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Fellnase mit zur Arbeit nehmen: Wie ist die Rechtslage dazu?

Am 23. Juni war der „Nimm-Deinen-Hund-mit-zur-Arbeit“ Tag. Mittlerweile gestatten viele Arbeitgeber den vierbeinigen Kollegen. Doch gibt es eigentlich einen Rechtsanspruch auf die Büro-Fellnase?

Mehr als jeder vierte Haustierbesitzer hat sich während der Corona-Zeit einen tierischen Mitbewohner zugelegt. Durch Home-Office, Einschränkung der sozialen Kontakte und Lockdowns war die Fellnase eine willkommene Abwechslung gegen Einsamkeit, Depressionen und Langweile. Die Anwesenheit eines wuffenden oder miauenden Mitbewohners tat nicht nur uns gut, auch die tierischen Mitbewohner waren daran gewöhnt, dass ihre Zweibeiner zu Hause sind und ihnen Gesellschaft leisten. Denn Schwanzwedler und Samtpfoten langweilen sich schnell, wenn sie tagsüber alleine sind. Viele von ihnen leiden sogar unter Trennungsschmerz, wenn ihr Mensch sie stundenweise alleine lässt.

Nun sind die Corona-Maßnahmen aufgehoben. Soziale Kontakte sind wieder möglich und in den meisten Firmen findet das Arbeitsleben wieder im Büro statt. Doch gerade jetzt stellt sich die Frage – wohin mit Bello oder Miezi, wenn die Besitzer morgens wieder regelmäßig ins Büro müssen. Was tun, wenn der Trennungsschmerz so groß ist, dass die Fellnase krank wird oder sogar ein Notfall eintritt. In all diesen Situationen prallen die unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und den tierischen Mitbewohnern aufeinander. Das Einfachste ist natürlich, die tierischen Mitbewohner mit ins Büro zu nehmen. Doch darf das der Arbeitnehmer eigentlich? Wie reagieren die Kollegen auf den neuen, vierbeinigen Kollegen? Und was sagt der Vorgesetzte über den tierischen Mitarbeiter-Zuwachs in den Büroräumen?

Hund im Büro
Foto: unsplash.com/ Drew Hays (Symbolfoto)

Eine Forsa-Umfrage hat zwar bestätigt, dass eine Fellnase das Betriebsklima verbessern kann, aber leitet sich daraus ein Rechtsanspruch ab? Und wie sieht es eigentlich mit der Lohnfortzahlung aus, wenn man zuhause bleibt, um sich um seine erkrankte Fellnase zu kümmern? DeineTierwelt bringt Licht ins Dunkle und erklärt die Rechtslage und mögliche Lösungen.

Fakt ist: Die Fellnase verbessert das Betriebsklima

Fellnasen, vor allem Hunde, verbessern das Betriebsklima am Arbeitsplatz und senken das Risiko der Beschäftigten, psychisch oder körperlich zu erkranken. Dadurch ergeben sich klare Vorteile für die Firmen. Nämlich motivierte Beschäftigte, die effektiv arbeiten und wenige Fehlzeiten aufweisen.

So ist es daher kein Wunder, dass die Anzahl der Betriebe, die sich mit der Einführung von Hunden am Arbeitsplatz auseinandersetzen, stetig wächst. Dies belegt auch die steigende Nachfrage nach Beratung beim Bundesverband Bürohunde e.V.

Ist die Mitnahme der Fellnase in großen Firmen größtenteils generell verboten, sieht die Lage bei inhabergeführten Unternehmen bereits jetzt meistens anders aus. Denn in diesen kleineren Firmen wird Kollege Bello oder Kollegin Miezi durchaus als produktives Mitglied der Belegschaft und damit auch für die Belange der Firma anerkannt.

Hund im Büro Australian Shepherd am Computer
Foto: unsplash.com/Pavel Herceg (Symbolfoto)

Die Rechtslage ist eindeutig

Rabea Ebbing, Juristin bei PETA-Deutschland, erklärt die eindeutige Rechtslage: „Leider gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, ein Tier mit ins Büro zu bringen. Ausnahmen gelten nur für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf ihre tierischen Begleiter angewiesen sind. Auch auf eine bezahlte Freistellung, um ein erkranktes Tier zu pflegen, haben Angestellte in der Regel ungerechterweise keinen Anspruch.“

Der Arbeitgeber ist also rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Fellnase am Arbeitsplatz zu dulden. Falls Angestellte daher ihre tierischen Mitbewohner mitbringen möchten und dieses nicht in der Betriebsvereinbarung geklärt ist, müssen sie entweder eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag vereinbaren oder eine ausdrückliche, individuelle Erlaubnis einholen. Die Anwesenheit einer Fellnase bedeutet aber nicht, dass alle Angestellten das Recht haben, ihre tierischen Mitbewohner mitzubringen. Die Vorgesetzten können individuell entscheiden, ob bestimmte Vierbeiner erlaubt sind. Charakterzüge der Fellnase, Allergien oder individuelle Ängste der Mitarbeiter (bei speziellen Hunderassen) können Gründe sein, eine Erlaubnis nicht zu erteilen.

Pflege der erkrankten Fellnase

Auch in diesem Fall ist die Rechtslage eindeutig. Erkrankt man selbst, so muss der Lohn fortgezahlt werden. Auch wenn man selbst wieder genesen ist und sich um die Pflege der eigenen Kinder oder naher Verwandte kümmert, muss der Arbeitgeber weiterhin zahlen. Dies regelt eindeutig der § 3 Absatz 1 des „Entgeltfortzahlungsgesetz“.

Für eine Lohnfortzahlung des erkrankten, vierbeinigen Mitbewohners und der damit verbundenen Pflege gibt es jedoch keine gesetzlichen Spezialvorschriften. Das bedeutet, dass Angestellte keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, wenn der tierische Liebling krank zuhause ist.

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Alternativen und Möglichkeiten

Da die Rechtslage eindeutig ist, ist eine gute Kommunikation mit den Vorgesetzten am wichtigsten. Im besten Fall werden Vereinbarungen hinsichtlich der möglichen Mitnahme der Fellnase bereits im Vorfeld schriftlich fixiert. Auch sollte sich der Haustierbesitzer auf das Gespräch mit dem Vorgesetzten sehr gut vorbereiten und sich bereits über Lösungsvorschläge oder Kompromisslösungen Gedanken machen. Dazu gehören beispielsweise Arbeiten im Home-Office, flexiblere Arbeitszeiten oder unbezahlten Urlaub. Ferner helfen auch Nachweise wie ein Wesenstest oder eine erfolgte Begleithundeprüfung, um ängstliche Kolleginnen und Kollegen zu beruhigen.

Sollten Angestellte ihre tierischen Mitbewohner dennoch nicht ins Büro mitnehmen dürfen oder sich Bello oder Miezie am Arbeitsplatz ihres Zweibeiners nicht wohlfühlen, sollte die Fellnase an eine stundenweise Trennung gewohnt werden. Unter dem folgenden Link finden sich Tipps, die bei der schrittweisen Gewöhnung an eine solche stundenweise Trennung helfen können. Auch Betreuungen in Form von Tier-Pensionen, Tier-Sittern sowie Gassigängern sind weitere Möglichkeiten, das Leben mit dem tierischen Mitbewohner und dem Arbeitsplatz unter einen Hut zu bringen.

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