Sich von seinem Hund trennen zu müssen ist keine einfache Entscheidung. Der Verkauf über das Internet birgt viele Gefahren für die betroffenen Halter und deren Hunde. Damit dieser schwierige Weg nicht alleine bestritten werden muss und als sicherere Alternative zu Privatvermittlungen haben wir unser Projekt "Heimat für Pfoten" ins Leben gerufen.
Grundsätzlich können wir dabei auf zwei verschiedene Arten unterstützen. Handelt es sich um eine Notfall-Abgabe, kann ein Hund auf einer unserer Pflegestellen aufgenommen werden. Auf einer Pflegestelle lebt der Hund mit im Haus und eingebunden in den Alltag der Familie, wie der eigene Vierbeiner, bis er in sein neues Für-Immer-Zuhause vermittelt wird. Da viele unserer Pflegestellen hauptberuflich Hundetrainerinnen sind, kann hier passenderweise auch noch an dem ein oder anderem Thema gearbeitet werden.
Sollte die Abgabe nicht eilen, kann ein Hund so lange in der aktuellen Familie bleiben, bis wir gemeinsam ein neues Zuhause gefunden haben. Manche Halter bevorzugen diese Variante, um mitzuentscheiden, wohin ihr Hund ziehen soll und um die zukünftigen Adoptanten persönlich kennenzulernen. Uns ist hier eine Zusammenarbeit sehr wichtig, weil die eigene Familie ihren Hund immer am besten kennt und beurteilen kann, was er braucht. Gleichzeitig können wir als Verein so vor den Risiken, die eine private Vermittlung mit sich bringen würde, schützen.
Mehr über die Risiken einer privaten Vermittlung über das Internet könnt ihr hier erfahren:
https://heimat-fuer-pfoten.de/risiken-privatvermittlung/
Die Kosten für unsere Hilfe sind abhängig davon, welche Form der Unterstützung gewünscht ist. Grundsätzlich ist auch eine kostenlose Aufnahme möglich.
Möchtet ihr unsere Hilfe bei der Abgabe eures Hundes in Anspruch nehmen, findet ihr hier weitere Informationen zum Ablauf und ein Formular, über das ihr euren Hund anmelden könnt:
https://heimat-fuer-pfoten.de/abgabe/
Heimat für Pfoten - ein Projekt für Inlandstierschutz des gemeinnützigen Tierschutzvereins Lichtblick für Pfoten in Not e.V. mit Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz