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Aus Versehen: Frau schleift Hund hinter Auto her

Ein schockierender Vorfall in Ludwigslust sorgte Ende Januar für Aufregung: Eine Autofahrerin zog ihren Hund an der Leine hinter ihrem Fahrzeug her – und das mit so hoher Geschwindigkeit, dass das Tier hilflos über den Asphalt rutschte.

In Neustadt-Glewe im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern spielten sich vor wenigen Tagen dramatische Szenen ab. Ein Zeuge musste mit ansehen, wie ein Hund hilflos hinter einem Auto hergeschleift wurde.

Die Fellnase war an der Leine befestigt, die in der Kofferraumklappe eingeklemmt war. Mit hoher Geschwindigkeit fuhr die Fahrerin durch die Stadt, während ihr Hund regelrecht über den Asphalt flog. Der Zeuge alarmierte umgehend die Polizei.

Polizei macht Fahrerin ausfindig

Die Beamten aus Ludwigslust gingen dem Hinweis des besorgten Zeugen sofort nach und machten sich auf den Weg zum vermeintlichen Tatort. Schon kurze Zeit später fanden die Polizisten das beschriebene Auto samt Fahrerin, die bereits geparkt hatte. In ihren Armen hielt die 43-jährige Frau ihren kleinen Hund, eingewickelt in eine Decke, berichtet der „Nordkurier“.

Das Tier wies leichte Schleifverletzungen an Bauch und Pfoten auf. Diese stammten offensichtlich vom rauen Asphalt, über den die Fellnase gezogen worden war. Schwere Verletzungen konnten auf den ersten Blick zum Glück nicht erkannt werden. Im Gespräch mit den Beamten erklärte die Halterin, dass es sich um ein schreckliches Versehen handeln würde.

Halterin spricht von tragischem Versehen

Sichtlich aufgewühlt gab die 43-Jährige an, dass ihr Hund beim Anhalten unbemerkt aus dem Kofferraum gesprungen war, während er noch angeleint war. Ohne es zu bemerken, habe sie die Kofferraumklappe geschlossen und sei losgefahren. In der Folge wurde die Fellnase über die Strafe gezogen und erlitt dabei Verletzungen.

Die Halterin erklärte den Beamten, dass sie nun umgehend einen Tierarzt aufsuchen wolle. Die Polizisten nahmen ihr die Erklärung ab und entschieden, keine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu erstatten. Der Hund hatte immerhin noch Glück im Unglück – der Moment der Unachtsamkeit der Frau hätte für das Tier nämlich weitaus schlimmere Folgen haben können.

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