Ein Fall schwerer Tiermisshandlung sorgt in Berlin für Empörung: Ein 40-jähriger Mann hat einen Hund nicht nur brutal geschlagen und getreten, sondern den Vorfall auch gefilmt. Die Aufnahmen, die Anfang 2023 in sozialen Medien kursierten, zeigen ein völlig verängstigtes Tier in einer Berliner Wohnung.
Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Der Mann hatte die Tat gestanden und zeigte sich vor Gericht reumütig. Seine Erklärung: persönliche Probleme, eine zerbrochene Beziehung und übermäßiger Alkoholkonsum.
Mann quält Hund: Tritte, Schläge und ein Handyvideo
Laut Anklage kam es zwischen Juli 2022 und Januar 2023 in einer Wohnung in Berlin-Neukölln zu zwei dokumentierten Fällen von Tierquälerei. Der etwa einjährige American Bully sei zunächst mit voller Wucht gegen Kopf und Kehle getreten worden, während er geduckt und ängstlich an der Wand saß. In einem weiteren Fall habe der Angeklagte das Tier im Badezimmer mit einem Gürtel verprügelt – aus nicht nachvollziehbaren Gründen, berichtet „n-tv“.
Besonders verstörend: Ein Teil der Gewalttaten wurde von dem Täter selbst mit dem Handy gefilmt. Die Videoaufnahmen zeigen einen stark verängstigten Hund mit sichtbaren Verletzungen im Gesicht. Das Tier kauert in einem Clip in einer Ecke eines weiß gefliesten Raumes, während die Gewalt kommentarlos dokumentiert wird. Anfang 2023 tauchte das Video im Netz auf und verbreitete sich rasch über verschiedene Plattformen.
Gerichtsurteil: Geldstrafe statt Haft – Täter zeigt Reue
Im Gerichtssaal räumte der 40-Jährige die Vorwürfe vollständig ein. Er habe sich in einer emotional instabilen Phase befunden und sei mit der Betreuung des Hundes überfordert gewesen. Nach dem Scheitern seiner Beziehung sei der Hund für einen Monat bei ihm gewesen, als dessen eigentliche Halterin verreist war.

In dieser Zeit habe er stark unter Alkoholeinfluss gestanden, was die Situation zusätzlich verschärft habe. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen à 10 Euro – insgesamt 1.200 Euro. Der Mann erklärte, das Urteil zu akzeptieren und keine Rechtsmittel einzulegen. Dass er seine Taten bereue, betonte er vor Gericht. Es sei feige und falsch gewesen, sich an einem wehrlosen Tier zu vergreifen. Eine Bewährungsstrafe oder Haft wurde in diesem Verfahren nicht verhängt.



