. Dafür müssen sie das „Interesse an der Ablieferung“ am Bestimmungsort betragsmäßig angeben und gegebenenfalls einen Zuschlag zahlen. Und: Die Airline muss der Festlegung eines höheren Betrags zustimmen.

Das hatte die Hundehalterin bei ihrem Flug von Buenos Aires nach Barcelona nicht getan. Ihre Hündin durfte aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts nicht in die Kabine. Haustiere, die mehr als acht Kilogramm wiegen, müssen bei Iberia in einer Transportbox im Frachtraum mitfliegen.

Auch wenn wir unsere Hunde als Familienmitglieder ansehen – wenn sie verloren gehen, gelten sie rechtlich als verlorenes „Reisegepäck“. Und egal, welche Schadensersatzsumme die Hundehalterin letztlich erhält – den emotionalen Verlust ihrer Hündin wird das Geld kaum aufwiegen.

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