HomeNewsGerichtsurteil: Savannah-Katze Muffin darf nicht in Wohngebiet leben

Gerichtsurteil: Savannah-Katze Muffin darf nicht in Wohngebiet leben

Savannah-Katzen sind aufgrund ihres besonderen Aussehens beliebt – nicht zuletzt weil Superstar Justin Bieber auch zwei hält. Doch die Kreuzung aus Hauskatze und der Wildkatzenart Serval ist nicht ohne – und die Haltung mit besonderen Auflagen verbunden. Das bestätigt jetzt ein Gerichtsurteil in NRW.

Zugegeben: Savannah-Katzen wie Tuna und Sushi von Popstar Justin Bieber sehen mit ihrer besonderen Fellmusterung und dem ausdrucksstarken Kopf beeindruckend aus. Sie erinnern eindeutig an Wildkatzen – und das nicht ohne Grund. Schließlich entstand die vermeintliche Trendrasse aus einer Kreuzung zwischen der afrikanischen Wildkatze Serval und einer Hauskatze.

Doch in Deutschland sollten Katzenfans nicht einfach auf den Trend aufspringen. Denn: Savannah-Katzen zu halten, ist mitunter mit einigen Hürden verbunden. Das zeigt jetzt ein Gerichtsurteil aus Nordrhein-Westfalen.

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Die Stadt Kleve hatte die Haltung einer Savannah-Katze in einem Wohngebiet untersagt, nachdem es Hinweise des Veterinäramts erhalten hatte. Innerhalb von zwei Wochen sollte Katze Muffin, um die es in dem Fall geht, ausziehen. Dagegen hatten Muffins Halter, die ein Grundstück im Zentrum von Kleve besitzen, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt.

Das Gericht lehnte den Eilantrag ab (VG Düsseldorf 11 L 2509/25). Die Halter erhoben dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW (AZ 10 B 1000/25) – jedoch ohne Erfolg.

Savannah-Katze Muffin muss ausziehen

Muffin ist eine Savannah-Katze aus der F1-Generation. Das heißt, sie ist eine erste Kreuzung zwischen Serval und einer Hauskatze. In anderen Bundesländern stehen diese auf der Liste gefährlicher Tiere.

Ein wichtiges Indiz für die Gerichte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf nahm an, dass die Haltung einer Savannah-Katze in F1-Generation in dem Wohngebiet nicht üblich und sicher ist – nur dann ist aber die Kleintierhaltung zulässig.

Das schätzt auch das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Klima so ein. Zudem gibt es strenge Anforderungen an die Sicherung der Gehege für Savannah-Katzen in F1-Generation –  offensichtlich auch zum Schutz der Umge­bung.

Savannah-Katze.
Foto: pixabay.com/skeeze (Symbolfoto)

Muffins Halter legten Stellungnahmen Dritter vor, aus denen hervorgeht, dass Muffin bislang keine Menschen aktiv angegriffen habe, aber „ein Verteidigungsverhalten bestehe, wenn das Tier in die Enge getrieben werde“, heißt es im Justizportal NRW. Nach Einschätzung des Gerichts rechtfertigen die Stellungnahmen aber keine andere Bewertung.

Auch Justin Bieber bringt nichts…

Offenbar beriefen sich die Antragsteller dann noch auf Justin Bieber: Auch aufgrund seiner Savannah-Katzen Sushi und Tuna sei die Nachfrage nach der Katzenrasse in Deutschland gestiegen. Dieser Umstand lasse dem Gericht zufolge aber nicht darauf schließen, dass die Haltung in dem Wohngebiet üblich ist beziehungsweise eine für eine Wohnnutzung typische Freizeitbetätigung darstellt.

Den Beschluss können Muffins Halter nicht mehr anfechten – sie dürfen ihre Katze nun nicht mehr in dem Wohngebiet halten.

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