Eines dürfte klar sein: Dein Hund sollte sein großes Geschäft natürlich nicht auf dem Grundstück des Nachbarn verrichten. Dagegen spricht allein der gesunde Menschenverstand – aber auch der Fakt, dass Nachbars Rasen ein Privatgelände ist und Dein Hund dort nichts zu suchen hat.
Großes Geschäft beim Nachbarn
So ein Haufen im Vorgarten hat mit Sicherheit schon vielerorts für Streit gesorgt. Vor allem, wenn der Hundehalter sich auch noch weigert, den Kot mit einem Beutel zu beseitigen. Dann wird gerne mal mit einer Anzeige gedroht, doch sind rechtliche Schritte in dem Fall überhaupt möglich?

Rechtslage beim Streit
Wie in vielen Fällen, ist auch hier die Rechtslage nicht eindeutig. Klar ist aber, dass der Hundekot und auch Urin den Rasen des Nachbarn beschädigen kann. Dazu kommt, dass Krankheitserreger in den Ausscheidungen eine Gefahr für spielende Kinder darstellen können.
Eine Anzeige gegen den Hundehalter, der seinen Hund in Deinen Garten lässt, bringt aber vermutlich wenig. Im Notfall könnte aber eine Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung nach Paragraph 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches helfen.
Unterlassungserklärung gegen Hundehalter
Der Paragraph regelt den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch und lautet so: „Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.“
Unterschreibt der Hundehalter die Unterlassungserklärung nicht, sind weitere rechtliche Schritte möglich. Das Urteil des Gerichts hängt aber stets von den Details des Falls ab.



