Ein Vorfall in St. Gallen endete für eine Hundebesitzerin vor Gericht. Ihre Hündin war vom Grundstück geflohen und hatte einen Chihuahua angegriffen. Das Tier starb an den Folgen. Nun wurde die 75-Jährige wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt.
Die Frau wollte die Strafe zunächst nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. Doch das Kantonsgericht kam zu dem Schluss, dass sie ihrer Verantwortung für die eigene Hündin nicht ausreichend nachgekommen sei. Für den Angriff müsse sie einstehen, auch wenn Sicherheitsmaßnahmen am Zaun getroffen worden waren.
Hündin war schon vorher auffällig geworden
Die Hündin der Frau war bereits früher aufgefallen. In den Jahren 2021 und 2023 kam es zu Beißvorfällen bei Spaziergängen. Daraufhin hatten die Schweizer Behörden eine Leinenpflicht und eine sichere Umzäunung des Grundstücks angeordnet. Diese Vorgaben sollten weitere Angriffe verhindern. Die Halterin ließ ihr Grundstück daraufhin umzäunen und ein Tor sichern, berichtet das „Tagblatt“.
Die zuständigen Stellen hatten die Baumaßnahmen zunächst als ausreichend bewertet. Trotzdem gelang es der Hündin im April 2024, auszubrechen. Sie griff den Chihuahua einer Passantin an und schüttelte den kleinen Vierbeiner so kräftig, dass dieser kurz darauf an den Folgen des Angriffs verstarb. Das Gericht sah darin eine Pflichtverletzung der Halterin.
75-Jährige wegen Tierquälerei verurteilt
Vor Gericht zeigte sich die 75-Jährige betroffen über den Vorfall. Der Tod des kleinen Hundes habe sie erschüttert. Gleichzeitig betonte sie, alle Auflagen eingehalten zu haben. Ein umgeknickter Pfosten am Zaun weise ihrer Ansicht nach auf Manipulation durch Fremde hin. Zudem erklärte sie, die Spaziergängerin sei nicht nur vorbeigegangen, sondern hätte ihr Grundstück betreten, um die Hündin aus der Nähe zu sehen.

Ihre Hündin beschrieb sie zudem als grundsätzlich familienfreundlich. Das Tier habe jedoch eine schwere Vergangenheit gehabt und sei als verängstigter Hund zu ihr gekommen.
Das Gericht sprach die Halterin dennoch schuldig. Die Frau wurde wegen fahrlässiger Tierquälerei zu 50 Tagessätzen à rund 40 Euro verurteilt und muss zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.



