23701 Eutin

Die Würde der Katze ist antastbar

Keine Preisangabe
  • Geprüfte Identität
* ESSAY *

Ist die Würde der Katze antastbar ?

Die Würde eines Lebewesens, egal ob Mensch oder Tier, ist nicht von gesellschaftlichen Empfindungsnormen, religiösen oder politischen Weltanschauungen oder Rechtsetzungsnormen abhängig. Die Würde ist Selbstzweck eines jeden Einzelnen und nicht von der Betrachtungsebene eines Anderen abhängig.

Was wir für Mitgeschöpfe der gleichen Art, wie wir selber es sind, also für andere Menschen, als würdelos annehmen, orientiert sich an unserem eigenen Empfinden und Anspruch an die Wahrung unserer eigenen Würde (Betrachtung von innen, Identifikation, Mitgefühl). Wir übertragen unsere eigenen Empfindungen und Ansprüche als Bewertungsmaxime auf andere Menschen, was sich in Grundrechten und Menschenrechtskonventionen niederschlägt, auf die alle Menschen gleichermaßen Anspruch erheben können.

Für andere, artfremde Lebewesen unterliegt unsere Bewertung von deren Ansprüchen an ein Leben in Würde aber in aller Regel einer Betrachtung und Einschätzung von außen. Die Befassung mit der Würde eines Tieres setzt voraus, dass man dem Tier eine solche überhaupt zuerkennt.

Das führt dazu, dass Menschen ihr Handeln anderen Lebewesen gegenüber danach ausrichten, welche Individualwürde sie diesen Mitgeschöpfen nach eigenen subjektiven Bewertungen von außen zugestehen. Sympathien, eigene Interessen, Wünsche, Ansprüche, Begehrlichkeiten und Kenntnisse spielen hierbei eine ebenso entscheidende Rolle wie die eigene Fähigkeit zur Empathie.

Das führt bewusst oder unbewusst zu einer individuell vom jeweiligen Betrachterstandpunkt abhängigen Klassifikation in Tiere, die einer besonderen Beachtung ihrer eigenen Ansprüche durch den Menschen würdig zu sein scheinen und solche, denen kein Recht auf Wahrung ihrer Würde zugestanden wird bzw. deren Würde zu verletzen oder zu missachten von Menschen in Kauf genommen wird (z.B. häufig Ratten, Mäuse, Zecken, Flöhe, Schnecken, Krähen, eigens für den Verzehr von Fleisch, Eiern, Milchprodukten gehaltene Nutztiere, Haus- und "Streicheltiere" zur eigenen Erbauung oder Unterhaltung, Sportpferde, Fische, Versuchstiere).

Der seit Jahren von den Landestierschutzbeauftragten propagierte Begriff "Katzenkastrationsaktion", vergleichbar einer Gratisaktion für Gartenkompost der Müllzweckverbände oder den Angebotspreisaktionen eines Discounters, ist allein schon ein würdeloser Affront gegenüber Lebewesen im Allgemeinen und gegenüber klugen und stolzen, intakten Katzen im Speziellen.

Aufrufe, Katzen unter großem Stress im "Aktionszeitraum" einzufangen, umdeklarierte Besitzerkatzen inklusive, um sie von Tierärzten unabhängig von Alter und Hormonstatus, gesundheitlichen Folgen, sozialer Stellung in der Gruppe und Genetik von jetzt auf gleich in den Zustand der Menopause zu versetzen, der gewohnten Freiheit oder sogar ihren menschlichen Bezugspersonen zu entziehen und schlimmstenfalls zur Vermittlung ins Tierheim zu sperren, ist ein Akt der Missachtung der Würde von Lebewesen. Von den hiermit regelmäßig in Verbindungen stehenden Straftatbeständen einmal ganz abgesehen.

Der Umgang mit intakten Katzen eröffnet einen gänzlich anderen Zugang zu Katzen als der Umgang mit Kastraten. Zwischen intakten Katzen und (Früh-)Kastraten liegen in jeder Beziehung Welten.

Je besser Wissen, Kenntnisse und Erkenntnisse über die Biologie und das Verhalten einer Tierspezies sind, umso eher befähigt dies eine Person, die Welt aus der Perspektive des Tieres zu betrachten und im übertragenen Sinne "in den Schuhen des anderen zu gehen", d.h. nachempfinden zu können, was für dieses Tier würdelos erscheint. Dies ermöglicht eine Verhaltensanpassung des eigenen Handelns dem Tier gegenüber. Achtsamkeit und Wahrung der Würde bei Handlungen mit oder gegen ein Tier entspringen vor allem der Identifikation mit diesem und haben nichts mit Mitleid gemein. Viele Menschen, die Tiere zu schützen bestrebt sind, beurteilen die Maßstäbe von Lebensqualität und Würde nicht aus der Perspektive des Tieres, sondern reflektieren ihre eigenen Ansprüche auf dieses.

Dem Tier kann das nicht gerecht werden. Intakte, relativ ursprünglich gebliebene Katzen sind hoch intelligente, sozial veranlagte Tiere mit sehr wachen Sinnen und komplexen Wahrnehmungsfähigkeiten, die als Mittler zwischen Wildkatze und verzahmter Liebhabertier-Rassekatze ("Kuschelmonster") ihre Eigenständigkeit bewahrt haben und sich der Domestikation und Abhängigkeit vom Menschen immer wieder zu entziehen wissen - wenn man sie lässt. Das macht sie nicht zu "verwilderten" Tieren, aber es macht sie zu Tieren, die noch ganz Tier sind und ihre Lebensberechtigung nicht (nur) zur Erbauung oder zum Nutzen eines Menschen haben. An diesem Tiersein durch enge Tier-Mensch-Bindung-teilhaben zu dürfen, statt anders herum, das Tier zum Teilhaben am eigenen zivilisierten, kultivierten Wohnungsleben (operativ) zu zwingen, eröffnet einen ganz anderen Zugang zu Katzen und hilft, die Welt mit ihren Augen wahrzunehmen.

Und genau hier liegt der Unterschied zwischen den Rechten, die Tieren von Menschen eingeräumt werden, wie sie sich im Tierschutzgesetz widerspiegeln, und den sich aus höher geltendem Recht ergebenden Ansprüchen der Tiere selber auf Entfaltung dessen, was sie als Kreatur und Mitgeschöpf ihrem Wesen nach sind.

Eine Verantwortung für Tiere besteht nicht nur im Zusammenhang mit der Erfüllung formal festgelegter Haltungs- und Tötungsauflagen, sondern die übergeordnete Verantwortung eines Staatszieles Tierschutz, wie sie sich aus Art. 20a GG ableitet, ergibt sich aus dem Anspruch aller Tiere auf Achtung und Wahrung ihrer Würde und Belassen ihres Wesens und ihrer Integrität unabhängig von menschlichen Vorstellungen und Nutzungsansprüchen, unabhängig von Ansprüchen, die Menschen Tieren gemäß gesetzlicher Reglementierungen und Normen zugestehen und unabhängig von wirtschaftlichen Vor- oder Nachteilen einzelner Menschen, Interessengruppen oder der Allgemeinheit.

Der "vernünftige Grund", einem Tier gem. § 1 Satz 2 TierSchG ausnahmsweise oder regelmäßig Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen zu dürfen, beinhaltet einen Abwägungsprozess eigener Interessen und der Interessen der betroffenen Tiere. Für die betroffenen Tiere selber ist das Leid dasselbe, egal, ob es ihnen aus vermeintlich vernünftigem Grund zugefügt wird oder nicht.

Im Tierschutzgesetz geht es um das Leben, Leiden und Sterben von Tieren. Art. 20a GG implementiert aber in Entsprechung zu Art. 2 und 3 GG letztlich vor allem auch die Beachtung und Wahrung der Würde von Tieren bzw. einer Tierart und deren eigener Wesenheit und Eigenart als Ganzes, und diese ist nicht mit dem Alter, welches ein Tier erreicht oder erreichen kann korreliert, sondern damit, ob dem Tier als Wesen und Spezies auf unserer Erde ein Leben ermöglicht wird, in dem es Achtung und Respekt gegenüber seinen eigenen Lebensansprüchen und seiner eigenen Lebensart als Mitgeschöpf des Menschen durch den Menschen erfährt.

Das seit 2002 in Art. 20a GG grundgesetzlich verankerte Staatsziel Tierschutz hat den Schutz der Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Ordnung durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung zum Inhalt.

So, wie die verfassungsmäßigen Grundrechte sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen schützen, geht Art. 20a GG ebenfalls über die reine Bewahrung der körperlichen Lebendigkeit des Individuums hinaus. Der Tod nimmt einem Tier nicht die Würde, das Leben tut es manchmal viel mehr.

Art. 20a GG wird jedoch in Bezug auf den Schutz von Katzen als Tieren und Lebewesen geradezu regelmäßig zu untergraben versucht, wenn auch auf weitaus subtilere Weise als Katzen im Mittelalter der Kampf angesagt wurde.

Eine Wahrung der Würde von Tieren kann durch eine Betrachtung und Bewertung von außen unter Abwägung mit den eigenen Ansprüchen, Wünschen, persönlichen oder wirtschaftlichen Zielen nicht sichergestellt werden.

Die Wahrung der Würde von Tieren erfordert zunächst einmal, von der Position des Außenstehenden in die Position der Identifikation mit dem Mitgeschöpf Tier zu wechseln, also, sich in das Tier, im konkreten Fall in die Katze, hinein zu versetzen. Dies wiederum setzt nicht nur ein Sich-hinein-versetzen-Wollen, sondern vor allem ein Sich-hinein-versetzen-Können voraus, also eine entsprechende Befähigung und das Vorliegen der hierfür erforderlichen Voraussetzungen und Sachkunde.

Ein zur wirtschaftlicheren Eierproduktion nach dem Schlüpfen getötetes männliches Küken ruft Tierschützer auf den Plan wegen Verstößen gegen das Tötungsverbot "ohne vernünftigen Grund". Nach dem BVerwG-Urteil vom 13.06.2019 regte sich öffentliche Empörung vor allem von Tierschutzseite.
Dass wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen sei für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG).

Aber wie würde das Leben, das diesen Hahnenküken im Falle einer Tötungsunterlassung bevorstünde, aussehen? Wäre es ein Leben in Würde? Wie sähe die Alternative zur frühzeitigen Tötung kurz nach dem Schlüpfen für diese männlichen Küken aus, wenn sie doch für die Mast geeignet wären? Könnte das TierSchG diesen männlichen Küken ein Leben in Würde garantieren?

Was dürfte für ein männliches Küken wohl der erstrebenswertere Lebensweg in Bezug auf die Wahrung seiner Würde, seiner Wesenseigenheit und körperlichen Entfaltung sein? - Gleich nach dem Schlüpfen getötet zu werden oder als Masthähnchen in der Enge einer konventionellen Hähnchenmastanlage innerhalb von "günstigstenfalls" 33 Tagen mit Pellets und Antibiotikagaben auf Schlachtgewicht gepumpt zu werden, um auf den Tellern derselben Menschen zu landen, die die Kükentötung zuvor angeklagt haben?

Mit der idyllischen Vorstellung eines auf dem Misthaufen inmitten seiner Hühnerschar krähenden Hahnes hat dies wohl wenig zu tun.

Ein würdevolles Leben muss kein langes Leben sein. Aber ein langes Leben ohne Würde ist kaum lebenswerter als ein kurzes erfülltes Leben.

Es liegt in der Natur der Sache, dass Menschen ihren Umgang mit Tieren danach bewerten, wie lang das Leben ist, dass sie Tieren ermöglichen oder zubilligen, egal ob Hund, Katze, Stallhase, männliches Hühnerküken, Masthähnchen, Legehenne, Stopfgans, Ferkel, Zootier, Wildschwein oder Waschbär.

Wie in der Stellungnahme des BMT (Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.) zum Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 in Bezug auf den Waschbär zu lesen ist (01.02.2017), sollten

"... unter Beseitigung grundsätzlich zunächst non-letale Maßnahmen verstanden werden. Eine Tötung ist als "ultima ratio" aufzufassen und nur dann ethisch vertretbar, wenn die non-letalen Maßnahmen versagen und eine Tötung tatsächlich auch als effektives Mittel zur Minderung der Gefahr beurteilt werden kann."

Diese Ausführungen befremden, denn sie geben jenen Recht, die Tiere um des eigenen Nutzens oder Erbauens oder der eigenen Gewissensberuhigung willen so lange wie möglich am Leben zu lassen bestrebt sind, egal, ob das Leben des jeweiligen Tieres selber in der ihm zuerkannten Weise (noch) seinem Wesen und seiner (Eigen-)Art entspricht.

Befriedigen tut ein Am-Leben-lassen zumeist das eigene Gewissen, da, wo wir auf unser eigenes Leben reflektiert, in einer vergleichbaren Situation das Leben als nicht mehr lebenswert ansehen würden.

Lebenslange Gefängnisverwahrung unter unwürdigen Bedingungen und / oder frühe Kastration im Jugendalter dürften für Menschen Daseinsformen sein, bei denen sich die Überlegung aufdrängt, ob der Tod nicht die bessere Wahl wäre. Das "gute Gewissen" Tieren gegenüber heißt dagegen:

Auf jeden Fall am Leben erhalten, egal in welcher Haltungsform ein Tier existiert, es muss kein erfülltes, kein seinem Wesen und seinem Potential entsprechendes Leben leben, es kann froh sein, wenn es da ist, wenn es existiert und am Leben gelassen wird. Der Mensch ist gütig.

Frei lebende Katzen verdienen keinen Vergleich mit Pennern oder Obdachlosen. Sterben Füchse, Mäuse oder Kaninchen wegen Überpopulationen und Nahrungsmangel, wird das als biologisch normal angesehen. Wo Katzen an Krankheit sterben, verunfallen oder weil sie zum Mäusefangen untauglich sind, da entsteht an anderer Stelle neues Leben und trägt den Funken weiter.
Der stumpfe Blick einer zum Einzelgängertum verbannten Frühkastratin, die von zuckerhaltigem Sheba-Festtagsmenü ernährt, 15 Jahre lang fettleibig auf ihrem Nobel-Kratzbaum in der Wohnung dahinvegetiert oder der panische Blick einer eingefangenen Katze hinter Käfiggittern sind weitaus tragischer als das Bild einer mageren (schlanken!) Freigängerkatze im Regen.

Vielen Katzen, die einzeln oder auch zu zweit in Wohnungen auf die Rückkehr ihrer "Dosenöffner" warten, wurde die Würde genommen, ohne dass dies ihren Haltern überhaupt bewusst zu sein scheint. Solche Katzen schauen dann aus ihren Fenstern hinunter auf "Straßenkatzen" bzw. Feld-Wald- und Wiesenkatzen, die sich ihre Freiheit, ihren Stolz und ihre Selbstherrschaft bewahrt haben, ohne jegliche Chance, es ihnen jemals gleichtun zu dürfen. Wer würde dafür nicht auch Wind und Wetter, Risiken und zeitweiligen Hunger in Kauf nehmen, um wenigstens ein kurzes, freies, selbstbestimmtes Leben leben zu dürfen und diesen Lebensfunken dann nach dem mehr oder weniger frühen oder auch späteren Tod in seinen Nachkommen fortleben zu lassen ...?

Zum "verhaltensgerechten Unterbringen" eines Tieres gem. § 2 TierSchG gehören nicht nur Ernährung und Bewegungsmöglichkeiten eines einzelnen Tieres, sondern alle seine Bedürfnisse, also auch sein Bedürfnis nach Empfindungen und sozialem Austausch mit der eigenen Art, wie sie gerade bei hoch entwickelten Tieren wie (intakte) Katzen es sind, intensiv ausgeprägt sind.

Zu diesen Empfindungen gehören Mütterlichkeitsgefühle, Fürsorge, Empathie zu Artgenossen, Entdeckerdrang, Teilhabe nicht nur am eigenen Leben, sondern auch am Leben des anderen derselben Art, die eigene Wahrnehmung, nicht nur zu existieren, sondern auch, zu sein, da zu sein und sein zu wollen, woraus sich das Wort Dasein ableitet. Wem das selber Dasein durch erzwungene Reduzierung auf die stoffliche Versorgung mit Nahrung und das Abreagieren von muskulären Bewegungsstaus egal wird, der stumpft ab. Das gilt für Menschen und Tiere gleichermaßen. Wer sich im eigenen Körper nicht wohl fühlt, sich mit diesem nicht identifizieren kann oder mit diesem nicht in Einklang steht, der stopft zwar Nahrung oder Futter in sich hinein (Frustfuttern bei etlichen kastrierten Katzen und Katern) und existiert, lebt aber nicht, so wie es seinem Wesen eigentlich gerecht wäre und verfassungsgemäß zustünde (Art. 20a GG). Viele Katzen leben nur, weil ihre Menschen möchten, dass sie leben, aber es wird ihnen nicht zugestanden, um ihrer selbst willen zu leben und zu sein.

Katzen sind anders, anders als viele Säugetiere. Aber dies ist den meisten Menschen nicht bewusst oder bekannt.
Tiefe Empfindungen und ein Anspruch diese er-leben zu dürfen, werden Katzen nicht zugestanden. Paart sich eine Katze mit einem auserwählten Kater, bekommt Junge, zieht sie fürsorglich und liebevoll groß, bereitet sie auf das Leben vor, tobt mit ihnen herum, bringt ihren Katzenkindern bei, was sie selber an Fähigkeiten hat oder verteidigt sie mit Löwenmut vor Gefahren, so heißt es vonseiten berufener Katzenschützer, die Katze "produziere Nachwuchs", sie müsse eine Paarung mit einem Kater "ertragen", sich mit Jungenaufzucht "quälen", man solle sie endlich kastrieren, dann wäre "Ruhe in der Kiste" (Zitat "Katzenmutti" 2019).

Wie acht- und würdelos ausgerechnet Tier- und Katzenschutzakteure selber häufig über Katzen reden, scheint niemandem aufzufallen.

Dabei gehören gerade intakte Haus- und Hofkatzen zu den sozialsten Säugetieren überhaupt, deren Gruppenstrukturen in liebevollen Familienverbänden denjenigen von Löwen durchaus vergleichbar sind.

Dass eine weibliche Katze ihren Eisprung nur bekommen kann, wenn sie mindestens 1-2 Orgasmen hatte, die nicht zwingend mit einem vollzogenen Bedeckungsakt einhergehen müssen, weist schon darauf hin, dass Katzen anders sind als viele andere Säugetiere, insbesondere uns vertraute Heim- und Nutztiere.

Wird einer weiblichen Katze durch katerlose Wohnungsverwahrung oder Ausmerzung aller intakter Kater im Umfeld ("Zwangskastration") der Eisprung verunmöglicht, so wird sie ernsthaft krank und kann den Folgen dieser Erkrankung bei dauerhaftem "Liebesentzug" sogar erliegen. Das heißt, zur Gesunderhaltung intakter Katzen gehört ein tiefes Empfinden dazu, denn erst das löst den Eisprung aus - und zwar ausdrücklich nicht rein "mechanisch" (Paarungsakt), sondern es kann durch Stimulation in Anwesenheit eines intakten oder sterilisierten Katers auch ohne Bedeckung und Befruchtung ausgelöst werden. Es entspricht ihrer Art und Eigen-Art und ist somit Teil des spezifischen art- und wesensgerechten Verhaltens einer intakten Katze.

Auch ohne eigene Junge zu haben, kann eine solcherart durch "Liebe" stimulierte Katze einige Wochen später Mütterlichkeitshormone freisetzen, laktieren, sich an der Aufzucht von Jungen in der Gruppe beteiligen, tiefe Empathie und Fürsorge leben und er-leben. Intakte weibliche Säugetiere sind die sozialen Seelen ihrer Gruppen, seien es Menschen oder Tiere.

Ein Lebewesen erst ausreifen zu lassen, seinen Körper, das Skelett, die Harnwege, das Hormonsystem, Fell, Gehirn und vor allem die Empfindungsfähigkeit und -tiefe, ist eine so elementare Voraussetzung einer art- und verhaltensgerechten Haltung, dass es unter tierschutzrechtlichen Aspekten eigentlich gar keiner speziellen Erwähnung bedürfen sollte.

Doch damit genau all dies über Katzen niemand erfährt, die Öffentlichkeit die Katzenelends-Kampagnen "schluckt", Katzenkastrationen und nicht tierschutzgesetzkonforme Frühkastrationen (ab der 18. Lebenswoche oder gar noch früher) als Teil einer artgerechten Haltung oder gar als Ausdruck zur Wahrung des Staatsziels Tierschutz "verkauft" werden können, wurden elementarste Eigenarten von Katzen aus der gesamten medialen und textlichen Außenkommunikation vonseiten der Bündnispartner überregional eliminiert.

Hierdurch wird versucht, wesentliche Grundbedürfnisse von Katzen zu verschweigen, sie gänzlich einzuschränken oder sogar total unmöglich zu machen. Einer Katze / einem Kater bzw. einem Tier generell nicht einmal mehr zuzugestehen, erwachsen zu werden, heißt, die Katze (operativ) an eine ungeeignete Haltungsform anzupassen, statt dass die Haltungsform der Katze angepasst würde, wie es ja für die Nutztierhaltung gern öffentlichkeitswirksam kritisiert wird.

Katzen versuchen, sich diesen Lebensanspruch auf ein würdevolles Leben als erwachsenes, ausgereiftes Tier zu erzwingen, indem sie quasi ihre körperliche und psychisch-soziale Reifung nicht eher vollständig abschließen, bevor sie nicht wenigstens einmal den Zyklus aus tiefem Empfinden von Paarung oder paarungsgleicher Stimulation (Orgasmusauslösung), Schwangerschaft oder Scheinschwangerschaften und Jungenaufzucht oder Freisetzung von Mütterlichkeitshormonen durchlebt haben.

Frühkastration von Katzen und Katern heißt, sie nicht art- und verhaltensgerecht unterzubringen und ihren Bedürfnissen entsprechend zu pflegen, sondern ihnen zu verunmöglichen, ihre arteigene und arttypische Entwicklung zum erwachsenen Tier überhaupt erst abzuschließen.

(Prä-)pubertäre Kastrationen verändern das gesamte Leben und die Lebenswahrnehmung, Sozialstellung, Sozialkompetenz und Gesundheit einer Katze. Und das nach der (vor allem bei weiblichen Katzen) eben nicht immer unkomplizierten OP bis zu ihrem Lebensende.

So etwas wird Nutztieren für den menschlichen Verzehr regelmäßig zugemutet. Deren Leben ist dann mit dem Zeitpunkt der Schlachtung auch ohnehin vorbei. Katzen und Kater sollen aber in dem Zustand und in der unvollständigen Ausprägung, die Menschen ihnen durch (prä-)pubertäre Kastration zuerkennen, 15-20 Jahre alt werden, damit der Mensch sich lange an ihnen erfreuen kann ...

Was man solchen Freigänger-Katzen und -Katern, die zudem regelmäßig nicht besitzerlos sind, durch juvenile und präpubertäre Kastration fast zwei Monate vor dem frühesten tatsächlichen Eintritt in die Geschlechtsreife fürs Leben antut, ist nicht wieder gutzumachen und lässt sich mit dem Wort Tierschutz nicht in Einklang bringen. Kein vermeintliches, vielfach nur öffentlichkeitswirksam proklamiertes Elend vermeintlich "obdachloser Streunerkatzen", wie auch immer die Akteure diesen Begriff für sich definieren, vermag zu rechtfertigen, diesen Tieren mit tierärztlicher Unterstützung ein noch größeres Elend anzutun:

Im Babyfell, mit infantilen Harnwegen, unausgeglichenem Knochen- und Skelettwachstum, unvollständig ausgebildetem Gehirn und Sozialzentrum, fehlender pubertärer Hormoneinregelung und einem nicht geschlechtsspezifischen Körpergeruch werden diese bedauernswerten Katzenkreaturen nach der frühen Kastration in ein Leben entlassen, in dem sie wohl existieren, aber kein lebenswertes Katzenleben vor sich haben.

Der von Tierschutzvereinigungen selber vielfach kritisierte Schenkelbrand eines Fohlens oder die betäubungslose Ferkelkastration sind bezüglich ihrer lebenslangen Auswirkungen für das betroffene Tier demgegenüber geradezu ein "Witz". Wer präpubertäre Kastrationen an eingefangenen Freigänger-Jungkatzen fordert, zulässt oder vornimmt, sollte sich nicht über einen Bauern erheben, der bei seiner intakten Hofkatze eine Wurfreduktion vornimmt, um den Katzenkindern das Schicksal einer präpubertären Kastration durch wohlmeinende Tierschutzakteure zu ersparen.

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Als Rechtfertigung für Kastrationsvorgaben wird im Merkblatt Nr. 120 der TVT e.V. ein vermeintlich bestehender "gesellschaftlicher Konsens" genannt, Katzen-Kastrationen "möglichst flächendeckend und bei allen Haltungsformen durchzuführen. Eine Ausnahme bilden die Rassekatzenzuchten."

Sind mit "alle Haltungsformen" gemäß tierärztlicher Empfehlung der TVT auch reine Wohnungshaltungen gemeint?

Mit welcher Begründung sollen Rassekatzenzuchten eine Ausnahme bilden?

Die Bevorzugung einzelner Rassen bei der Abwägung, ob die Amputation von Körperteilen und Organen entgegen dem Verbot des § 6 Abs. 1 Satz 1 TierSchG bei Katzen und Katern (frühzeitig) anzuraten ist, ist eine unzulässige Diskriminierung, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt.

Die Fortpflanzung auf rassereine Individuen zu beschränken, erinnert zudem an Geschehnisse in der menschlichen nicht allzu fernen Geschichte des vorigen Jahrhunderts ...

Auf welche Gesellschaftsgruppen geht dieser Konsens zurück? Ist die körperliche Integrität von Lebewesen, hier von Katzen, vom gesellschaftlichen Konsens abhängig, statt von vernünftigen Gründen? Ist gesellschaftlicher Konsens ein vernünftiger Grund?

Gesellschaftlicher Konsens kann durch über Jahre betriebene Öffentlichkeitskampagnen und minutiös abgestimmte Außenkommunikation von Bündnispartnern in unserer Gesellschaft problemlos erreicht werden, das war vor 80 Jahren so, und das ist heute immer noch so.

Es besteht vermutlich ebenso gesellschaftlicher Konsens darüber, Hühnern nicht die Schnäbel zu kürzen, Milchkühe nicht zu enthornen, Bullenkälber nicht zu töten, Sauen nicht in zu enger Kastenhaltung ohne Raum für ihre Gliedmaßen unterzubringen, Ferkel nicht ohne Betäubung zu kastrieren und fleischliefernde Nutztiere nicht in Massentierhaltungsbeständen zu halten. Getan wird es aber trotzdem. Heißt, der vermeintliche Konsens der Gesellschaft bzw. einer hierzu herangezogenen Gesellschaftsgruppe ("Bündnispartner") ersetzt weder Rechtsnormen zu Haltungsvorschriften noch die Anforderungen an antizipierte Sachverständigengutachten, die diesen zugrunde zu legen sind.

Wie vielen Angehörigen dieser Gesellschaft sind die Risiken und Folgen (prä-)pubertärer Kastrationen bei Säugetieren wohl bekannt oder bewusst?

Wie vielen Angehörigen dieser Gesellschaft ist die anspruchsvolle Sexualbiologie weiblicher Katzen wohl bekannt?

Nicht Sachkunde und Befassung mit der Biologie von Katzen, ihrem Wesen, ihrer Entwicklungs-, Sexual- und Fortpflanzungsbiologie, den physiologischen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Frühkastrationen sowie der Nützlichkeit professioneller Bauernhofkatzen geben heute den Auslöser für tierärztliche Empfehlungen zum Thema Kastration, sondern "gesellschaftlicher Konsens"? Damit wären wir bei den zahlreichen privaten Vereinen und Gruppierungen, denen jeder Hausfrau ohne jegliche biologisch-zoologische Sachkunde beizutreten freigestellt ist.

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Eine "Katzenverordnung" ist kein politisches Werkzeug für "Katzengegner", damit diese Tiere wegen persönlicher Antipathie aus der Landschaft verschwinden. Ein verpflichtend verordnetes Amputieren bzw. eine (überwiegend) präpubertäre und somit folgenschwere Entnahme von Organen und Geweben bei allen Freigängerkatzen stellt hohe fachliche Anforderungen an die Begründetheit und den unbedingt erforderlichen "vernünftigen Grund".

Zweifelhaft ist, warum eine Nachwuchsreduktion und -selektion zur Erhaltung der Gesundheit und Nachwuchsfähigkeit von Mutterkatzen auf Bauernhöfen seit alters her geächtet, laut § 17 Satz 1 Nr. 1 TierSchG als Tötung vermeintlich ohne "vernünftigen Grund" unter Strafe gestellt und mit extern erzwungener Kastration der Hofkatzenfamilien "bestraft" wird, obwohl diese Tötungen bei sehr jungen Katzen mit zwar leidensfähigem Schmerzempfinden, aber noch wenig ausgebildetem Schmerzbewusstsein verbunden ist, eine erwachsene Katze mit ausgeprägtem Schmerzbewusstsein, Persönlichkeitsherausbildung und meist starker wechselseitiger Bindung zu ihrem Menschen (Halter) aber allein deshalb ohne Gesetzesverstoß von einer dritten Person getötet werden darf, weil sie sich von ihrem Geburtsort bei ihren Aktivitäten so weit entfernt hat, dass sie nun dem Jagdrecht bzw. dem Jagdschutz unterliegt.

Im Ergebnis erfolgt im letzten Fall eine weidmännische Tötung derselben Katze aus einem nur abstrakten, nicht aber tatsächlich "vernünftigen Grund" für die betroffene Katze selber und für den ausführenden Schützen. Ausgeführt von jemandem, der den Wert und die Eigenart dieser individuellen Katze nicht kannte und nicht in die Lage versetzt war, anhand objektiver Kriterien über ihre Tötungswürdigkeit abwägend entscheiden zu können.

Die getötete Katze bleibt "irgendeine Katze". Sie verschwindet aus der dem Menschen zugetanen Individualität in die Anonymität einer pauschalen Tötung, die sich allein als Bestrafung aus der Art und dem Aufenthaltsort der Katze und der Lage des Wohnsitzes ihres Halters ergab und einer menschlichen willkürlichen Normensetzung folgend zur Rechtfertigung eines "vernünftigen Grundes" diente (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 3 NJagdG in Verb. mit § 23 BJagdG).

Gleiches gilt für die Tötungen eingefangener intakter Katzen durch Euthanasie, wie sie im TVT-Merkblatt Nr. 40 als Option benannt wird (Resolution zum Problem der frei lebenden Hauskatzen, 1994):

"Bei Tieren, die nicht in ihre gewohnte Umgebung zurückgebracht werden können und für die auch trotz intensiver Suche und Auslotung aller Möglichkeiten kein anderer geeigneter Ort gefunden werden kann, ist das Einschläfern der Kasernierung vorzuziehen, die wir grundsätzlich ablehnen."

Gänzlich anders stellt sich die Situation bei den früher auf einigen Bauernhöfen vorgenommenen Tötungen zur Wurfreduzierung dar, bei der der Erhalt und die Gesunderhaltung der Mutterkatze und ihres tradierten Familienerbes im Vordergrund standen und kleine Katzen nicht aus einer Tötungswürdigkeit (negativ = Bestrafung), sondern aus einer Tötungsbedürftigkeit (neutral = Abwägung zwischen Leben und Gesundheit zweier verwandter Individuen) heraus erfolgte.

Hier erfolgte eine Individualabwägung für die jeweilige Katze, eine Abwägung zwischen dem Wohl, dem Erhalt und der Unversehrtheit der Mutterkatze, ihrem Wesen und ihres tradierten nützlichen Hoferbes und wie dieses erhalten werden könnte, ohne die Katzenfamilie auf dem Hofe zu sehr anwachsen zu lassen. Die "Entnahme" war selektiv auf den Erhalt der gesündesten, ansprechendsten Katzenkinder oder auf die Geschlechter ausgerichtet. Die Tötungen erfolgten nicht aus einem willkürlich und abstrakt gefassten formellen "Rechtfertigungs-Grund", sondern waren einer konkreten Situation und ihrer Individual-Abwägung geschuldet.

Im Ergebnis würde dieselbe Katze einmal sehr früh als kleines Katzenkind in der Obhut ihres Besitzers getötet, einmal als erwachsene Katze während ihrer Streifzüge von einem jagdausübungsberechtigten anonymen Dritten oder schließlich nach einer extrem traumatischen Einfangaktion durch einen Tierarzt.

Im ersten Fall drohten dem Bauern Strafe oder Freiheitsentzug, im zweiten Fall ließe sich der Balg noch an einen Küttner veräußern, im letzten Fall endet die Katze als gedemütigte und ihrer Würde entraubte Kastratin oder Kastrat im sozialen Abseits, oder ihr lebloser Körper landet irgendwo anonym in der Tierverwertung.

Welcher Tod brachte dieser Katze und ihrem Besitzer / Halter weniger Leid und Schmerz, welcher verletzte ihre Würde mehr?

Weidmännisch und anonymisiert im Wald erlegt worden zu sein ohne individuellen Abwägungsprozess aufgrund einer zurückgelegten Entfernung (300 m) oder sein Leben zu lassen, damit es der eigenen Mutterkatze und den verbleibenden Geschwistern gut geht, sie vor den körperlichen und sozialen Kastrationsfolgen bewahrt würde und der Funke ihrer tradierten Familie auf dem Hof über die Generationen erhalten bliebe, der zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nach Verlusten, wieder hervorgebracht werden könnte, wenn die Mutterkatze älter ist?

In dieser Weise funktioniert dem Grundsatz nach auch die jagdliche Hege durch Abschuss anstatt durch Kastrationsaktionen bei überzähligem Schalenwild.

Die Wurfreduktion der Katzenkinder durch den Bauern selber würde als verbotene Handlung unter Bußgeld oder sogar Freiheitsstrafe gestellt.

Die weidmännische Erlegung derselben Katze wäre gesetzeskonform. Ihr Balg und Fell finden möglicherweise sogar noch Verwertung, womit der Halter dieser Katze hoffentlich nie in Kontakt kommt.

Die Tötung der Katze durch Euthanasie nach Einfangaktion wäre für den ausführenden Tierarzt Teil der täglichen Berufsausübungspraxis in der Zusammenarbeit mit dem privaten Tierschutz.

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Mit den Geschichten meiner über Jahrzehnte aus sich selbst heraus erhaltenen Katzenfamilie könnte ich Bücher füllen, die vorhersehbar zu Bestsellern würden. All diese z.T. magischen, wundersamen oder zu Tränen rührenden Katzengeschichten um Leben, Tod, Verluste und Wiedergutmachung durch Entstehung neuen Katzenlebens, wären nie passiert, wäre vor 40 Jahren jemand auf die Idee gekommen, die wundervollen, lebensklugen Katzen auf den Höfen, die mich durch mein Leben als treue Gefährten begleiten, per Zwang zu kastrieren.

Ein Weiter-sowie-bisher nur in verschärfter Form und ohne Rücksicht auf Verluste, lässt keinen echten Tier- oder Katzenschutz erkennen, sondern eher eine Missachtung des Wesens, der Biologie und der Würde von Katzen, seien es Freigänger oder frei lebende Katzen.

In der Stellungnahme der BTK von 2011 heißt es:
"Freilebende verwilderte Hauskatzen werden in der Regel von Tierschützern in Lebendfallfangen in die Tierarztpraxis gebracht. Da diese Katzen in den ersten 8 Lebenswochen nicht auf den Menschen geprägt wurden, sind sie vom Personal in der Tierarztpraxis nicht gefahrlos händelbar."

Aus dem wilden Verhalten eingefangener Katzen wird somit darauf geschlossen, ob bzw. dass es sich um verwilderte Hauskatzen handelt, die in den ersten 8 Lebenswochen nicht auf den Menschen geprägt wurden. Hier verfehlt die Theorie die Praxis. Diese Annahme ist definitiv verfehlt. Die Genetik einer Katze ist entscheidend dafür verantwortlich, ob sie sich von jedem anfassen lässt oder zur Furie wird, wenn sie eingefangen wird.

Eher erscheint die obige Formulierung nur den Charakter einer Rechtfertigung zu haben, falls eben doch eigentlich nicht verwilderte Katzen eingefangen werden. Und dies geschieht sehr oft ...!

Hierfür spricht auch die betont wage vorgenommene Formulierung aus der Begründung des "Paderborner Modells":

"Überdies muss grundsätzlich auch in Erwägung gezogen werden, dass aufgegriffene Katzen ausnahmsweise entlaufen und damit keine Freigänger im eigentlichen Sinne sein könnten."

Der ausnahmsweise Konjunktiv bestimmt diese Anmerkung. Und was sind "Freigänger im eigentlichen Sinne"?

Je größer der Rassekatzeneinschlag, umso mehr leidet die Wachsamkeit. Ausstellungskatzen müssen sich problemlos händeln und von fremden Menschen anfassen lassen. Dies geht auf Kosten der Vorsichtsgene, die einer Freigängerkatze das Überleben sichern. Nicht umsonst werden viele Rassekatzen sogar per Vertrag nur in Wohnungshaltungen vermittelt.

Meine großartige, zeitlebens intakte Grande Dame 'No. 1', die Uroma der "Immenhof-BlauBärchen", die mit über 12 Jahren von mir ging, war eine Seele von Katze mit Mut, Stolz, Souveränität und tiefem Vertrauen zum Menschen - zu einem Menschen - zu einem einzigen Menschen - zu mir!
Wir durchstreiften an der Laufleine mit kaum wahrnehmbarer subtiler Verständigung die Wälder und die Feldmark. Bei Autofahrten war sie meine souveräne Steuerfrau, die dem Rest der Familie Sicherheit gab, sie war trotz weitläufig ausgenutztem Freigang und äußerst tougher mutiger Freigängernatur auf's Engste mit mir verbundene Schultersitzerin und Bettschläferin, die innige körperliche Nähe und intellektuelle Zwiesprache suchte.

Draußen machte sie sich unsichtbar. Gegenüber Hunden wurde sie zur Löwin, vor allem wenn sie Nachwuchs führte (auch die Enkelkinder wurden verteidigt), nicht anderes gegenüber einem ausgewachsenen Marderhund.

Ob 'No. 1' einen Jagdspürhund bis zum "Umgnadewinseln" in die Ecke trieb oder einen stattlichen Marderhund in die Flucht schlug, der Mut einer intakten, erfahrenen weiblichen Hofkatze, die ein dreidimensionales "Ich bin stark-Gefühl" in sich trägt, kennt kaum Grenzen. Würde meine 'No. 1' von einem Menschen in die Enge getrieben, gefangen oder hätte ein Fremder versucht, sie anzufassen, so wäre sie in Bruchteilen von Sekunden zur Furie und zum wilden Tier mutiert, das einem Menschen schwere und äußerst schmerzhafte blutige Verletzungen ohne jegliche Hemmnis zuzufügen bereit wäre und dies auch täte.

Und das soll sie auch!

Das tut auch ihre Tochter Hanni, das taten zahlreiche ihrer Vorfahren und einige ihrer sparsam gezogenen Kinder. Das ist ihre Lebensversicherung! Das ist das, was eine gute Katze ausmacht und was ich in meinen Katzen zu erhalten versuche: Dass sie draußen auf sich selber aufpassen können, das machen, was man seinen Kindern immer einbläut:

"Geht nicht mit Fremden mit. Es könnten böse Menschen sein! Wenn Euch jemand etwas anzutun versucht, dann wehrt Euch mit allen Euch zur Verfügung stehenden Mitteln!"

Meine 'No.1' hätte ohne jegliche Hemmschwelle einen Menschen krankenhausreif verletzen können. Kein Fremder, der sie draußen einzufangen und ihrer habhaft zu werden versucht hätte, wäre auf die Idee gekommen, dass diese wilde Furie, die sich vorne verbeißt und verkrallt, während sie mit den Hinterpfoten bei ausgefahrenen Krallen unaufhörlich gegentritt bis das Blut des "Feindes" spritzt, jeder menschlichen Annäherung mit warnendem Knurren begegnen und jegliches Futter anzunehmen verweigern würde, eine kultivierte Angora-Mix-Katze ist, die im Arm ihres Menschen im Bett geboren ist, die sich besser als jeder Dackel und mit leisester menschlicher Kommunikation an der Laufleine in der Natur mit "ihrem Menschen" zu bewegen vermag, die ihre Rolligkeiten von jung auf an der Laufleine mit kontrollierten Paarungen und nur sparsamen Bedeckungen durchlebt, den "Beifahrerführerschein für Katzen" im Auto hat, ihr Frauchen samt sporadischem Nachwuchs und Enkeln in Jagdhütten im Wald begleitet, auf deren Schulter sitzt oder aus dem Stand auf den Arm springt, 40 Vokabeln beherrscht, auf's Wort und auf ihren Namen hört, regelmäßig im Bett schläft und dabei eine großartige und passionierte Freigang-Lehrerin der jüngeren Katzenfamilienmitglieder ist - es sei denn, es wäre jemand mit echtem Katzensachverstand über das Wesen und Verhalten von Katzen.

Außerhalb ihres Revieres 1. Ordnung (Stützpunkt, Wohnung, Hofgebäude) bzw. im Außenbereich (sporadischer Pirschbezirk, Revier 3. Ordnung), sind solche Katzen, wie auch meine es sind, selbst ihren eigenen Menschen gegenüber zwar zahm, aber nicht "greifbar", sondern damit beschäftigt, die weniger vertraute Umgebung nach möglichen Gefahren abzusuchen. Von Fremden lassen sich kluge Hof- und Freigängerkatzen in dieser äußeren Aktivitätszone gar nicht anfassen und flüchten vor ihnen oder ducken sich, sobald sie sie von Weitem sehen.
Werden Katzen in diesem Außenbereich eingefangen, denn das ist ja die Voraussetzung für die Annahme, die Katzen seien herren- oder besitzerlos, dann werden sie zu Furien, denn sie bewegen sich außerhalb ihrer entspannten Sicherheitszone, in der sie gelernt haben, dass keine Gefahren drohen oder die jederzeitige Flucht in Wohnung oder Gebäude (Stall, Heuboden, Schuppen) möglich ist.

Vertrautes kuscheliges Entspannen findet vor allem im Revier 1. Ordnung statt sowie mit Einschränkung auch im Revier 2. Ordnung (unmittelbares Wohnungsumfeld).

Angehörige von Tierschutzvereinigungen und Tierärzte sind im Sinne einer klugen Katze "böse Menschen" und die haben zum Leidwesen vieler Katzen von all dem keine Ahnung. Die herrschende Meinung scheint zu sein: Eine nicht herren- oder besitzerlose, in den ersten 8 Lebenswochen auf Menschen geprägte Katze ist vermeintlich kuschelig und lässt sich problemlos von fremden Menschen anfüttern, einfangen, untersuchen, narkotisieren und die Eierstöcke oder Hoden oder weitere Organe amputieren ...?!

Genauso gut ließe sich eine unkluge, "zahme", nicht herren- oder besitzerlos erscheinende Katze von fremden Menschen einfangen und in Narkose legen, damit ihr andere Körperteile, z.B. ihr Schwanz, ein Bein oder ein Ohr amputiert würden. Was ihr amputiert werden soll, ist aus Sicht der Katze egal, wenn es darum geht, eingefangen und in einen Fangkorb verfrachtet zu werden, um sich der Wehrlosigkeit einer Zwangs-OP auszusetzen zu müssen.

Wie sehr intelligente, wache Katzen spüren, dass ihnen körperlich etwas angetan werden soll, das spüren leider die für Einfang- und Kastrationsaktionen zuständigen Menschen meist nicht.

Die erheblichen körperlichen und sozialen Auswirkungen einer Kastration, welche nicht zuletzt innerhalb weniger Tage nach der Kastration auch die gesamte soziale Stellung einer Katze in der Katzengesellschaft zunichtemachen können, dürften nur Verhaltenskundlern bekannt sein. Eine Katze, die noch helle genug ist, sich erbarmungslos zu befreien zu versuchen, wenn ein Fremder nach ihr zu greifen versucht, ist klug und wenig genetisch degeneriert, aber sie muss weder ohne Menschenprägung aufgewachsen, noch halbwild oder verwildert sein. Dies ist eine grundsätzliche, von fehlender Kenntnis des Katzenwesens geprägte Falschannahme.

Der Stress, der solch einer Katze bei einer Fang- und Kastrationsaktion zugemutet wird, ist traumatisierend und ein Vertrauensbruch zum Menschen. Meine 'No. 1' wäre nach solch einer Aktion nie wieder entspannt und unverkrampft draußen herumgelaufen, wenn auch nur ein fremder Mensch am Horizont in Sichtweite wäre. Sie wäre "gebrochen" wie ein Mustang, dem man eine Flasche mit Blut über den Kopf schlägt, um ihn zu zähmen. Ihr Funke, ihre Souveränität, ihre großartige soziale Seele, die ihr bis zum Schluss zu eigen war, alles wäre dahin gewesen. Zurück geblieben wäre eine sich absondernde zweidimensionale Granteltante.

Man muss vermutlich mit nicht züchterisch "verzahmten", aber doch sehr auf ihren Menschen geprägten (Hof-)Katzen jahrzehntelang auf's Engste zusammenleben, sie auf ihren heimlichen Reviergängen begleiten und die Welt mit ihren Sinnen wahrnehmen, um dies zu verstehen.

*

Es ist wie ein Verrat. Ein minutiös von sämtlichen Bündnispartnern abgestimmter Verrat an Katzen, mit dem intakte, nützliche und kluge Freigänger- und Hof-Katzen mit tradierter Mäuseprägung aus der Landschaft verschwinden sollen, um einem frühkastrierten, gechippten und registrierten, dauerinfantilen "Einheitsformat" zu weichen.

Wer gechippt und registriert ist, soll sich nicht mehr mit eigener Partnerwahl fortpflanzen. Thema durch! - Sonst verliert man die Übersicht beim "Mikrozensus Katze" und muss wieder von vorne anfangen, zu zählen. Nur das zählt!

Katzen sollen nicht mehr anonym durch die Landschaft streunern dürfen, sondern überwacht werden bei ihrem Tun. Ob sie sich paaren und fortpflanzen dürfen, falls ja, wann und mit wem, alles soll kontrolliert, registriert und auf einem Mikrochip vermerkt werden, mit dem Katzen zukünftig wie Staatsfeinde mit elektronischer Fußfessel versehen "herumstreunern" oder in Wohnungen herumhängen sollen.

Mit einem Haustier-Scanner, könnten Katzen dann wie Waren bei ALDI an der Kasse zügig registriert und über ihr weiteres Schicksal entschieden werden. Unregistrierte Ware könnte dann "aussortiert" werden. Es merkt ja keiner, oder man ist selber schuld, denn man hätte seiner Katze ja einen Mikrochip unter die Haut implantieren lassen können, um sie vor der "Ausmusterung" zu bewahren.

Wer nicht gechippt ist, hat als Katze zukünftig keine Rechte mehr. Die stolzesten, klügsten und nützlichsten, die sich nicht dem Zwang der frühkastrierten Normierung zu dauerinfantilen Eunuchen-Katern und Neutren-Katzen unterwerfen, nicht eine Nummer in einem deutschlandweiten Datenbankregister werden wollen und sich ihre körperliche Integrität bewahren, stehen auf der "Abschussliste".

Lesen Sie, wie Deutschlands vermeintlich beliebtestes Haustier, das aufgrund seiner Mäusefangtalente im alten Ägypten heiliggesprochen wurde und im Mittelalter als Hexenwerk verteufelt wurde, heute als recht- und würdeloser Schädling subversiv mithilfe des meinungsmanipulierenden Mainstreams privater Lobbygruppen aus der Landschaft verdrängt werden soll und wo das wahre "Katzen-Elend" seinen Ursprung hat.

Fordern Sie gern kostenlos unter Angabe einer e-mail-Adresse das Informationsheft mit einem 10 Punkte "Wussten Sie schon ...?" zum Thema als pdf-Datei oder Link an.

***
Dies ist keine Abgabeanzeige für Katzen!

vgl. https://www.deine-tierwelt.de/kleinanzeigen/junge-mainegora-mixkatzen-edle-maeusefaenger-mit-immenhof-filmhintergrund-a84376996/

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