HomeKatzenHaustier Katze im Mietrecht: Was gilt bei Katzenklappe und Balkonnetz?

Haustier Katze im Mietrecht: Was gilt bei Katzenklappe und Balkonnetz?

Katzen lieben frische Luft und Sonnenbäder – das gilt auch für Vierbeiner in Mietwohnungen oder -häusern. Was Du als Mieter beachten musst, wenn Du eine Katzenklappe oder ein Balkonnetz für Deine Katze anbringen willst, erfährst Du hier.

Gut geschützt und genug frische Luft: Lebst Du als Katzenbesitzer zur Miete, ist es oft nicht einfach, dem Stubentiger einen sicheren Weg ins Freie zu ermöglichen. Katzenklappen, Balkonnetze oder -treppen sind oft die Lösung. Doch darf ich ein solches Hilfsmittel auch in einer Mietwohnung anbringen? Der „Industrieverband Heimtierbedarf“ (IVH) gibt Tipps und erklärt die rechtliche Lage.

Manche Mieter mit Katze haben das Glück, in einer Wohnung oder einem Haus mit Garten zu leben. Da bietet es sich an, dass der Stubentiger auch mal raus darf. Am einfachsten ist dabei der Weg über die Katzenklappe.

Katzenklappe in der Mietwohnung?

Aber Achtung: Aus rechtlicher Sicht stellt diese eine „bauliche Veränderung der Mietsache“ dar, so der auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil gegenüber dem „IVH“. „Da eine solche Maßnahme in der Regel irreversible Eingriffe in die Wohnungstür oder Außenwand erforderlich macht, bedarf die Anbringung einer Katzenklappe stets der Genehmigung des Vermieters“, so der Experte.

Hat der Vermieter etwa Sicherheitsbedenken oder sorgt sich um die spätere Weitervermietung, kann er die Installation der Katzenklappe verbieten. Außerdem können Vermieter verlangen, dass Mieter die Klappe beim Auszug wieder abbauen und das Loch in der Tür schließen müssen.

Katze guckt durch Katzenklappe in das Haus.
Foto: pixabay.com/AndreasGoellner (Symbolbild)

Balkonnetz für Katzen nur mit Genehmigung

Ähnlich sieht es bei Balkonnetzen oder -treppen aus. Gerade bei einer Wohnung mit Balkon ist ein Netz oft die beste Lösung, um der Katze einen sicheren Ort für frische Luft oder Sonnenbäder zu schaffen. Doch auch hier braucht es eine Genehmigung. „Sofern das Katzennetz von außen sichtbar ist, darf der Vermieter die Anbringung untersagen, um das Erscheinungsbild der Fassade zu bewahren“, sagt Ackenheil. Gleiches gilt für Balkontreppen.

Ist das Katzennetz allerdings sicher und leicht wegzunehmen, muss der Vermieter ein solches Netz zulassen. Das entschied das Amtsgericht Stuttgart 2008. „Das Gericht sah darin eine ‚maßvolle Änderung‘, die dem Mieterschutz für Haustiere gerecht wird. Das Netz muss dafür allerdings bei Auszug vollständig und ohne bleibende Spuren entfernt werden können“.

Eine Katze auf einem mit Balkonnetz gesicherten Balkon versucht einen Vogel zu erreichen.
Foto: unsplash.com/Wouter van Dijke (Symbolfoto)

Wie befestigt man ein Katzennetz ohne zu bohren?

Am einfachsten abbauen lassen sich Katzennetze natürlich, ohne dafür mehrfach in die Außenwand bohren zu müssen. Dazu gibt es etwa spezielle Teleskopstangen, die ans Geländer geklemmt werden können. Damit das Balkonnetz sicher hält, sollten die Stangen mit maximal zwei Meter Abstand am Geländer befestigt werden.

Und wenn ein Stubentiger mit Freigang auch mal im Garten des Nachbarn vorbeischauen will? „Freigängerkatzen durchstreifen ein großes Revier. Diesen Freiraum gesteht ihnen auch die Rechtsprechung zu.“ Der Besuch der Nachbarkatze muss also „nach den Grundsätzen des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses“ geduldet werden. Den Garten verwüsten oder dauerhaften Schaden anrichten sollte der kleine Vierbeiner allerdings nicht.

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