Der Artenschutz ist ein komplexes und umfassendes Thema, das vor allem Tierhalter mit einem Interesse an exotischen Tieren betrifft. Denn nicht alle Reptilien und Amphibien dürfen einfach so im Wohnzimmer gehalten werden. Viele Menschen wissen inzwischen, dass für die rechtmäßige Haltung verschiedene Dokumente erforderlich sind. Immer wieder ist dabei die Rede von EG-Bescheinigungen und CITES-Papieren. Aber was ist das eigentlich?
CITES steht für „Convention of International Trade in Endagered Species of Wild Fauna and Flora”, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das den internationalen Handel mit bedrohten und geschützten Arten überwacht. Das CITES-Papier kann als eine Art Personalausweis verstanden werden, der alle wichtigen Daten des betreffenden Tieres enthält und gleichzeitig als Kontrolle für den Im- und Export geschützter Tiere dient. Da der illegale Handel mit geschützten Tieren immer noch eines der Hauptprobleme des Artenschutzes darstellt, ist die Kontrolle besonders wichtig. Gleichzeitig kann so nicht nur der illegale Handel unterbunden, sondern die generelle Handelssituation einer Art besser eingeschätzt werden.
EG-Bescheinigungen: Das ist der Unterschied zu CITES
Bei einer EG-Bescheinigung handelt es sich um eine Vermarktungsgenehmigung, die auf dem europäischen Artengeschutzgesetz basiert und inhaltlich mit den CITES-Papieren vergleichbar ist. CITES Papiere und EG-Bescheinigungen sind in der Regel nur für Arten des Anhangs A/I erforderlich.
Arten des Anhangs B/II benötigen zwar eigentlich keine CITES-Papiere, ihre Haltung muss aber bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.
Dafür wird ein Herkunftsnachweis benötigt, der belegt, dass es sich nicht um Wildfänge handelt.
Während die CITES-Papiere in der Regel blau sind, ist die EG-Bescheinigung gelb. Die blaue CITES Beschreibung ist zwar noch gültig, es gibt sie in dieser Form seit 1997 nicht mehr. Es ist wichtig zu wissen, dass beide Dokumente nach wie vor Gültigkeit haben. Für eine Vermarktung benötigt man allerdings die gelbe Vermarktungsgenehmigung. Die CITES-Papiere bescheinigen lediglich den legalen Erwerb des Tieres.
Der Antrag auf eine EG-Bescheinigung muss bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Je nach Bundesland müssen die Formulare bei einer anderen Stelle, meist einer unteren Naturschutzbehörde oder der Stadtverwaltung, eingereicht werden.
Häufig können die erforderlichen Dokumente direkt auf den Websites der zuständigen Stellen heruntergeladen und ausgefüllt werden. Ohne EG-Bescheinigung ist der Verkauf oder Kauf von geschützten Tieren des Anhangs A/I rechtswidrig und kann in schweren Fällen sogar mehrjährige Freiheitsstrafen oder Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
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- Persönliche Daten des Antragsstellers (Name, Geburtsdatum, Anschrift des Wohnsitzes, E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
- Angaben zum Tier (deutsche und lateinische Bezeichnung, Anzahl der Tiere, Geburtsdatum, Geschlecht und seit wann sich das Tier im eigenen Besitz befindet)
- Angaben zum Züchter (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Angaben zur Kennzeichnung des Tieres (z.B. Ring oder Transponder mit Nummer, Fotodokumentationen oder sonstige Kennzeichnungen)
- Grund für die EG-Bescheinigung (auszufüllen vom Antragssteller)
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- Angaben zum Einführer, Ausführer
- Ob es sich um eine Ein-, Aus- oder Wiedereinfuhr handelt
- Einfuhrland
- Ausfuhrland
- Beschreibung der Exemplare (Kennzeichnung, Geschlecht und Geburtsdatum bei lebenden Tieren)
- Weitere Angaben bezüglich des Tieres oder Produktes (Gewicht, Menge, CITES-Anhang, EG-Anhang, Herkunft, Zweck, Ursprungsland, Genehmigungsnummer und Ausstellungsdatum, letztes Wiedereinfuhrland, Bescheinigungsnummer und Ausstellungsdatum)
- Wissenschaftlicher Artname
- Üblicher Artname
- Sonstige Bemerkungen
Tierkauf im Internet

Wenn Ihr Tiere im Internet kauft, solltet Ihr immer darauf achten, dass die erforderlichen Papiere vorhanden sind. Der Kauf eines Tieres, das im Anhang A des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet ist, für das aber keine gültigen Dokumente vorliegen, ist nicht legal. Dasselbe gilt für Tiere des Anhangs B, die ohne gültigen Herkunftsnachweis verkauft werden. Idealerweise hat der Verkäufer die CITES-Papiere seiner Kleinanzeige hinzugefügt. So könnt Ihr bereits vor dem Kauf abschätzen, ob es sich um ein legales Angebot handelt.
Spätestens beim Abholen des Tieres solltet Ihr aber immer alle erforderlichen Papiere im Original einsehen dürfen. Wenn Euch vor Ort etwas merkwürdig vorkommt, scheut Euch nicht vom Kauf zurückzutreten. Beim Tiermarkt von Deine-Tierwelt.de habt Ihr zudem die Möglichkeit, betreffende Anzeigen zu melden. Die Anzeigen werden dann von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
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Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
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