In Deutschland ist Tollwut meldepflichtig. „Dank systematischer Köder-Impfungen der Füchse und Schutzimpfungen für Haustiere gilt die terrestrische Tollwut seit 2008 in Deutschland als bekämpft“, sagt Heike Weber, Leiterin des Bereichs Tierschutz bei „Tasso“.
„Dennoch besteht auch hierzulande für Haustiere und Menschen die Gefahr einer Tollwut-Ansteckung – beispielsweise durch illegal nach Deutschland eingeführte infizierte Hunde, Katzen oder Frettchen, oder bei Reisen in Länder mit Tollwut-Vorkommen.“
Für Tierhalter ist es daher wichtig zu wissen, wie sie ihr Haustier vor der Krankheit schützen können und auf welche gesetzlichen Bestimmungen sie bei der Reise ins Ausland achten müssen.

In Deutschland gibt es keine Tollwut-Impfpflicht
In Deutschland herrscht keine generelle Impfpflicht gegen Tollwut bei Heimtieren. Dennoch kann die Impfung sinnvoll sein. Weber: „Wenn ein Tier Kontakt mit einem seuchenverdächtigen oder einem nachweislich an Tollwut erkrankten Tier hatte, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu dem Zeitpunkt gültig gegen Tollwut geimpfte Tiere bessergestellt und dürfen dann sogar unter behördlicher Beobachtung weiter zu Hause gehalten werden.“ Als wirksam gilt eine Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegt.
Tiere ohne Impfschutz müssen bei Kontakt mit Tollwut getötet werden
Weiterhin sagt sie: „Komplett ungeimpfte oder auch nur nach gesetzlicher Vorgabe nicht mehr gültig geimpfte Tiere hingegen müssen im Fall eines Kontakts zu einem seuchenverdächtigen Tier isoliert in Quarantäne genommen und bei Kontakt mit einem tollwutkranken Tier sogar getötet werden.“
Dies gelte auch dann, wenn eine Grundimmunisierung stattgefunden hat, aber keine aktuell gültige Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Eine Grundimmunisierung setzt sich aus drei Impfungen zusammen. Die erste wird im Alter von zwölf und 16 Wochen durchgeführt. Die dritte ab 15 Lebensmonaten, so der Tierärzteverband.
Dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere einen derartigen Antikörpertiter erreichen, so der „Bundesverband praktizierender Tierärzte“ (BPT) über die Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin“ (StIKo Vet) am „Friedrich-Loeffler-Institut“.
Eine Auffrischungsimpfung sei laut „felmo“ ab alle drei Jahre nötig. Je nach Impfstoff sei in manchen Fällen eine erstmalige Auffrischung nach einem Jahr notwendig.

Sobald Tierhalter mit ihrem Vierbeiner aber die Grenzen überschreiten wollen, ist eine Tollwutimpfung bei Hunden, Katzen und Frettchen Pflicht. Das gilt auch schon für eine Urlaubsreise. Möglich ist die Impfung der Tiere ab einem Alter von zwölf Wochen. Die Impfung muss in einem EU-Heimtierausweis dokumentiert sein, in welchem auch die Transpondernummer des Tieres sowie die Halterdaten eingetragen sind.
Möchtest Du einen Welpen aus dem Auslandstierschutz adoptieren, ist folgendes zu beachten. Denn Welpen aus dem Ausland dürfen erst bei wirksamer Tollwutimpfung, also ab 15 Wochen, in Deutschland einreisen.
In diesen Ländern brauchst Du zusätzliche Nachweise
Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der EU und vor allem bei der Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen – also unter anderem der Rückreise aus dem Urlaubsland – aus nicht gelisteten Drittländern wie beispielsweise Serbien, Ägypten oder Türkei wird zusätzlich zum EU-Heimtierausweis auch eine Bestimmung des Mindestantikörperspiegels im Blut von weniger als 0,5 IU/ml gefordert.
Dieser sogenannte Titernachweis muss nur einmal erbracht werden und gilt für das jeweilige Tier lebenslang, sofern die Impfung jeweils fristgerecht aufgefrischt wurde. Tierhalter, die eine Reise mit ihrem Tier planen, sollten daher vorab mit ihrem Tierarzt sprechen und sich hinsichtlich der Tollwutvorschriften informieren.



