Das sogenannte „Cats and Dogs Proposal“ soll einen einheitlichen EU-weiten Rechtsrahmen schaffen – mit verpflichtender Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde und Katzen, klaren Standards für Zucht, Haltung und Gesundheit sowie strengeren Regeln für den Online-Handel. Ziel ist es, den illegalen Handel, insbesondere mit Welpen aus Osteuropa, endlich wirksam einzudämmen.
Insgesamt 450 der 750 EU-Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Straßburg für die neuen Maßnahmen. Die Verordnung sieht erstmals EU-weit verbindliche Standards vor. Damit soll der seit Jahren florierende illegale Heimtierhandel, der mit erheblichem Tierleid verbunden ist, effektiv eingedämmt werden.
Der Deutsche Tierschutzbund, der den Gesetzesprozess intensiv begleitet hat, nennt das neue Votum einen „riesigen Erfolg“. Zuvor hatten Tierschützende kritisiert, dass das Gesetz gegen kriminelle Welpenhändler nicht flächendeckend genug sei. Im aktuellen Entwurf wurden aber viele ihrer Forderungen berücksichtigt.
Alle Hunde und Katzen in der EU sollen gechipt werden
Zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Einführung einer verpflichtenden Chip-Kennzeichnung aller Hunde und Katzen. Die Chips sollen Angaben zu Alter, Geschlecht und Herkunft des Tieres enthalten und in einer zentralen EU-Datenbank erfasst werden.
Diese Maßnahme soll nicht nur den Handel nachvollziehbarer machen, sondern auch den illegalen Import von Tieren aus Drittstaaten erschweren. Hunde müssen laut Entwurf spätestens in fünf Jahren, Katzen innerhalb von zehn Jahren vollständig registriert sein. Tierschützende kritisieren diese langen Übergangszeiten – werten die Maßnahme insgesamt aber als positiv.
„Endlich können wir von einem Versuch sprechen, den Handel mit Haustieren vollständig zu regulieren. Viel zu lange wurden Tiere in einer Multimillionen-Euro-Industrie unter schlechten Bedingungen gezüchtet und gehalten“, kommentiert Iwona Mertin, Leiterin des Programms für Haustiere bei der Eurogroup for Animals.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Kennzeichnung und Registrierung künftig bei jedem Online-Angebot sichtbar und überprüfbar sein müssen. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert jedoch, dass die Verantwortung für diese Prüfung weiterhin bei den Interessenten liege – und nicht bei Plattformbetreibern oder Anbietenden.
Verbot schädlicher Zuchtmerkmale und Verstümmelungen
Ein weiterer bedeutender Aspekt der neuen Regelungen betrifft die Zucht: Zukünftig sollen Qualzuchten sowie inzestuöse Paarungen untersagt sein. Zudem werden Tiere mit solchen Merkmalen von Tierschauen und Wettbewerben ausgeschlossen.
Auch das Thema Verstümmelung wird erstmals EU-weit einheitlich geregelt. Eingriffe wie das Kupieren von Ohren oder Ruten sollen künftig nur noch medizinisch begründet und unter Narkose erlaubt sein. Darüber hinaus sollen auch tierschutzwidrige Dressurmethoden, etwa mit elektrischen Halsbändern, verboten werden – ausgenommen sind spezielle Ausbildungskontexte wie Polizei oder Zoll.
Verantwortung auch für Halter und Tierheime
Nicht nur Züchter und Händler werden in die Pflicht genommen: Auch Tierhalter und Tierheime müssen sich künftig an strengere Regeln halten. Die EU plant Mindeststandards für Haltung und Versorgung, auch um die Gefahr von Tierleid durch Überforderung oder Vernachlässigung zu reduzieren.
Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, betont: „Das Ergebnis der Plenarabstimmung stimmt uns dankbar und erleichtert. Heute wurde eine der letzten wichtigen Hürden auf dem Weg zu einem finalen Gesetz im Sinne des Tierschutzes genommen.“
Positivliste: Blick über Hunde und Katzen hinaus
Neben den konkreten Regelungen wurde auch eine Überprüfungsklausel für eine sogenannte Positivliste beschlossen. Diese könnte künftig festlegen, welche Tiere sich überhaupt für eine Privathaltung eignen – aus Sicht des Tier-, Natur- und Artenschutzes sowie der öffentlichen Sicherheit. Damit würde erstmals auch die Haltung exotischer oder gefährlicher Tiere stärker in den Blick genommen.
Wie geht‘s weiter?
Bevor die Verordnung endgültig in Kraft tritt, müssen Parlament, Rat und Kommission in den sogenannten Trilog-Verhandlungen zum „Cats and Dogs Proposal“ noch eine gemeinsame Linie finden. Der Deutsche Tierschutzbund fordert, dass der Geist des Parlamentsbeschlusses dabei nicht verwässert wird.
Für Millionen von Haustieren in der EU – und ihre Halter – könnte die Verordnung eine grundlegende Verbesserung bedeuten. Nicht zuletzt wäre es ein deutliches Signal: Der Schutz von Tieren in Europa ist nicht verhandelbar.



