Bordeaux Dogge
Herkunftsland: Frankreich
Der Ursprung der Bordeauxdogge lässt sich nicht genau bestimmen. Wahrscheinlich ist jedoch, dass sie aus Kreuzungen von Englischen Doggen (Mastiff), spanischen und französischen Doggen entstand. Als Herkunftsland der Bordeaux Dogge wird grundsätzlich Frankreich angegeben. Hier wurde sie bei Tierkämpfen eingesetzt, die sich, wie in vielen anderen Ländern, auch in Frankreich großer Beliebtheit erfreuten. Nach dem Verbot der Kämpfe wurde die Bordeaux Dogge vermehrt als Jagd- und Wachhund eingesetzt. Durch die Weltkriege starb die Rasse beinahe aus, wurde von engagierten Züchtern in den 1960er Jahren aber wieder etabliert. Heutzutage gilt die Bordeaux Dogge als liebevoller und ausgeglichener Hund, der auch für Familien geeignet ist. In einem Haus mit Garten fühlt sie sich besonders wohl. Eine Wohnung sollte ihr viel Platz bieten. In beiden Fällen sind Auslaufmöglichkeiten in der Umgebung von Vorteil.
FCI-Gruppe 2:
Pinscher und Schnauzer, Molossoide, Schweizer Sennenhunde
Sektion 2:
Molossoide
Größe:
60 bis 68 Zentimeter (Rüden)
58 bis 66 Zentimeter (Hündinnen)
Farben:
rotbraun mit schwarzer oder brauner Maske
Haltungsempfehlung:
Die Bordeauxdogge kann bestenfalls in einem Haus mit Garten oder einer entsprechend großen Wohnung gehalten werden. In der Umgebung sollten sich genügend Auslaufmöglichkeiten befinden. Auch wenn die Bordeauxdogge nicht unbedingt zu den lauffreudigsten Rassen zählt - ausreichend Bewegung braucht sie trotzdem. Sie eignet sich mit ihrem freundlichen Wesen für Familien mit Kindern, macht aber auch als Hof- und Wachhund eine gute Figur. Die Bordeauxdogge ist sehr sensibel, deshalb sind bei der Erziehung Einfühlungsvermögen und Geduld gefragt. An sich gilt die Bordeauxdogge allerdings als pflegeleichter Vierbeiner, dem auch unerfahrene Hundehalter gerecht werden können, wenn sie sich vor der Anschaffung entsprechend informieren.
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Bitte beachten Sie:
Hunde dieser Rasse gelten in manchen Bundesländern als Listenhunde ("Kampfhunde"). Bitte informieren Sie sich über die Haltungsbedingungen und Auflagen: Zur Übersicht