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Chip-Pflicht für Katzen: Das müssen Halter in Bremen wissen

Ab Herbst könnte in Bremen die Kennzeichnungspflicht für Katzen in Kraft treten. Wer sein Tier dann nicht chippen lässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Ziel der Regelung ist es, entlaufene Katzen schneller zu finden und die Kastrationspflicht besser durchzusetzen.

In Bremen soll bald Schluss sein mit anonymen Streunern: Der Senat plant eine neue Chip- und Registrierungspflicht für Katzen. Sobald die Stadtbürgerschaft dem Vorschlag zustimmt, könnten Tierhalter bereits ab Herbst zum Handeln verpflichtet sein.

Für viele Katzenfreunde dürfte das eine Umstellung bedeuten, denn bisher galt in Bremen lediglich eine Kastrationspflicht für Freigänger. Doch künftig soll gelten: kein Chip, kein Freigang. Was steckt hinter der Maßnahme – und wie sollen Katzenbesitzer sich darauf einstellen?

Warum die neue Chip-Pflicht kommt

Die politischen Initiatoren des Gesetzes, Innensenator Ulrich Mäurer und Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard, sehen in der Chip-Pflicht für Bremen ein effektives Mittel, um gleich mehrere Probleme anzugehen. Zum einen könnte die bereits geltende Kastrationspflicht dadurch konsequenter durchgesetzt werden. Zum anderen ermöglicht die Identifizierbarkeit gechipter Tiere eine bessere Kontrolle, berichtet „buten un binnen“.

Zugleich hoffen die Behörden, entlaufene Tiere künftig schneller ihren Haltern zuordnen zu können. Denn viele Katzen landen aktuell als Fundtiere im Tierheim, ohne Hinweis darauf, wem sie gehören. Die Registrierung soll also nicht nur bürokratischen Zwecken dienen, sondern auch konkret Leben erleichtern und Tierleid reduzieren.

So funktioniert die Kennzeichnung

Katzenbesitzer sollen ihr Tier künftig bei einem Tierarzt chippen lassen. Die Kosten dafür belaufen sich, je nach Praxis, auf etwa 30 bis 60 Euro. Der Chip selbst ist etwa reiskorngroß und wird unter die Haut gesetzt. Danach müssen die Daten online oder telefonisch in einer zentralen Datenbank hinterlegt werden. Dabei sind Dienste wie „Tasso“ oder „Findefix“ erste Anlaufstellen.

Freigänger-Katze.
Foto: unsplash.com/Andrey Chip (Symbolfoto)

Die Registrierung ist kostenlos, aber verpflichtend. Wer sein Tier bereits gechippt und registriert hat, muss nichts unternehmen. Dennoch rät der Bremer Tierschutzverein, zu überprüfen, ob die Daten aktuell sind. Nur dann kann eine vermisste Katze auch sicher zugeordnet werden. Eine Änderung der hinterlegten Daten lässt sich bequem auf den jeweiligen Portalen vornehmen.

Was gilt aktuell – und was ändert sich?

Bisher schreibt das Bremer Tierschutzgesetz nur vor, dass freilaufende Katzen kastriert werden müssen. Wohnungskatzen sind davon theoretisch ausgenommen, doch Tierschützer empfehlen auch hier die Kastration. Schließlich könne ein unbeobachtetes Fenster reichen, damit ein Tier entwische und sich unkontrolliert vermehre.

Bremen ist mit dem Vorstoß nicht allein: In Niedersachsen ist bereits seit 2023 neben der Kastration auch die Chip-Pflicht vorgeschrieben. Hamburg zieht 2026 mit einer vergleichbaren Regelung nach. Auch in zahlreichen Gemeinden anderer Bundesländer gibt es ähnliche Vorgaben, meist auf kommunaler Ebene. Auch Schleswig Holstein plant eine Kastrationspflicht für Freigänger.

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Der Deutsche Tierschutzbund geht davon aus, dass es deutschlandweit in rund 1.900 Städten und Gemeinden eine Kastrationspflicht gibt. Das EU-Parlament beschloss kürzlich eine verpflichtende Chip-Kennzeichnung aller Katzen sowie Hunde, die in einer zentralen EU-Datenbank erfasst werden sollen.

Kennzeichnungspflicht für weniger Tierleid

Die Kennzeichnung folgt nun Schritt für Schritt. In Bremen wäre die neue Pflicht also Teil eines bundesweiten Trends, Haustierhaltung stärker zu regulieren und Verantwortung verbindlicher zu machen. Im Bremer Tierheim landen währenddessen fast täglich Katzen, die weder gechippt noch registriert sind. Das erschwert nicht nur die Rückvermittlung, sondern verursacht auch Stress für die Tiere und belastet die Einrichtungen.

Der Tierschutzverein verspricht sich durch die neue Regelung eine Entlastung der Tierheime und bessere Betreuung. Vereinsvorsitzende Brigitte Wohner-Mäurer betont, dass man sich seit Jahren für diese Maßnahme eingesetzt habe – durch Kampagnen, Appelle und eine Petition. Jetzt sei man froh, dass der Senat reagiert habe. Sie appelliert an alle Halter, Verantwortung zu zeigen, im Sinne der eigenen Tiere und aller, die im Tierschutz tätig sind.

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