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Hund aussetzen: So hoch ist die Strafe

Seinen einst geliebten Hund – oder auch ein anderes Haustier – auszusetzen, ist nicht nur kaltherzig dem Tier gegenüber, es ist auch gesetzlich verboten. Wer sein Tier trotzdem aussetzt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, in bestimmten Fällen sogar eine Straftat. Wir erklären, wie teuer das Busgeld werden kann und wann eine Haftstrafe droht.

Das Schicksal des jungen Labrador-Rüden Haribo bewegt derzeit Tierfreunde in Düsseldorf und darüber hinaus: Passanten fanden den jungen Vierbeiner in einem Wald – angebunden und mit zugeklebter Schnauze. Seine Halter hatten den Hund offenbar herzlos ausgesetzt.

Im Tierheim wird Haribo nun liebevoll aufgepäppelt. Gegen seine Halter laufen derweil Ermittlungen. Denn: Tiere einfach aussetzen – das ist in Deutschland verboten und steht unter Strafe. Wer seinen Hund aussetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und dafür droht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.

Obwohl sie damit gegen das Gesetz verstoßen, sind Menschen, die ihre Tiere aussetzen, leider kein Einzelfall. Zwar gibt es in Deutschland keine offiziellen Statistiken zu ausgesetzten Haustieren. Doch die Tierschutzorganisationen liefern erschreckende Schätzungen.

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So geht die Tierrechtsorganisation „Peta“ von 50.000 bis 80.000 ausgesetzten Haustieren pro Jahr aus – und zwar allein in den Sommermonaten. Die Sommerferien gelten als Hochzeit für ausgesetzte Tiere – weil die tierischen Familienmitglieder vor dem Urlaub offenbar plötzlich lästig werden. Der Deutsche Tierschutzbund berichtet, dass jährlich circa 350.000 Haustiere in den deutschen Tierheimen neu aufgenommen werden. Darunter zahlreiche Fundtiere und ausgesetzte Tiere.

Der Deutsche Jagdverband spricht sogar von 500.000 ausgesetzten Tieren pro Jahr. Insgesamt lebten in Deutschland 2024 33,9 Millionen Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel.

Ob die herzlosen Tierhalter wissen, dass das Aussetzen zum Beispiel eines Hundes mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat mit möglicher Haftstrafe ist?

Hund aussetzen: Gesetzliche Grundlage

Der § 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist die rechtliche Grundlage für das Verbot des Aussetzens von Haustieren. Neben dem Aussetzen untersagt dieser Paragraf auch die Tierquälerei. Dabei nimmt der Gesetzgeber keine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Tierarten vor. Somit ist es ebenso gesetzwidrig, einen Hund auszusetzen wie eine Katze oder eine Schildkröte.

Ein Hund läuft ausgesetzt einsam über die Straße.
Foto: pixabay.com/Pezibear (Symbolbild)

Aussetzen von Tieren: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

§ 3 TierSchG regelt auch, welche Strafen bei Verstößen drohen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der „weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit“ und der „gravierenden Straftat“.

  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Tier aussetzt
  • wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder es aus Grausamkeit, Rohheit oder sonstigen Beweggründen oder über einen längeren Zeitraum leiden lässt, begeht eine Straftat

Für eine Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Bei einer Straftat droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis drei Jahren.

Wie streng das Aussetzen eines Haustieres bestraft wird, hängt vom Einzelfall ab. Insbesondere auch davon, wie sehr das Tier leiden musste. So legen die Gerichte anhand der konkreten Umstände die Höhe der Geld- oder Freiheitsstrafe fest. Wer sein Tier aussetzt und es dadurch leidet oder in Lebensgefahr gerät, ist wahrscheinlich der Strafbestand der Tierquälerei erfüllt.

Warum werden Tiere ausgesetzt?

Wer ein Haustier aufnimmt, übernimmt auch die Verantwortung für dessen Wohlergehen. Diese Pflicht endet nicht, nur weil der pelzige Mitbewohner plötzlich unbequem wird oder den Halter in seinen Freizeit- und Urlaubsplänen behindert.

Die Gründe, aus denen Menschen ihre Tiere aussetzen, sind vielfältig. Hund, Katze und Maus bereichern eben nicht nur das Leben, sondern bringen auch Arbeit, Kosten, Zeit- und Pflegeaufwand mit sich. Faktoren, die oftmals unterschätzt werden und einige Halter überfordern.

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Zusätzlich sind enttäuschte Erwartungshaltungen und möglicherweise die Gebühren für die Abgabe des Haustiers im Tierheim Gründe dafür, dass Menschen Haustiere aussetzen.

Kennzeichnungspflicht könnte helfen

Im Idealfall müssen die Halter für ihr herzloses Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Das Problem: Häufig können Fälle von ausgesetzten Tieren nicht aufgeklärt werden. Denn ohne Zeugenhinweise oder Microchip fehlen häufig Anhaltspunkte zur Identität der Halter.

„Nur mit einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht könnte man die Herkunft jedes Hundes und jeder Katze nachvollziehen und die Verantwortlichen ausfindig machen“, sagt auch Dr. Sabrina Karl, Heimtier-Expertin bei „Vier Pfoten“.

Immerhin: Das EU-Parlament hat vor wenigen Wochen dem „Cats and Dogs Proposal“ zugestimmt, der unter anderem vorschreibt, dass künftig alle Hunde und Katzen in der EU gechippt und registriert werden müssen. Bei Hunden gilt eine Übergangsfrist von fünf, bei Katzen von zehn Jahren.

Bis wirklich alle Fellnasen und Samtpfoten gekennzeichnet sind, könnten also weiterhin jedes Jahr Zehntausende von ihnen ausgesetzt werden – oftmals ohne dass ihre Halter zur Verantwortung gezogen werden können…

Übrigens: Wer ein mutmaßlich ausgesetztes Tier findet, sollte es nicht einfach mit nach Hause nehmen. Die Finder sollten die Situation zunächst beobachten und könnten das Tier auch mit Wasser versorgen. Komme tatsächlich niemand zurück, solle man seinen Hund bei der Polizei melden, so Dr. Sabrina Karl.

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