HomeAllgemeinErbkrankheit und Vorerkrankung: Was ist der Unterschied?

Erbkrankheit und Vorerkrankung: Was ist der Unterschied?

Der Abschluss einer OP- oder Krankenversicherung für Deinen Hund kann verwirrend sein. Was bedeuten zum Beispiel Begriffe wie angeborene Krankheit, Erbkrankheit oder Vorerkrankung? Hier kommt die Erklärung.

Willst Du eine Kranken- oder OP-Versicherung für Deinen Hund abschließen? Dann stößt Du früher oder später bestimmt auf die Begriffe Vorerkrankung oder angeborene Krankheit. In beiden Fällen machen viele Versicherungsanbieter eine Ausnahme, schließen etwa bestimmte Operationen oder Behandlungen aus oder versichern einen Hund erst gar nicht.

Fragst Du Dich, was überhaupt der Unterschied zwischen diesen Begriffen ist? Und ob Du Deinen Hund trotz Vorerkrankung oder Erbkrankheit versichern lassen kannst? Dann bist Du hier richtig.

Was sind Erbrankheiten?

Manche Erkrankungen bei Hunden sind direkt auf einen oder mehrere bestimmte Defekte in den Genen zurückzuführen. Bei anderen gibt es eine genetische Disposition, das heißt, dass der Hund zwar schneller an einer bestimmten Krankheit erkranken kann, aber meist nur in Kombination mit anderen begünstigenden Faktoren, etwa bei falscher Ernährung.

Zu diesen genetisch bedingten oder angeborenen Krankheiten beim Hund gehören zum Beispiel die sogenannte Hüftdysplasie oder Hüftgelenksdysplasie (HD), aber auch rassespezifische Erkrankungen wie das Brachyzephale-Atmennotsyndrom bei Kurznasenrassen wie Mops und Französischer Bulldogge.

Französische Bulldoggen leiden aufgrund ihrer kurzen Nasen oft an Atemproblemen.
Foto: unsplash.com/FLOUFFY (Symbolfoto)

Was ist eine Vorerkrankung?

Als Vorerkrankungen definiert man Erkrankungen, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestehen. Diese können dem Besitzer bekannt sein oder nicht. Bekannte Vorerkrankungen schließen die allermeisten Versicherungen aus. Nicht bekannte Vorerkrankungen – wie also zum Beispiel Erbkrankheiten oder angeborene Erkrankungen – sind bei einigen mitversichert. Deshalb lohnt es sich oft, sein Tier so früh wie möglich zu versichern.

Manche Tierversicherungen schließen Vorerkrankungen aus – was bedeutet das?

Wenn Du eine Versicherung für Deinen Vierbeiner abschließt, musst Du über bereits bekannte Erkrankungen Deines Hundes Auskunft geben. Dafür empfiehlt es sich, den Hund vom Tierarzt noch einmal gründlich durchchecken zu lassen. Denn wenn bei Vertragsabschluss bereits eine Krankheit besteht, gelten dafür oft besondere Ausschlüsse.

Heißt: Die Versicherung kann bestimmte Behandlungen vom Versicherungsschutz individuell ausschließen. Manchmal fordern die Versicherungen deshalb sogar extra ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Hundes, bevor der Vertrag zustande kommt.

Solltest Du eine Vorerkrankung bewusst verschweigen, kann das irgendwann zu Problemen kommen. Denn findet die Versicherung heraus, dass die Krankheit schon vor Versicherungsabschluss bekannt war, kann sie sich weigern, die entsprechenden Behandlungskosten zu übernehmen oder den Versicherungsschutz sogar ganz auflösen, ohne bereits bezahlte Beiträge zu erstatten.

Hund beim Tierarzt.
Foto: pixabay.de/J C (Symbolfoto)

Auch wenn vor Vertragsabschluss noch keine Behandlungen begonnen haben, werden diese oft selbst dann ausgeschlossen, wenn sie nur angeraten wurden. Das kann etwa chronische Erkrankungen wie Diabetes betreffen. Das gilt auch, wenn die Tierärztin bereits zu einer bestimmten Operation geraten hat, zum Beispiel bei Tumoren oder Kreuzbandproblemen.

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