HomeRatgeberBundesländer im Vergleich: Was gilt wo für Hundeführerschein, Leinenpflicht und Co.

Bundesländer im Vergleich: Was gilt wo für Hundeführerschein, Leinenpflicht und Co.

Hundeführerschein, Sachkundenachweis, Rassenliste und Leinenpflicht: Bei diesem gewaltigen Verordnungs-Dschungel verliert man als Hundehalter leicht den Überblick. Die wichtigsten Regelungen der verschiedenen Bundesländer im Überblick.

Es gilt, wie bei so vielen Themen, auch in Sachen Hundehaltung: Die Bundesländer machen ihre eigenen Regeln. So nehmen es einige Bundesländer besonders streng mit den Auflagen der Hundehaltung. Was gilt wo für Hundeführerschein, Rasselisten und Leinenpflicht?

Das hat der Versicherungsanbieter „SantéVet“ untersucht. Und unter anderem herausgefunden: Der sogenannte Hundeführerschein für ungefährliche Hunderassen ist bislang nur in Niedersachsen Pflicht. Berlin und Hamburg haben die strengsten Leinenpflichten, die umfangreichste Rassenliste gibt es hingegen in Hessen.

Hundeführerschein nur in Niedersachsen Pflicht

Seit Juli 2013 muss in Niedersachsen jeder werdende Hundebesitzer vor der Anschaffung des Tieres den Hundeführerschein vorweisen können. Dieser besteht aus einer theoretischen Sachkundeprüfung und einer praktischen Prüfung. Baden-Württemberg diskutiert die Einführung eines solchen Führerscheins. Die Preise für die Prüfung unterscheiden sich dabei von Hundeschule zu Hundeschule.

Hundetraining Wiese
Foto: unsplash.com/ Destiny Wiens

Gehorsamsprüfung oder Sachkundenachweis – das gilt für andere Bundesländer

In 15 Bundesländern gibt es keine Pflicht zum Ablegen eines Hundeführerscheins oder einer vergleichbaren Prüfung, lohnen kann er sich aber trotzdem: So lässt sich durch eine Gehorsamsprüfung in Hamburg oder einen Sachkundenachweis in Berlin die sonst generell geltende Leinenpflicht umgehen.

In München, Mannheim oder Karlsruhe können sich Halter von der Hundesteuer befreien lassen, wenn sie mit ihrem Tier die Prüfung bestehen. Bei sogenannten „gefährlichen Hunden“ besteht bundesländerübergreifend die Pflicht, eine theoretische Sachkundeprüfung zu bestehen oder eine Hundeschule zu besuchen.

Leinenpflicht in den Städten

Strenger sehen es die Länder mit der Leinenpflicht: In Berlin und Hamburg gilt diese grundsätzlich. Die Hansestadt möchte Hunde immer und überall angeleint sehen. Der einzige Weg, sich hiervon befreien zu lassen, führt über die bereits erwähnte Gehorsamsprüfung. Doch auch dann müssen Hunde an bestimmten Orten angeleint bleiben.

Welpe an der Leine
Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn

In Berlin bleiben auch ohne Sachkundenachweis einige Hundeauslaufgebiete für eine Erkundung ohne Leine offen. Hunde, die seit 2016 gehalten werden und nicht zu den gefährlichen Hunden gehören oder durch Menschen gefährdendes Verhalten aufgefallen sind, sind ebenfalls von der Pflicht befreit.

In Bremen, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen gilt an belebten Orten, wie beispielsweise in Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden oder auch großen Menschenansammlungen eine grundsätzliche Leinenpflicht.

Leinenpflicht in der Natur

Doch auch in der wilden Natur herrschen oftmals strengere Regeln: So gilt in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eine generelle Leinenpflicht im Wald. Andere Bundesländer setzen auf eine saisonale Begrenzung der Leinenpflicht in der Natur.

In Bremen, Sachsen-Anhalt, im Saarland und Niedersachsen gilt eine Leinenpflicht in der sogenannten „freien Landschaft” während der Brut- und Setzzeit zwischen März beziehungsweise April und Juli. In Nordrhein-Westfalen (zumindest auf Waldwegen) und Hessen ist es erlaubt, den Hund im Wald ganzjährig von der Leine zu lassen.

Leinenpflicht Wald
Foto: pixabay.com/ pasja1000

In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten zurzeit keine landesweiten Regelungen zur Leinenpflicht. Vielmehr überlassen es diese Bundesländer der lokalen Gesetzgebung von Kommunen, Gemeinden und Städten, eigene Regelungen zu erlassen.

Strenge Regeln für gefährliche Hunde

In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und in Thüringen definieren sich Hunde nur über ihr Verhalten als gefährlich. In den restlichen 13 Ländern gibt es sogenannte „Rasselisten“, die Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander auflisten, die pauschal als gefährlich gelten. Interessierte Halter dieser Rassen müssen eine Erlaubnis für die Haltung einholen, die an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt ist.

American Staffordshire Terrier.
Foto: unsplash.com/David Vazquez (Symbolfoto)

Außerdem gilt für solche Hunde in fast jedem Bundesland überall eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. In NRW gilt die Leinenpflicht auch für Hunde ab einer bestimmten Größe. Lediglich Bayern überlässt Bestimmungen hierzu der lokalen Gesetzgebung. In den Bundesländern Berlin, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Nordrhein-Westfalen gilt die Maulkorbpflicht erst ab einem bestimmten Alter des gefährlichen Hundes.

Am umfangreichsten ist die Liste in Hessen mit elf Rassen. Die kürzeste Liste haben mit drei Einträgen die Bundesländer Berlin, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland. Übrigens: Die Hunderassen American Staffordshire Terrier und Pitbull Terrier finden sich auf jeder „Rasseliste“.

David Sliva, Country Manager Germany von „SantéVet“, kommentiert: „Hundehalter müssen sich stets bestens informieren, um Bußgelder zu vermeiden.“ Er wünsche sich einheitliche Regelungen.

Neueste Artikel

Süßes Video: Corgi trifft beste Freundin nach einem Jahr wieder

Es sind diese Momente, die zeigen, wie stark Freundschaft unter Tieren sein kann: Ein Video aus den USA sorgt...

Ähnliche Artikel