In einer Reihenhaussiedlung in Hamburg-Harburg herrscht derzeit Streit. Der Grund für den Disput: Kater Findus und seine Hinterlassenschaften. Findus, 15 Jahre alt, soll den Garten eines Rentnerpaars regelmäßig als Toilette nutzen.
Die Antwort der Senioren: Kothaufen sammeln und öffentlich ausstellen. Christina-Maria von Gusinski, die Halterin des betagten Katers, sieht sich massiven Vorwürfen ausgesetzt. Sie hat die Samtpfote von ihren verstorbenen Eltern übernommen. Doch mit der Aufnahme des Tieres begann ein Nachbarschaftskonflikt, der immer weiter eskaliert.
Katze macht in Nachbars Garten
Ein älteres Ehepaar in der Nachbarschaft hat genug: Über vier Tage hinweg wollen sie rund 20 Kothaufen in ihrem Garten in Hamburg gefunden haben. Diese sammelten sie, um sie demonstrativ auf einem Sandhaufen im Vorgarten zu drapieren. Ihre Botschaft: So sieht der für sie unerträgliche Alltag mit Findus aus.
Dabei lebt das Ehepaar seit Jahrzehnten friedlich in der Siedlung, nach eigenen Angaben ohne größere Zwischenfälle mit anderen Nachbarn, berichtet die „Bild“.
Erst mit dem Einzug von Findus sei die Harmonie gestört worden. Die Kothaufen des Freigängers will das Paar nicht hinnehmen. Die passive Protestform soll andere Anwohner aufmerksam machen. Währenddessen greifen die Rentner zu weiteren Mitteln, sollen die Kothaufen des Katers angeblich zurückgeworfen und einen Drohbrief verfasst haben.
Drohbrief und Forderung eines DNA-Tests
Für die Halterin von Findus ist der Streit mehr als ein Ärgernis, er trifft sie emotional. Der Kater gehörte ihren verstorbenen Eltern und sei das Letzte, was ihr von ihnen geblieben sei. Dass Findus Freigang genießt, sei seiner Gewohnheit und seinem Alter geschuldet. Er sei ein ruhiges Tier, das sein Revier kenne. Dennoch folgten bald Beschwerden. Erst persönlich, später schriftlich, auch per Einschreiben.
Von Gusinski berichtet sogar von Kothaufen, die über ihren Gartenzaun geworfen oder direkt vor ihre Haustür gelegt wurden. In einem Brief sei ihr empfohlen worden, eine DNA-Analyse der Hinterlassenschaften durchzuführen, wenn sie den Vorwurf nicht akzeptiere. Auch Fotos ihrer schwarz-weißen Katze beim Betreten des Grundstücks der Rentner seien beigefügt gewesen.
Was das Gesetz zu Katzen auf fremden Grundstücken sagt
Rechtlich gesehen dürfen Katzen grundsätzlich fremde Grundstücke betreten – auch das gelegentliche Verrichten des Geschäfts gilt als zumutbar. Doch die Betonung liegt auf „gelegentlich“. Wenn die Hinterlassenschaften überhandnehmen, kann das zur sogenannten „wesentlichen Beeinträchtigung“ führen – und das ist juristisch angreifbar. Die Beweislast liegt allerdings beim Kläger.
Wer eine Katze verklagen will, muss beweisen können, dass genau dieses Tier die Störung verursacht hat. Ein einfaches Foto reicht im Zweifel nicht, die Katze muss schon in flagranti erwischt werden. Vorschläge wie DNA-Analysen sind theoretisch möglich, in der Praxis aber kaum durchsetzbar und mit hohen Kosten verbunden.
Die Halterin von Findus hofft nun auf mehr Verständnis der Nachbarn und wünscht sic, ihrem Kater einen schönen Lebensabend in Freiheit ermöglichen zu können.



