Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Obwohl es in der Vergangenheit durchaus Erfolge für den Artenschutz zu verzeichnen gab, konnten engagierte Tier- sowie Naturschützer und die zuständigen Behörden das weltweite Artensterben bisher nicht aufhalten. Noch immer sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet oder sogar unmittelbar vom Aussterben bedroht. Die Ursachen sind vielfältig – die Schuld trägt fast immer der Mensch.

Der Klimawandel und die Zerstörung natürlicher Lebensräume sind dabei nur zwei Gründe für das Artensterben. Besonders starke Auswirkungen hat nach wie vor der illegale Handel mit geschützten Arten. Das Team von Deine-Tierwelt.de möchte alle Tierfreunde auf diese wichtige Problematik aufmerksam machen und startet deshalb eine Beitragsreihe zum Thema Artenschutz. Wie der illegale Welpenhandel verdient auch der illegale Handel mit geschützten Tieren besondere Aufmerksamkeit.

Maßnahmen für den Artenschutz

Das Artensterben ist keine neue Entwicklung. Bereits vor über achtzig Jahren haben Menschen erkannt, dass bedrohte Tierarten besonderen Schutz benötigen. Deshalb wurde im Jahr 1933 das Londoner Artenschutzübereinkommen getroffen. Dabei beschränkte man sich jedoch auf Großwildarten in Afrika. Vierzig Jahre später wurde deutlich, dass dieses Übereinkommen nicht genügte.

Im Jahr 1973 unterzeichneten in Washington D. C. deshalb die Vertreter von fünf Ländern ein neues Übereinkommen – das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das mit WA oder CITES (Convention of International Trade in Endagered Species of Wild Fauna and Flora) abgekürzt wird und zwei Jahre später in Kraft trat. Hierzulande ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen seit 1976 gültig.

Die Bundesrepublik Deutschland war damals das erste EU-Land, das unterzeichnete. Das Übereinkommen ist Tierhaltern vor allem durch die sogenannten CITES-Papiere bekannt. Diese Dokumente dienen unter anderem als Herkunftsnachweis für das jeweilige Tier.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Heute gilt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen verbindlich für 175 Staaten und überwacht den internationalen Handel mit geschützten Arten. Der ist deutlich definiert: Sobald ein Transport über eine Grenze erfolgt, findet per Definition des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ein Handel statt. Diesen Handel gilt es zu überwachen und zu kontrollieren, damit sich der Bestand gefährdeter Tiere und Pflanzen nicht weiter verringert. Dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurden drei Anhänge hinzugefügt, die verschiedenen Schutzkategorien entsprechen.

Anhang I
Der erste Anhang umfasst laut dem WWF (World Wide Fund for Nature) ungefähr 900 Arten, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind. Diese Tiere sind in ihrem Bestand so stark gefährdet, das der Handel mit ihnen auf internationaler Ebene verboten ist.
Anhang II
Im zweiten Anhang des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sollen mittlerweile ungefähr 32.500 verschiedene Arten gelistet sein. Diese Arten stehen zwar nicht kurz vor dem Aussterben, sind aber gefährdet oder könnten zukünftig gefährdet sein.
Anhang III
Circa 300 Arten sind im dritten Anhang des Übereinkommens gelistet. Damit eine Art in diesen Anhang aufgenommen wird und der internationale Handel mit ihr im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens reguliert wird, muss zunächst ein Antrag gestellt werden.

Regelungen in der Europäischen Union

Tierhalter sind beim Artenschutz oft verwirrt. Welche Tiere sind denn nun geschützt und welche nicht? Die Anhänge können vermutlich nicht einmal Experten vollständig überblicken. Zudem gibt es unterschiedliche Begrifflichkeiten. Neben den bekannten CITES-Papieren ist auch von sogenannten EG-Bescheinigungen oder EG-Verordnungen die Rede. Die Verwirrung lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass es neben dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen auch noch ein europäisches Artenschutzgesetz gibt. Dieses Gesetz existiert seit 1997 und wurde von der Europäischen Gemeinschaft erlassen. Es macht die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Die europäischen Artenschutzbestimmungen umfassen außerdem vier statt nur drei Anhänge.

Anhang A

Der Anhang A umfasst neben den im WA-Anhang I gelisteten Arten auch Tier- und Pflanzenarten aus den anderen beiden Anhängen, deren Fortbestand durch den Handel gefährdet sein könnte. Für die Ein- und Ausfuhr dieser Arten ist eine Genehmigung zwingend erforderlich – der internationale Handel mit den dort gelisteten Tier- und Pflanzenarten ist aber in der Regel verboten. Ausnahmen vom Vermarktungsverbot sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und müssen behördlich genehmigt werden. In der Europäischen Gemeinschaft dürfen insbesondere Wildfänge nicht gehandelt werden.

Anhang B

Mit Arten, die dem Anhang B zugehörig sind, darf nur unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden. Es muss zum Beispiel ein nachvollziehbarer und überprüfbarer Herkunftsnachweis vorhanden sein. Bei einer EU-Einfuhr gilt die Einfuhrungenehmigungspflicht. Der Anhang B entspricht dem Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Die Ein- und Ausfuhr darf bei den hier gelisteten Arten ebenfalls nur mit entsprechenden Genehmigungen stattfinden.

Anhang C

Der Anhang C entspricht weitgehend dem Anhang III des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und umfasst Tier- und Pflanzenarten, die nicht unmittelbar bedroht sind. Die zuständigen Behörden im Ursprungsland der jeweiligen Art müssen Dokumente ausstellen, die belegen, dass eine Entnahme aus der Natur rechtmäßig ist und keinen Schaden anrichtet.

Anhang D

Für den vierten Anhang existiert beim Washingtoner Artenschutzübereinkommen keine Entsprechung. Die im Anhang D gelisteten Tier- und Pflanzenarten unterliegen noch keinen Schutzbestimmungen, sind aber für den Handel relevant und könnten potenziell gefährdet sein. Damit im Zweifelsfall schnell und damit rechtzeitig reagiert werden kann, gibt es den Anhang D.

Welche Tierarten sind in den Anhängen gelistet?


Da die Anhänge des Washingtoner Artenschutzübereinkommens so umfangreich sind, können wir natürlich nicht alle gelisteten Tierarten aufführen. Einige geschützte Arten, die gleichzeitig beliebte Haustiere darstellen, haben wir aber in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. Sie können auch die Artenschutzdatenbank WISIA des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) nutzen, um nach geschützten Arten zu suchen oder zu überprüfen, ob eine von Ihnen gehaltene Tierart unter Artenschutz steht.

Auf der Internetseite des BfN erhalten Sie außerdem weiterführende Informationen zum Thema Artenschutz. Der Internationale Tierschutz-Fonds (IFAW) widmet sich ebenfalls dem Schutz gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tierarten. Weshalb der Artenschutz uns alle angeht, hat Robert Kless, Kampagnenleiter der Organisation, im Interview mit Deine-Tierwelt.de verraten.

Was bedeutet das für mich als Tierhalter?

Als Tierhalter sollten Sie beim Kauf exotischer Tiere besonders aufmerksam sein und sich zuvor umfassend über die Artenschutzbestimmungen informieren. Überprüfen Sie unbedingt vor dem Kauf, ob das Tier in einem der Anhänge des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet ist.


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